Energie und Klimaschutz - Automatisch beschickte Biomasseheizungsanlagen
Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Verfeuerung von HolzpeIlets (auch Kombinationskessel) einschließlich deren Pufferspeicher mit einer installierten Nennleistung ab 5 kW bis einschließlich 100 kW in Gebäuden, für die vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchen vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Der Pelletkessel muss in der Liste der förderfähigen automatischen beschickten Biomasseanlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) aufgeführt sein.
Nachrangdarlehen - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Das Nachrangdarlehen nimmt eine eigenkapitalnahe Funktion ein, da es zur Vermeidung der Überschuldung im Rang hinter den Forderungen aller übrigen Kredite steht. Dadurch verbessern sich die Kapitalstruktur und die Bonität des Unternehmens. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, wird auf diese Weise der Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln ermöglicht.
Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt
Im Rahmen des Programms „Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt“ bietet die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ausgewählte Programme der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) an. Die Konditionen der LR-Programme werden dabei unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Verordnungen durch die SAB weiter vergünstigt.
Energie und Klimaschutz - Anlagen der Kraftwärmekopplung
Die Förderung von Anlagen der Kraftwärmekopplung (z. B. BHKW) nach dem Merkblatt R.3 zur RL EuK/2007 mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kWel wird mit einem sofortigen Antragsannahmestopp zum 1. April 2012 eingestellt.
Es werden keine Anträge mehr entgegengenommen.
Eine Förderung von Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kWel erfolgt ab dem 1. April 2012 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
Weiterbildungsscheck Sachsen für arbeitslose Nichtleistungsempfänger (Förderung beruflicher Weiterbildung)
Seit dem 24. Februar 2012 können auch arbeitslose Nichtleistungsempfänger einen Antrag auf Förderung einer Weiterbildung stellen. Bis zu 80% der Weiterbildungskosten können gefördert werden.
Energetische Sanierung (Energiespardarlehen)
Seit 10. Februar 2012 bietet das Programm verbesserte Konditionen.
Wohneigentum (Innerstädtisch Wohnen)
Im Programm Wohneigentum gelten ab 10. Februar 2012 verbesserte Konditionen.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)
Zum 1. Februar 2012 erfolgte die Umstellung Gründungsfinanzierung auf ERP-Gründerkredit.
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten/-innen und von hochqualifiziertem Personal
Die Neufassung der Richtlinie "Innovationsassistentenprogramm ESF" ist zum 25. Januar 2012 in Kraft getreten.
KfW-Erneuerbare Energien
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien wurde zum 1. Januar 2012 angepasst. Folgende Änderung gilt:
- Darlehenshöhe max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben beim Programmteil Standard
KfW-Altersgerecht Umbauen
Am 1. Januar 2012 sind folgende Änderungen in Kraft getreten:
- Fortführung des Programms als KfW-Eigenprogramm
- Anpassung der Konditionen aufgrund des Wegfalls der Bundesfördermittel
KfW-Wohneigentumsprogramm mit zusätzlicher SAB-Förderung
Am 1. Januar 2012 sind folgende Änderungen in Kraft getreten:
- Abschaffung des maximalen Finanzierungsanteil von 30 %
- Kürzung des Förderhöchstbetrags auf 50.000 Euro
- Umstellung auf monatliche Rückzahlung
SAB-Infrastrukturprogramm 2011
Das Programm endet am 30. Dezember 2011. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Technologietransferförderung
Die Neufassung der Richtlinie "Technologietransferförderung" ist zum 2. Dezember 2011 in Kraft getreten.
Innovationsprämie
Die Neufassung der Richtlinie "Innovationsprämie" ist zum 2. Dezember 2011 in Kraft getreten.
ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer (MKD)
Laut der aktuellen Richtlinie ESF-Mikrodarlehen vom 13. Oktober 2011 können ab sofort auch Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme gefördert werden.
Förderung innovativer Ansätze im Bereich der Gesundheitswirtschaft
Das neue Förderprogramm "Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheitswirtschaft" ist am 9. Sept. 2011 in Kraft getreten. Ab sofort können Anträge bei der SAB gestellt werden.
Medios II
Es werden zur Zeit nur noch Anträge von Antragstellern aus dem Phasing-Out-Gebiet des Freistaates Sachsen entgegengenommen
KfW-Wohnraum Modernisieren
Zum 1. Juli 2011 treten folgende Änderungen in Kraft:
- Senkung des Förderhöchstbetrages von 100.000 auf 75.000 Euro je Wohneinheit
- Abschaffung der 15-jährigen Zinsbindungsfrist
Energie und Klimaschutz (EuK)
Die Förderung des "Heizkesseltausches" sowie von Maßnahmen im Bereich "erneuerbare Energien" sind derzeit nicht möglich. Beim Heizkesseltausch werden nur noch Anträge bearbeitet, die bis zum 30. Juni 2011 bei der SAB eingegangen sind.
