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Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)

 

zum Seitenanfang Allgemeine Informationen

Die Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.

Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zuschüsse können Sie für folgende Weiterbildungsprojekte beantragen:

Bereich Wirtschaft (Projektbereich A)

Betriebliche Weiterbildungen (ohne Umwelt- und Landwirtschaftsbereich) sind mit folgenden Zielsetzungen förderfähig:

  • für Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • zur Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen in Unternehmen und zum Technologietransfer
  • zur Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern
  • für Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor
  • zur Professionalisierung des Unternehmensmanagements in den Themenbereichen Unternehmensführung, strategische Unternehmensplanung und Marketing einschließlich der Qualifizierung von Unternehmensnachfolgern und -übergebern
  • zum Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing

Hinweis:
Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein:

  • Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit)
  • Praktikanten, Werkstudenten
  • in begründeten Fällen Auszubildende, Arbeitslose oder sonstige Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen
  • Selbstständige

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.

Bereich Umwelt- und Landwirtschaft (Projektbereich B)

Betriebliche Weiterbildungen im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich sind mit folgenden Zielsetzungen förderfähig:

  • im Agrarsektor und der Forstwirtschaft in den Bereichen Unternehmensmanagement, Prozess- und Produktinnovation bei der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern, Unternehmensnachfolge
  • im Bereich Landtourismus in den Bereichen Unternehmensmanagement und Innovation
  • im Bereich Regionalmanagement die Qualifizierung von Planern, Consultants, Unternehmens- und Kommunalberatern im Hinblick auf das Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung zur Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Entwicklungskonzepten der freiwilligen Zusammenschlüsse der Gemeinden
  • im Bereich Umweltschutz (Umwelttechnik, Umweltdienstleistungen), insbesondere Wertstoffwirtschaft, Weiterbildung der zertifizierten sächsischen Energiepassberater sowie Aus- und Weiterbildung von Gewerbeenergiepassberatern und Energiebeauftragten in Unternehmen, Weiterbildung zu radonsicherem Bauen
  • in der Forstwirtschaft in den Bereichen naturnahe/moderne Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung
  • im Bereich des präventiven Hochwasser- und Waldschutzes
  • zur Entwicklung, Umsetzung und Unterstützung lokaler und regionaler Wertschöpfungsprozesse

Hinweis:
Die Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein:

  • Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit)
  • Beschäftigte aus land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen
  • Selbstständige

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.

Bereich Gesundheit und Soziales (Projektbereich C)

Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme sollen Beschäftigte, Werkstudenten, Praktikanten und im Ausnahmefall auch Auszubildende (einschließlich Berufsfachschüler) folgender Dienstleistungsfelder des Gesundheits- und Sozialbereichs sein:

  • Gesundheitsberufe
  • physiotherapeutische Berufe
  • mittelständischer Pharmaunternehmen
  • Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
  • sozialpsychatrische Einrichtungen und Dienste
  • Einrichtungen für behinderte Menschen

Darüber hinaus kann die Multiplikatorenausbildung in der "Aktiven Bewältigung von Arbeitslosigkeit" (AktivA) sowie die Weiterbildung "Motivierende Gesprächsführung für Berater von Arbeitslosen nach Miller und Rollnik" Gegenstand der Weiterbildung sein.

Gefördert werden auch Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um die Voraussetzungen für eine Auditierung oder Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen zu erreichen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Fördergegenständen im Gesundheits- und Sozialbereich finden Sie als Übersicht hier.

 

zum Seitenanfang Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Firmensitz oder eine Niederlassung ist im Freistaat Sachsen
  • die Beschäftigten werden durch einen externen Dienstleister weitergebildet
  • die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen

Im Ausnahmefall können Unternehmen mit mehr als 500 beschäftigten Personen gefördert werden, insbesondere im Rahmen von Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen- oder Umstrukturierungen (gilt nicht für Projektbereich C).

Bitte beachten Sie, dass die Förderung von firmeninternen Schulungen und Coachings ausgeschlossen sind, sobald sie nicht durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.

In Abhängigkeit vom gewähltem Förderverfahren gelten als weitere Bedingungen:

  • beantragte Zuschusshöhe kleiner/gleich EUR 50.000 (gemäß Förderhöchstsatz - siehe Punkt Konditionen)
    Grundsätzlich sind drei Angebote verschiedener nationaler oder internationaler Dienstleister einzureichen, wobei eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist.

