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Aufstiegs-BAföG

Förderung beruflicher Aufstiege

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Neuigkeiten zum Aufstiegs-BAföG

  • Momentan erreichen uns sehr viele Kundenanfragen zum Aufstiegs-BAföG. Deshalb kann es zu längeren Wartezeiten sowohl in der telefonischen Beratung als auch in der Beantwortung von E-Mails kommen. Wir geben unser Bestes, um Ihre Fragen zügig zu klären.
  • Hinweis zum Folgeantrag:
    Bitte denken Sie an die rechtzeitige Folgebeantragung Ihrer Leistungen für das Schuljahr 2023/2024. Nutzen Sie dafür gern unsere Checklisten als Hilfestellung (siehe unten).
  • Antragstellung: Bitte beachten Sie ab sofort die Nutzung der neuen Formblätter unter www.afbg-sachsen.de
  • Aktuelle Hinweise zu unseren Bearbeitungszeiten
    • Erstantrag: Aktuell bearbeiten wir Erstanträge aus der 7. Kalenderwoche (12.02.2024 bis 18.02.2024).
    • Sie haben von uns eine Unterlagennachforderung erhalten und diese Unterlagen bei uns nachgereicht: Aktuell bearbeiten wir nachgereichte Unterlagen aus der 5. Kalenderwoche (29.01.2024 bis 04.02.2024 )
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Aufstiegs-BAföG jetzt ganz einfach online und papierlos über www.afbg-sachsen.de
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Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen in Vollzeit

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Aufstiegs-BAföG für berufsbegleitende  Fortbildungen

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Folgeantrag 
Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG (AFBG) - Auf einen Blick

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Förderfähig sind: 
  • Maßnahmen zur Erlangung von öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschlüssen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder gleichwertige: z. B. Servicetechniker:in (Fortbildungsstufe 1), Meister:in (Fortbildungsstufe 2) oder Betriebswirt:in im Handwerk (Fortbildungsstufe 3).
  • Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme förderfähig sein, wenn sie die Fördervoraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsgesetztes entsprechen.
  • Mediengestützte Lehrgänge sind als Voll- und Teilzeitmaßnahme förderfähig, wenn sie durch Präsenzunterricht ergänzt und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden.
  • Nicht förderfähig ist der Erwerb von akademischen Hochschulabschlüssen sowie instituts-/verbandsinterne Lehrgänge.

Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, kann AFBG-Leistungen beantragen. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.

Förderberechtigt sind:
  • Alle, die sich auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten und die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungzulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllen.
  • Personen mit ständigem Wohnsitz im Freistaat Sachsen (Antrags- und Bewilligungsstelle ist hier die SAB).
  • Antragsberechtigt sind auch Teilnehmende, die als höchsten Hochschulabschluss bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen.
  • Nicht gefördert werden Leistungsbeziehende von z. B. BAföG oder Arbeitslosengeld I (§ 3 AFBG).

Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten eines Meisterprüfungsobjektes bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen. Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.

Förderung des Maßnahmebeitrages

Lehrgangs- und Prüfungsgebühr 
(Förderbetrag max. 15.000,00 EUR) 
Meisterstück
(Förderung der Hälfte der Materialkosten max. 2.000,00 EUR)
Kinderbetreuungszuschlag**
50 % als Zuschuss von der SAB
50 % als Zuschuss von der SAB
150,00 EUR Zuschuss pro Monat
50 % als Darlehen* von der KfW (optional) 
50 % als Darlehen* von der KfW (optional)

*50 % der Darlehenssumme wird bei Bestehen der Prüfung erlassen. 100 % der Darlehenssumme wird bei Prüfungserfolg und Unternehmensgründung erlassen. Wenden Sie sich bei Fragen zum Darlehen direkt an die KfW unter 0800 539 9003
**  für Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder einer Behinderung, die nicht mit einer anderen volljährigen Person in einer Hausgemeinschaft leben

Förderung des Lebensunterhalts (nur bei Vollzeitmaßnahmen)

Gewährt wird ein einkommens- und vermögensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt als 100%iger Zuschuss.
Prüfen Sie hier Ihren maximal möglichen Beitrag zum Lebensunterhalt:

Status
max. Unterhaltsbeitrag
ledig
841,00 EUR
ledig mit 1 Kind
1.076,00 EUR
ledig mit 2 Kindern 1.311,00 EUR
verheiratet 1.076,00 EUR
verheiratet mit 1 Kind 1.311,00 EUR
verheiratet mit 2 Kindern 1.546,00 EUR
verheiratet mit 3 Kindern 1.781,00 EUR
verheiratet mit 4 Kindern 2.016,00 EUR

Hinweis: Die Höhe der Unterhaltsbeiträge ist abhängig von dem Vermögen der Antragstellenden zum Zeitpunkt der Antragstellung und dem Einkommen, das die Person im Bewilligungszeitraum bezieht. Bei Verheirateten wird außerdem das Einkommen der Ehegatten angerechnet. Vom Einkommen werden Freibeträge nach §§ 23ff BAföG, Sozialpauschalen sowie Werbungskosten abgezogen. Vom Vermögen der Antragstellenden bleiben 45.000 EUR anrechnungsfrei. Für Verheiratete sowie für jedes Kind wird zusätzlich ein Freibetrag von 2.300 EUR berücksichtigt. 

Je nach Tarif und Krankenversicherung kann eine zusätzliche Pauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden. 

Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase:

Diese Leistungen können auf gesonderten Antrag für die Zeit zwischen Lehrgangsende und Prüfung (maximal für drei Monate) als Darlehen fortgesetzt werden. Die Prüfung muss zum erstmöglichen Zeitpunkt abgelegt werden.

  • Die Antragstellung ist direkt auf www.aufstiegs-bafoeg.de möglich.
  • Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.
  • Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.

Sie möchten das erste Mal einen Antrag im AFBG stellen? Dann nutzen Sie für die Beantragung unsere Checklisten. Diese geben Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:

Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag

Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung ohne Unterhaltsbeitrag

Checkliste für Erstantragstellung einer berufsbegleitenden Fortbildung

Sie möchten sich einen weiteren Abschnitt Ihrer Weiterbildungsmaßnahme fördern lassen? Dann nutzen Sie für die Beantragung die nachfolgenden Checklisten. Diese geben Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:

Checkliste für Folgeantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag

Checkliste für Folgeantragstellung einer Vollzeitfortbildung ohne Unterhaltsbeitrag

Checkliste für Folgeantragstellung einer berufsbegleitenden Fortbildung
 

Sie möchten das erste Mal einen Antrag im AFBG stellen? Dann nutzen Sie für die Beantragung unsere Checklisten. Diese geben Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:

Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag

Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung ohne Unterhaltsbeitrag

Checkliste für Erstantragstellung einer berufsbegleitenden Fortbildung

Sie möchten sich einen weiteren Abschnitt Ihrer Weiterbildungsmaßnahme fördern lassen? Dann nutzen Sie für die Beantragung die weiteren Checklisten. Diese geben Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:

Checkliste für Folgeantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag

Checkliste für Folgeantragstellung einer Vollzeitfortbildung ohne Unterhaltsbeitrag

Checkliste für Folgeantragstellung einer berufsbegleitenden Fortbildung

Förderfähig sind Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vorbereiten z. B. HwO oder BBiG.

Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert).
 

Bei Förderung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe (nur Teilzeit) muss die Maßnahme mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten und innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.

Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und:

In Vollzeitform 

  • innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
  • in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden umfassen.

In Teilzeitform

  • innerhalb von 48 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
  • durchschnittlich 18 Unterichtsstunden je Monat umfassen.

Der Erwerb von akademischen Hochschulabschlüssen bzw. institus- oder verbandsinterne Lehrgänge, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, sind nicht förderfähig.

Die Förderung wird immer pro Schuljahr (bspw. Erzieher/in) bzw. „abschnittsweise“ (i. d. R. bei Meisterfortbildungen) gewährt. Den für Sie jeweils gültigen Förderzeitraum entnehmen Sie unserem Zuwendungsbescheid (Tabelle auf Seite 1).

