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Hinweise zur Identifikation bei der Antragstellung

Bei der Antragstellung für viele Förderprogramme der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ist es erforderlich, sich zu identifizieren. Einen Hinweis darauf finden Sie in den Antragsunterlagen.

Im einfachsten Fall erledigen das die Mitarbeiter der SAB direkt und kostenlos bei der Antragstellung in einem Kundencenter oder Regionalbüro in Sachsen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ein Vordruck ist nicht auszufüllen.

Darüber hinaus regelt das Geldwäschegesetz, welche zuverlässigen anderen Personen oder Institutionen diese Identifikation vornehmen dürfen:

  • Kreditinstitute (Banken und Sparkassen)
  • Finanzdienstleistungsinstitute i. S. v. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1, 2 bis 5 und 8 KWG
  • Versicherungsunternehmen, die Lebens- und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr anbieten
  • Versicherungsvermittler i. S. v. § 59 Versicherungsvertragsgesetz soweit sie Lebensversicherungen oder Dienstleistungen mit Anlagezweck vermitteln, mit Ausnahme der gem. § 34 d Abs. 3 oder 4 Gewerbeordnung tätigen Versicherungsvermittler
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare
  • Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte

Sofern Sie sich bei einer dieser Stellen identifizieren, beachten Sie bitte, dass

  • für diese Dienstleistung unter Umständen Gebühren erhoben werden und
  • die Identifizierungsunterlagen unverzüglich und unmittelbar durch den Dritten an die SAB übermittelt werden.

Achtung

Sofern Sie sich nicht bei der SAB indentifizieren, nutzen Sie bitte den folgenden Vordruck: