Zuschüsse für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
Achtung Antragsstopp ab 12.06.2010:
Die Förderung dieses Fördergegenstandes wird zum 11.06.2010 beendet. Ab 12.06.2010 werden deshalb keine Anträge mehr entgegengenommen. Pressemitteilung vom 09.06.2010
Bis zum Antragsstopp eingegangene Förderanträge werden durch die Sächsische Aufbaubank -Förderbank - (SAB) bearbeitet.
Zur Umsetzung bewilligter bzw. beantragter Projekte stellen wir Ihnen die hierfür notwendigen Unterlagen und Formulare weiterhin zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Arbeitslosen und Benachteiligten (ESF-Richtlinie Beschäftigungschancen) vom 18. August 2009 (SächsABl. Nr. 37 vom 10. September 2009, S. 1484 ff.)
"De-minimis-Verordnung " Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt L 379/5 vom 28.12.2006
§ 16 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitslose
§ 17 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
§ 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Berechtigte