Bei Förderung einer Fortbildung an Fachschulen (z. B. zum/zur staatl. anerk. Erzieher/in oder staatl. gepr. Techniker/in) erfolgt die Bewilligung immer für ein Schuljahr. Für das darauf folgende Schuljahr muss ein Folgeantrag gestellt werden. Mit diesem wird das Vorliegen der Fördervoraussetzungen erneut überprüft. Bitte beachten Sie, dass Anspruch auf Förderung mit Unterhaltsbeitrag erst ab dem Monat besteht, in dem der Antrag eingereicht wurde. Für Ihren Folgeantrag verwenden Sie bitte das  Formblatt W.

Ziel des nach dem AFBG förderfähigen Unterrichts ist die planmäßige Vermittlung von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten durch qualifizierte Lehrkräfte. Der Unterrichtsbegriff ist in § 2 Abs. 4 AFBG definiert. Angebote und Formate, die der Unterrichtsdefinition nicht entsprechen, da sie z.B. außerhalb des Klassenverbandes oder ohne Anwesenheit einer Lehrkraft durchgeführt werden, sind demnach nicht förderfähig. Darunter fallen neben reinen Selbstlernphasen auch Praktika.

Eine Förderung nach dem AFBG setzt eine regelmäßige Teilnahme nach § 9a AFBG voraus.

Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn an 70 % des Präsenzunterrichts und bei Fernunterricht oder mediengestütztem Unterricht zusätzlich an 70 % der Leistungskontrollen teilgenommen wurde. Diese wird grundsätzlich nach sechs Monaten, zum Ende der Fortbildung und bei Abbruch der Maßnahme, überprüft.

Dazu ist der Teilnahmenachweis (Formblatt F) von der Fortbildungseinrichtung auszufüllen, mit Stempel und Unterschrift zu versehen und anschließend bei der SAB einzureichen. Maßgeblich sind die im Bescheid niedergelegten Termine zur Vorlage der Teilnahmenachweise.

Hinweis:
Ein erfolgreicher Maßnahmeabschluss oder das Bestehen der Abschlussprüfung sind bei der Ermittlung der Teilnahmequote unerheblich.
Die Förderung wird hinsichtlich der regelmäßigen Teilnahme unter dem Vorbehalt der Einstellung und Rückforderung geleistet.

Sofern Sie nicht die regelmäßige Teilnahme nachweisen und diese bis zum Ende der Maßnahme nicht mehr erreicht werden kann, ist der Bewilligungsbescheid insgesamt aufzuheben, erbrachte Leistungen sind zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Sie die Maßnahme aus wichtigem Grund abgebrochen oder unterbrochen haben.

Unterbrechung
Eine Unterbrechung liegt bei einer längeren Abwesenheit (i. d. R. über einen Monat) vor. Kurzfristige Abwesenheiten, bspw. infolge einzelner Krankheitstage, begründen keine Unterbrechung.
Die Unterbrechung ist unverzüglich in Form einer ausdrücklichen Erklärung an die SAB mitzuteilen.
Die Förderung wird erst bei Wiederaufnahme fortgesetzt.
Bei bloßer Abwesenheit ohne Erklärung über den Abbruch oder die Unterbrechung der Maßnahme unterscheidet § 9a AFBG nicht zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehltagen.
Hinweis:

Bei Krankheit oder Schwangerschaft und entsprechender Erklärung wird die Förderung (bei Krankheit bis zu drei Monate und bei Schwangerschaft bis zu vier Monate) weitergeleistet.

Abbruch/Kündigung
Wird nach einem Abbruch aus wichtigem Grund oder infolge einer Kündigung des Trägers, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zu vertreten hat, eine Maßnahme mit demselben Fortbildungsziel wieder aufgenommen, so kann diese bei Vorliegen der Voraussetzungen erneut förderfähig sein.
Voraussetzung dafür ist, dass die Erklärung über den Abbruch oder die Kündigung (mittels Formular „Änderungsanzeige zum Aufstiegs-BAföG“) unverzüglich erfolgt ist.

