

Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG) vom 19.06.2003 unterstützt die SAB als Anstalt des öffentlichen Rechts den Freistaat bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben.
In dessen Auftrag vergibt die Bank Fördermittel für die Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-, Wohnungsbau-, Infrastruktur- und Städtebau- sowie für die Umwelt- und Landwirtschaftsförderung. Diese Aufgabe erfüllt sie im Wesentlichen mit den Finanzierungsinstrumenten Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften.
Zu den Förderprogrammen des Freistaates und zu flankierenden Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union bietet die SAB ihren Kunden individuelle Beratungen an. Aus diesen Förderbausteinen entwickelt die Bank je nach Vorhaben maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte als Förderpartner für Bürger, Unternehmer, Forschungsträger, Kommunen und Verbände, die in Sachsen tätig sind oder werden.
In enger Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatsregierung verfolgt die SAB das Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates zu stärken. Auf diesem Weg setzt die Bank auf starke Partner auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Dazu gehören unter anderen die sächsischen Kommunen, die Kammern und Verbände, die Banken und Sparkassen, die KfW-Bankengruppe und die Europäische Investitionsbank.
Daten zur Geschichte der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -