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Mittelstandsstabilisierungsprogramm (MSP) für die Wirtschaft und (neu) auch für die Landwirtschaft

 

zum Seitenanfang Allgemeine Informationen

Ziel ist die Sicherung der Kreditversorgung der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, der freien Berufe und der Landwirtschaft im Freistaat Sachsen vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise.

Folgende Vorhaben sind im MSP förderfähig:

  • Finanzierung von zusätzlichem Betriebsmittelbedarf,
  • Umfinanzierung kurzfristig fälliger Passiva (außer Steuern, öffentliche Abgaben und Bankverbindlichkeiten) in längerfristige Verbindlichkeiten
  • betriebsgerechte Umfinanzierung von Kontokorrentkrediten, soweit sich nach der Umschuldung das Hausbankenobligo im Gesamtengagement nicht vermindert
  • Anschlussfinanzierung, d.h. Übernahme des Kreditengagements im Rahmen eines Hausbankenwechsels

Die Ausreichung erfolgt als Darlehen der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) über die Hausbank an das Unternehmen. Die Hausbank kann zudem eine Entlastungszusage (Haftungsfreistellung) in Höhe von bis zu 90 Prozent erhalten.

Konditionen

Details

Darlehenshöhe

mindestens EUR 20.000 und höchstens EUR 5 Mio. in Ausnahmefällen bis zu EUR 10 Mio.

Laufzeiten, Zinssatz

  • bis zu 10 Jahre Laufzeit möglich
  • maximal 2 tilgungsfreie Jahre
  • Festzinssatz über die gesamte Laufzeit
Die nachfolgenden Konditionen werden in Abhängigkeit vom Rating des Antragstellers durch die Hausbank nach Maßgabe des risikogerechten Zinssystems (RGZS) festgelegt. Sie sind veränderlich und stellen den Stand zum u. g. Zeitpunkt dar. Die tatsächliche Konditionierung erfolgt zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über den gestellten Antrag.

Sicherheiten

bankübliche Besicherung

Auszahlung

99 Prozent

Bereitstellungsprovision

  • 0,25 % p.m.
  • ist ab 6 Wochen nach Datum des Darlehensangebotes
    gegenüber der Hausbank zu entrichten

Beihilfe

Es kann zwischen der bisherigen beihilfefreien Variante und einer zinsgünstigen/beihilferelevanten Variante des MSP gewählt werden. Bei letztgenannter Variante findet die Bundesregelung Kleinbeihilfen vom 29.12.2008 bzw. die Bundesregelung landwirtschaftliche Kleinbeihilfen vom 26.11.2009, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.
Bitte lesen Sie dazu unsere Kundeninformation zu den Kleinbeihilferegelungen SAB-VD 60580 bzw. 60563 (siehe unten bei den erforderlichen Unterlagen).

Zinskonditionen beihilfefreies Darlehen, Stand: 01.09.2010

Preisklassen nach RGZS

Nominalzinssatz Endkreditnehmer 1)

Bonitätsklasse 2)

Besicherungsklasse 2)

A

3,36%

1
1

1
2

B

3,61%

1
2

3
1

C

4,01%

2
3

2
1

D

4,31%

4

1

E

4,81%

2
3
5

3
2
1

F

5,41%

4
6

2
1

G

6,11%

5

2

H

6,61%

3
4

3
3

I

7,71%

6
5

2
3

J


K

7,71%


12,61%

7
7

6
7
8
8

1
2

3
3
1
2

1) Die Konditionen wurden für ein Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und 2 tilgungsfreien Jahren ermittelt.
2) Kombinationen von Bonitäts- und Besicherungsklassen, welche nicht in der Tabelle einer Preisklasse zugeordnet werden können, sind im Rahmen des Programms nicht bewilligungsfähig.

Zinskonditionen zinsgünstiges/beihilferelevantes Darlehen, Stand: 01.09.2010

Preisklassen nach RGZS

Nominalzinssatz Endkreditnehmer 1)

Bonitätsklasse 2)

Besicherungsklasse 2)

A

3,16%

1
1

1
2

B

3,36%

1
2

3
1

C

3,61%

2
3

2
1

D

3,86%

4

1

E

4,16%

2
3
5

3
2
1

F

4,61%

4
6

2
1

G

5,11%

5

2

H

5,61%

3
4

3
3

I

6,21%

6
5

2
3

J


K

6,91%


8,51%

7
7

6
7
8
8

1
2

3
3
1
2

1) Die Konditionen wurden für ein Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und 2 tilgungsfreien Jahren ermittelt.

2) Kombinationen von Bonitäts- und Besicherungsklassen, welche nicht in der Tabelle einer Preisklasse zugeordnet werden können, sind im Rahmen des Programms nicht bewilligungsfähig.

 

zum Seitenanfang Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte in Sachsen
  • KMU der Landwirtschaft (die im Bereich der Primärerzeugung von in Anhang I des EG-Vertrages genannten Erzeugnissen tätig sind)
  • Angehörige der freien Berufe

Achtung: Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors können aus beihilferechtlichen Gründen nur beihilfefreie Darlehen gewährt werden.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition der Europäischen Kommission
  • Unternehmen in den Bereichen:
    • Verarbeitung und Vermarktung von Imitations- und Substitutionserzeugnissen von Milch
    • Kohlebergbau
    • exportbezogene Tätigkeiten (zum Beispiel Betrieb eines Vertriebnetzes)

 

zum Seitenanfang Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt gemeinschaftlich durch Unternehmen und Hausbank bei der SAB. Zur Verkürzung des Verfahrens ist die Antragstellung bereits zulässig, bevor die Hausbank eine positive Kreditentscheidung getroffen hat.

 

zum Seitenanfang Erforderliche Unterlagen

 

zum Seitenanfang Rechtsgrundlagen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Stabilisierung des Mittelstands im Freistaat Sachsen durch Gewährung von Darlehen mit Entlastungszusagen (Mittelstandsstabilisierungsprogramm) vom 1. September 2009, geändert durch RL vom 21. Dezember 2009 (SächsAbl. S. 2152) und durch RL vom 16. April 2010 (SächsAbl. S. 618) mit Wirkung vom 7. Mai 2010

Kontakt

Servicecenter
Tel. 0351 / 4910 - 4910
Fax 0351 / 4910 - 1015
E-Mail

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