Die Wiederholung einer gesamten Maßnahme bzw. eines Maßnahmeabschnitts (z.B. Schuljahr) wird gemäß § 7 Abs. 5, 7 AFBG nur einmal gefördert, wenn

1. die besonderen Umstände des Einzelfalles dies rechtfertigen und
2. eine zumutbare Möglichkeit nicht besteht, Fortbildungsstoff im Rahmen einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 11 Absatz 1 Satz 2 nachzuholen.

Die Entscheidung, z.B. ein Schuljahr freiwillig zu wiederholen oder eine leistungsbedingte Nichtversetzung, rechtfertigt in der Regel keine geförderte Wiederholung. Vielmehr müssen im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die eine solche zulassen (Pflege von Angehörigen, schwere Krankheit o. Ä.).

Mit dem Aufstiegs-BAföG können bis zu drei Fortbildungen auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (§ 53a BBiG) bzw. der Handwerksordnung (§ 42a HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie gleichwertige Fortbildungsabschlüsse, gefördert werden (vgl. § 6 AFBG).

Wurde bereits ein Fortbildungsziel gefördert, so wird die Förderung für eine weitere Fortbildung gewährt, wenn das angestrebte Fortbildungsziel auf dem bereits erreichten Fortbildungsabschluss aufbaut. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe angestrebt wird (bspw. Fachwirt und anschließend Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz).

Für alle Anträge (Erst- und Folgeanträge) kann grundsätzlich ein Vorschuss gewährt werden. Voraussetzung ist, dass Sie die für die Antragstellung erforderlichen Vordrucke und Nachweise vollständig einreichen.

Die Auszahlung des Vorschusses muss nicht beantragt werden und erfolgt automatisch.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangsdatums. Wir bitten Sie, von Nachfragen zu einer bevorzugten Bearbeitung abzusehen.

  • Anträge können schriftlich per Post oder elektronisch über das Antragsportal oder als Scan per E-Mail eingereicht werden.
  • Wenn Sie die Anträge und Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr im Original und Papierform nachgereicht werden.
  • Ausweiskopien entfallen komplett.
  • Die Startseite des Antragsportals www.afbg-sachsen.de wird derzeit überarbeitet. 

Bitte informieren Sie sich vor Beantragung, welche Förderung für Sie „günstiger“ ist.
Sollten bereits Leistungen nach dem BAföG bewilligt worden sein, kann für denselben Bewilligungszeitraum und dieselbe Maßnahme keine AFBG-Förderung gewährt werden.
Ausnahme: Es wurden noch keine BAföG-Leistungen ausgezahlt und auf selbige wurde für den betreffenden Bewilligungszeitraum verzichtet. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zunächst mit der zuständigen BAföG-Stelle in Verbindung.
Liegt ein BAföG-Bewilligungsbescheid vor und Sie haben bereits BAföG-Leistungen erhalten, ist ein Wechsel „vom“ BAföG „ins“ AFBG erst zum nächsten Bewilligungszeitraum/Fachschuljahr möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei Unterlagennachforderungen unsererseits eine Bearbeitung erst erfolgt, wenn alle angeforderten Unterlagen nachgereicht wurden.

Es gibt zwei festgelegte Auszahlungstermine: jeweils Mitte und Ende des Monats. Den Auszahlungstermin entnehmen Sie bitte aus den Angaben im Bescheid.

Den Heizkostenzuschuss bekommen Sie von der SAB ausgezahlt, wenn Sie in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 in mindestens einem Monat Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG bezogen haben. Einen Antrag brauchen Sie hierfür nicht stellen, die Auszahlung erfolgt von Amtswegen auf das von Ihnen im AFBG-Verfahren angegebene Konto.

Ja, wenn Sie zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 mindestens einen Monat AFBG mit Unterhaltsbeitrag erhalten haben.