    Kann nur ein Angebot vorgelegt werden, weil der Auftragswert kleiner/gleich EUR 410 ist oder eine wettbewerbliche Preisermittlung nicht möglich ist (z.B. nur ein Anbieter am Markt), ist eine Aufschlüsselung des Angebotes nach folgenden Positionen notwendig:

    • Personalkosten (des/der Dozenten)
    • Reisekosten (des/der Dozenten)
    • Sachkosten (sonstige laufende Aufwendungen wie Materialien oder Ausstattung)
    • Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen gemäß dem Anteil ihrer ausschließlichen Verwendung für die Weiterbildungsmaßnahme)
    • Kosten für Beratungsdienste, sofern sie die Weiterbildungsmaßnahme betreffen
    • beantragte Zuschusshöhe größer als EUR 50.000 gemäß Förderhöchstsatz- siehe Punkt Konditionen)
      In diesem Fall ist es erforderlich, ein Ausschreibungsverfahren nach VOL/A*) durchzuführen.

      Bitte reichen Sie eine Kalkulation des Auftragswertes auf der Grundlage Ihrer Markterkundung ein. Auf dieser Basis wird Ihnen nach einer ersten positiven Prüfung Ihrer Unterlagen eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Diese berechtigt Sie zur förderunschädlichen Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens nach VOL/A.

    Erläuterung zu *)

    Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland. Als Verdingung wird die Vergabe von Arbeiten durch Ausschreibung bezeichnet.

    Leistungen im Sinne der VOL sind alle Lieferungen und (Dienst)Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) behandelt werden.

     

    zum Seitenanfang Konditionen

    Konditionen

    Details

    Art der Förderung:

    nicht rückzahlbarer Zuschuss

    Höhe:

    Anteil an den förderfähigen Weiterbildungskosten

    Förderhöchstsatz:

    Weiterbildungsmaßnahmen allgemein:
    kleine Unternehmen (KMU): 80 Prozent der Kosten
    mittlere Unternehmen (KMU): 70 Prozent der Kosten
    Großunternehmen: 60 Prozent der Kosten

    Weiterbildungsmaßnahmen spezifisch:
    kleine Unternehmen (KMU): 45 Prozent der Kosten
    mittlere Unternehmen (KMU): 35 Prozent der Kosten
    Großunternehmen: 25 Prozent der Kosten

    zusätzliche Förderung für benachteiligte Arbeitnehmer:*)
    alle Unternehmen: +10 Prozent auf Förderhöchstsatz, jedoch nicht mehr als 80%

    Mindesthöhe der Zuwendung:

    EUR 200

    Auszahlung:

    nach Vorlage des Verwendungsnachweises

    Erläuterung zu *)

    Benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 2, Nr. 18 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 sind:

    • Personen, die in den vorangegangenen 6 Monaten keiner regulären bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind
    • Personen, die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II bzw. keinen Berufsabschluss verfügen (ISCED 3)
    • Personen, die älter als 50 Jahre sind
    • Personen, die als Erwachsene allein leben und mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind
    • Angehörige einer ethnischen Minderheit, die ihre sprachlichen oder beruflichen Fertigkeiten ausbauen oder mehr Berufserfahrung sammeln müssen, damit sie bessere Aussichten auf eine dauerhafte Beschäftigung haben
    • Personen, die nach nationalem Recht als Menschen mit Behinderungen gelten
    • Nähere Informationen zur beihilferechtlichen Einordnung der Weiterbildungsmaßnahme erhalten Sie in unserem Informationsblatt zur Freistellungsverordnung für Ausbildungsbeihilfen (SAB-Vordruck 60722 ).

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

     

    zum Seitenanfang Zuständige Stelle

    Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

     

    zum Seitenanfang Verfahrensablauf

    Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen vollständig bei der SAB ein. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen Bescheid.

    Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.

     

    zum Seitenanfang Dauer/Fristen

    Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. 6 Wochen. Die Weiterbildungsmaßnahme kann erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.

     

    zum Seitenanfang Kosten

    Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei.

     

    zum Seitenanfang Erforderliche Unterlagen

     

    zum Seitenanfang Rechtsgrundlage

    Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung aus dem europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung (ESF Richtlinie Berufliche Bildung/2010 vom 04.05.2010 veröffentlicht im sächsischen Amtsblatt vom 27.05.2010)

    Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2007-2013 (ESF-Richtlinie SMS/SMUL vom 31.07.2007 veröffentlicht im sächsischen Amtsblatt vom 16.08.2007)

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