Der Heizkostenzuschuss für AFBG-Empfänger wird unabhängig davon ausgezahlt, ob Sie im elterlichen Haushalt leben oder nicht. Wurden Sie beim Heizkostenzuschuss der Eltern über die Wohngeldstelle als Haushaltsmitglied mitgezählt, dann haben Sie über das AFBG keinen Anspruch und sind zur Rückzahlung auf das im Bescheid angegebene Konto verpflichtet.

Der Heizkostenzuschuss für AFBG-Empfänger wird unabhängig von Ihrer Wohnsituation ausgezahlt. Sofern Ihre Freundin den Heizkostenzuschuss ebenfalls aufgrund ihres AFBG-Bezugs erhalten hat, können Sie beide den Zuschuss behalten.

In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun. Den von der SAB bewilligten und ausgezahlten Heizkostenzuschuss können Sie behalten.

Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Energiepauschale gezahlt. Wenn Sie für beide Leistungen anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie beides. 

Wenn Sie den Heizkostenzuschuss erhalten haben, weil Sie Wohngeld empfangen, müssen Sie den zweiten, zuviel an Sie ausbezahlten Zuschuss zurückzahlen. Nutzen Sie dafür bitte die in Ihrem Heizkostenzuschussbescheid von der SAB genannte Bankverbindung.

Senden Sie uns in diesem Fall bitte umgehend eine E-Mail mit der neuen Bankverbindung zu. Wir werden die Änderung schnellstmöglich bearbeiten.


Die Rückbuchung von Überweisungen ist technisch nicht möglich, deshalb sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wenn Sie den Heizkostenzuschuss von der SAB erhalten haben, obwohl Sie den Zuschuss bereits von der Wohngeldstelle erhielten, zahlen Sie bitte den vollen Betrag in einer Summe auf das in Ihrem Heizkostenzuschussbescheid von der SAB genannte Konto zurück.

Ein zu viel ausbezahlter Zuschuss ist unverzüglich zurück zu zahlen.

Nähere Informationen erhalten sie hier.

Aufstiegs-BAföG für Vollzeitfortbildungen


Sie planen eine Vollzeitfortbildung in Sachsen und möchten dafür das Aufstiegs-BAföG beantragen?

Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren AFBG-Antrag kurz & knapp zusammengefasst.
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  • Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und:
    • innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
    • in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert).
  • Förderfähig sind Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vorbereiten z.B. HwO oder BBiG.

  • Die Antragstellung ist direkt auf  www.aufstiegs-bafoeg.de möglich.
  • Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.
  • Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.

Sie möchten das erste Mal einen Antrag im AFBG stellen? Dann nutzen Sie für die Beantragung unsere Checkliste
(PDF Ausdrucken: Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag).

Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt A Teilnehmer/in
  • Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung)
  • Abschluss-/Prüfungszeugnisse aller bislang absolvierten Ausbildungen
  • Lückenloser Lebenslauf bis zum Beginn der Fortbildung
  • Sie sind vor Beginn der Fortbildung arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I: 
    • Bewilligungs- und Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur
  • Sie haben ein Studium begonnen und dieses nicht abgeschlossen: 
    • Exmatrikulationsbescheinigung mit Bestätigung, dass kein Abschluss erlangt wurde
  • Sie erhalten für Ihre Fortbildung weitere Leistungen bzw. Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder Dritte (z. B. Begabtenförderung): 
    • Nachweis über die Höhe der Arbeitgeberförderung oder Begabtenförderung
    • Bescheide über weitere Leistungen
  • Sie haben Kinder: 
    • Kindergeldbescheid auf Ihren Namen ausgestellt oder aktueller Nachweis über bestehende Kinderfreibeträge (z. B. ELStAM-Bescheinigung des Finanzamtes)
    • Nachweise über das Einkommen der Kinder
  • Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt:
    • Aktuelle erweiterte Meldebestätigung, ausgestellt auf den Namen der Kinder/des Kindes.
Anlage 1 Teilnehmer/in
  • Sie sind vor Beginn der Fortbildung berufstätig:
    • Nachweise zum Einkommen vor Beginn der Fortbildung
    • Nachweis Beendigung/Ruhendstellung/Änderung letztes Arbeitsverhältnis
    • Verdienstnachweise (Lohnabrechnung mit Kontoauszug)
    • Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des letzten Kalenderjahres
  • Sie befinden sich vor Beginn der Fortbildung in Elternzeit, Krankengeldbezug ö. Ä.:
    • Kopie des aktuellen Bescheides
  • Sie erzielen während der Fortbildung Einnahmen, z.B. üben Sie einen Minijob aus oder sind selbständig:
    • Arbeitsvertrag
    • Gewinnprognose Einnahmen aus Selbständigkeit/Vermietung und Verpachtung
    • Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des letzten Kalenderjahres
  • Sie sind im Besitz von Immobilienvermögen:
    • Vollständiger Grundbuchauszug, Kaufvertrag
    • Bei selbstgenutzten Immobilien zusätzlich Angaben zur Grundstücks-, Wohngröße und Anzahl der Haushaltsmitglieder
    • Nachweise über Darlehen
Anlage 3 Teilnehmer/in Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind.
Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei.
Anlage 2 Ehegatten/Ehegattin
  • Eheurkunde
  • Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn der Fortbildung in Kopie (alle Seiten inklusive Rechtsbehelfsbelehrung)
  • Ihrem/r Ehegatten/Ehegattin liegt kein Einkommensteuerbescheid vor:
    • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres, Bescheide über Entgeltersatzleistungen, 
      Sozialleistungen
  • Ihr/e Ehegatte/Ehegattin zahlt Beiträge in eine Riester-Versicherung ein:
    • Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des vorletzten Kalenderjahres
Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Formblatt Z Prüfstelle (z. B. HWK, IHK, Fachschule)* Zulassungsbescheinigung
Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung Krankenkasse* Nur einzureichen, wenn Sie während der Fortbildung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Wichtiger Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.

Sie möchten das erste Mal einen Antrag im AFBG stellen? Dann nutzen Sie für die Beantragung unsere Checkliste
(PDF zum Ausdrucken Checkliste für Erstantragstellung einer Vollzeitfortbildung ohne Unterhaltsbeitrag).

Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt A Teilnehmer/in
  • Abschluss-/Prüfungszeugnisse aller bislang absolvierten Ausbildungen
  • Lückenloser Lebenslauf bis zum Beginn der Fortbildung
  • Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung)
  • Sie absolvieren Ihre Fortbildung in Vollzeit, sind vor Beginn der Fortbildung arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I:
    • Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur
  • Sie haben ein Studium begonnen und dieses nicht abgeschlossen:
    • Exmatrikulationsbescheinigung mit Bestätigung, dass kein Abschluss erlangt wurde
  • Sie erhalten für Ihre Fortbildung weitere Leistungen bzw. Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder Dritte (z. B. Begabtenförderung):
    • Nachweis über die Höhe der Arbeitgeberförderung oder Begabtenförderung
    • Bescheide über weitere Leistungen
  • Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt:
    • Aktuelle erweiterte Meldebestätigung, ausgestellt auf den Namen der Kinder/des Kindes.
Anlage 3 Teilnehmer/in Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei
Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Formblatt Z Prüfstelle (z. B. HWK, IHK, Fachschule)* Zulassungsbescheinigung
Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.

*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Wichtiger Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.
Überschrift
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

Überschrift
  • A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
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  • A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.
 

Berufsbegleitende Fortbildung (Teilzeit)

Sie planen eine berufsbegleitende Fortbildung in Sachsen und möchten dafür das Aufstiegs-BAföG (AFBG) beantragen?

Hier finden Sie alle Informationen rund um Ihren AFBG-Antrag kurz & knapp zusammengefasst.
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  • Die Teilzeitfortbildung muss in der ersten beruflichen Fortbildungsstufe:
    • mindestens 200 Unterrichtsstunden beinhalten und
    • innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
  • Bei Förderung der zweiten und dritten Fortbildungsstufe muss die Maßnahme in Teilzeit mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten und:
    • innerhalb von 48 Kalendermonaten abgeschlossen werden.
    • im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat umfassen.
  • Der Fortbildungsträger muss für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme geeignet sein (öffentlicher Träger oder zertifiziert).
  • Förderfähig sind Fortbildungen, die auf einen öffentlich-rechtlich geregelten oder diesem gleichgestellten Fortbildungsabschluss vorbereiten z.B. HwO oder BBiG.

  • Die Antragstellung ist direkt auf www.aufstiegs-bafoeg.de möglich.
  • Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.
  • Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.

Sie möchten das erste Mal einen Antrag im AFBG stellen? Dann nutzen Sie für die Beantragung unsere Checkliste (PDF zum Ausdrucken Checkliste für Erstantragstellung einer berufsbegleitenden Fortbildung).

Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt A Teilnehmer/in
  • Abschluss-/Prüfungszeugnisse aller bislang absolvierten Ausbildungen
  • Lückenloser Lebenslauf bis zum Beginn der Fortbildung
  • Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung)
  • Sie absolvieren Ihre Fortbildung in Vollzeit, sind vor Beginn der Fortbildung arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I:
    • Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur
  • Sie haben ein Studium begonnen und dieses nicht abgeschlossen:
    • Exmatrikulationsbescheinigung mit Bestätigung, dass kein Abschluss erlangt wurde
  • Sie erhalten für Ihre Fortbildung weitere Leistungen bzw. Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder Dritte (z. B. Begabtenförderung):
    • Nachweis über die Höhe der Arbeitgeberförderung oder Begabtenförderung
    • Bescheide über weitere Leistungen
  • Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt:
    • Aktuelle erweiterte Meldebestätigung, ausgestellt auf den Namen der Kinder/des Kindes.
Anlage 3 Teilnehmer/in Nur auszufüllen, wenn Sie kein/e EU-Bürger/in sind. Bitte fügen Sie einen aktuellen Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei
Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Formblatt Z Prüfstelle (z. B. HWK, IHK, Fachschule)* Zulassungsbescheinigung
Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Wichtiger Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.

Mein AFBG-Folgeantrag


Sie möchten sich einen weiteren Abschnitt Ihrer Weiterbildungsmaßnahme fördern lassen?

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Folgeantrag schnell & unkompliziert stellen können. 
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  • Die Antragstellung ist direkt auf www.aufstiegs-bafoeg.de möglich.
  • Ihren Antrag reichen Sie bitte bevorzugt elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein.
  • Wenn Sie den Antrag und die Formblätter elektronisch eingereicht haben, müssen diese nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.

Sie möchten sich einen weiteren Abschnitt Ihrer Weiterbildungsmaßnahme fördern lassen? Dann nutzen Sie für die Beantragung diese Checkliste (PDF zum Ausdrucken: Checkliste für Folgeantragstellung einer Vollzeitfortbildung mit Unterhaltsbeitrag).

Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
 
Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt W Teilnehmer/in
  • Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung)
  • Sie sind vor Beginn des neuen Maßnahmeabschnittes arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I:
    • Bewilligungs- und Aufhebungsbescheid der Arbeitsagentur
  • Sie erhalten für den neuen Maßnahmeabschnitt eine Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder durch Dritte (z. B. Begabtenförderung):
    • Nachweis über die Höhe
    • Bescheide über weitere Leistungen
  • Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt:
    • Aktuelle erweiterte Meldebestätigung, ausgestellt auf den Namen der Kinder/des Kindes.
  • Es haben sich zum letzten Bewilligungszeitraum Änderungen zu Ihren Kindern oder deren Einkommen ergeben:
    • Nachweis über die Änderung
  • Es haben sich zum letzten Bewilligungszeitraum Änderungen zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung ergeben:
    • Bitte lassen Sie die Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung durch Ihre Krankenkasse erneut ausfüllen.
Anlage 1 Teilnehmer/in
  • Sie sind vor Beginn des neuen Maßnahmeabschnittes berufstätig:
    • Nachweise zum Einkommen vor Beginn der Fortbildung
    • Nachweis Beendigung/Ruhendstellung/Änderung letztes Arbeitsverhältnis
    • Verdienstnachweise (Lohnabrechnung mit Kontoauszug)
    • Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des letzten Kalenderjahres
  • Sie befinden sich vor Beginn des neuen Maßnahmeabschnittes in Elternzeit, Krankengeldbezug ö. Ä.:
    • Kopie des aktuellen Bescheides
  • Sie erzielen während der Fortbildung Einnahmen, z.B. üben Sie einen Minijob aus oder sind selbständig:
    • Arbeitsvertrag
    • Gewinnprognose Einnahmen aus Selbständigkeit/Vermietung und Verpachtung
    • Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des letzten Kalenderjahres
  • Sie sind im Besitz von Immobilienvermögen:
    • Vollständiger Grundbuchauszug, Kaufvertrag
    • Bei selbstgenutzten Immobilien zusätzlich Angaben zur Grundstücks-, Wohngröße und Anzahl der Haushaltsmitglieder
    • Nachweise über Darlehen
Anlage 2 Ehegatten/Ehegattin
  • Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn der Fortbildung in Kopie (alle Seiten inklusive Rechtsbehelfsbelehrung)
  • Ihrem Ehegatten/Ihrer Ehegattin liegt kein Einkommensteuerbescheid vor:
    • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung des vorletzten Kalenderjahres, Bescheide über Entgeltersatzleistungen, Sozialleistungen
  • Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin zahlt Beiträge in eine Riester-Versicherung ein:
    • Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG des vorletzten Kalenderjahres
Formblatt B Fortbildungsstätte* ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Wichtiger Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.

Sie möchten sich einen weiteren Abschnitt Ihrer Weiterbildungsmaßnahme fördern lassen? Dann nutzen Sie für die Beantragung diese Checkliste (PDF zum Ausdrucken: Checkliste für Folgeantragstellung einer Vollzeitfortbildung ohne Unterhaltsbeitrag).

Diese gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
 
Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt W Teilnehmer/in
  • Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung)
  • Sie erhalten für den neuen Maßnahmeabschnitt eine Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder durch Dritte (z. B. Begabtenförderung)?
    • Nachweis über die Höhe
    • Bescheide über weitere Leistungen
  • Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt?
Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Wichtiger Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.

Sie möchten sich einen weiteren Abschnitt Ihrer Weiterbildungsmaßnahme fördern lassen? Dann nutzen Sie für die Beantragung diese Checkliste (PDF zum Ausdrucken: Checkliste für Folgeantragstellung einer berufsbegleitenden Fortbildung).

Sie gibt Ihnen einen hilfreichen Überblick, welche Unterlagen zur Antragstellung von Ihnen zwingend benötigt werden:
 
Formular Auszufüllen durch: Bitte reichen Sie zusätzlich zu den Formularen folgende erforderlichen Nachweise ein:
Formblatt W Teilnehmer/in
  • Nachweis über die Höhe der Lehrgangsgebühren (Fortbildungsvereinbarung, Rechnung)
  • Sie erhalten für den neuen Maßnahmeabschnitt eine Förderung durch Ihren Arbeitgeber oder durch Dritte (z. B. Begabtenförderung)?
    • Nachweis über die Höhe
    • Bescheide über weitere Leistungen
  • Sie betreuen ein Kind unter 14 Jahren und leben allein mit diesem in einem Haushalt?
Formblatt B Fortbildungsstätte* Ggf. Nachweis über die Zertifizierung
Ggf. können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.
*Bitte lassen Sie die Unterlagen von der entsprechenden Stelle ausfüllen und reichen Sie diese bitte mit Ihren Antragsunterlagen ein
Wichtiger Hinweis:
Bitte reichen Sie Ihren Antrag, die Formblätter und beizufügende Unterlagen elektronisch über das Antragsportal oder per E-Mail ein. Sie müssen diese nicht mehr in Papierform nachreichen.