Hilfen für in Not geratene landwirtschaftliche Unternehmen
Ab sofort können in Not geratene landwirtschaftliche Unternehmen einen Antrag auf dieses Förderprogramm stellen.
Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt - Energie vom Land
Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt - Wachstum
Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt - Nachhaltigkeit
Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt - Wachstum & Wettbewerb
SAB-Infrastrukturprogramm 2010
Die Konditionen für das Investitionsdarlehen wurden aktualisiert.
Schulhausbauförderung
Die Präsentationsunterlagen zur Veranstaltung vom 16. Mai 2011 stehen jetzt für Sie bereit.
Investitionszuschuss - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Die neu gestaltete Richtlinie "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wurde am 12. Mai 2011 im Amtsblatt veröffentlicht. Seit 1. Mai 2011 ist die Richtlinie in Kraft getreten..
Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSP)
Die Antragsfristen wurden für dieses Programm verlängert.
Integrationsprojekte für psychisch Kranke und Suchtkranke
Bekanntmachung zur Erstellung einer Studie zum Thema „Arbeits- und Qualifizierungsprojekte für psychisch kranke und suchtkranke Menschen in Zuverdienstfirmen“
Das Sächsische Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) beabsichtigt, durch eine Studie nachhaltige Finanzierungsstrukturen für Zuverdienstfirmen prüfen zu lassen. Das SMS ruft daher interessierte Projektträger dazu auf, Anträge für die Erstellung einer Studie bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu stellen.
Berufsbegleitende Qualifizierung zur Erhöhung des Frauenanteils in zukunftsträchtigen Berufen
Achtung Antragsstopp ab 01.07.2011:
Die Förderung dieses Fördergegenstandes wird nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zum 30.06.2011 beendet. Ab 01.07.2011 werden keine Anträge mehr von der SAB entgegengenommen. Die bis 30.06.2011 eingehenden Förderanträge werden durch die Sächsische Aufbaubank -Förderbank - (SAB) bearbeitet.
Mittelstandsförderung - Umweltmanagement
Die Förderschwerpunkte wurden konkretisiert und an die Erfordernisse der Unternehmen angepasst. Gefördert werden jetzt Zertifizierungen eines Umweltmanagementsystems auch nach internationalen Standards. Antragsberechtigt sind zusätzlich kleinste, kleine und mittlere Unternehmen die landwirtschaftliche Produkte erzeugen.
Mittelstandsförderung - Messen, Außenwirtschaft
Die Förderschwerpunkte wurden konkretisiert und an die Erfordernisse der Unternehmen angepasst. Auch die Anträge zur Förderung der Teilnahme an Messen, Produktpräsentationen und Symposien müssen jetzt vor Anmeldung bei der Messe oder einem Veranstalter bei der SAB gestellt werden. Wer sich jetzt bereits bei der Messe oder einem Veranstalter angemeldet hat, muss den Antrag zwingend bis 31. Mai 2011 bei der SAB einreichen. EIne Bewilligung ist sonst nicht möglich.
Mit der Fördermaßnahme Messen und Außenwirtschaft wird jetzt die Teilnahme an der gleichen Messe bis zu 4-mal (bisher 3-mal) gefördert.
Mittelstandsförderung - Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign
Die bisher eigenständige Förderrichtlinie Produktdesign wurde in die Fördermaßnahme Markteinführung innovativer Produkte (neu: Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign) integriert.
Die Gestaltung der Produkte ist ab dem Beginn der Entwicklungsphase förderfähig, wenn vor Beginn der Maßnahme der Förderantrag bei der SAB vorliegt. Gestaltungsleistungen können in Einzelfällen auch gefördert werden, wenn sie nicht auf ein innovatives Produkt bezogen sind, jedoch nur, soweit das Produkt ausschließlich für Unternehmen bestimmt ist und das Gestaltungsvorhaben eine erhebliche Verbesserung der Wettbewerbssituation des antragstellenden KMU erwarten lässt.
Mittelstandsförderung - Kurzberatung
Die Förderschwerpunkte wurden konkretisiert und an die Erfordernisse der Unternehmen angepasst. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Beratungsleistungen / Personalausgaben gemäß geltendem Tarif (inkl. Bundförderung).
Im Falle der Koförderung durch Bund oder EU erfolgt eine Förderung nur, wenn sich ein Zuschuss in Höhe von mindestens EUR 1.000 errechnet.
Mittelstandsförderung - Kooperationen
Die Förderschwerpunkte wurden konkretisiert und an die Erfordernisse der Unternehmen angepasst. Gefördert werden Machbarkeitsstudien sowie begleitende Studien zu schwerpunktmäßig ökonomischen und technischen Fragen der Projektdurchführung.
Diese Richtlinie gilt auch für Kooperationen mit Außenwirtschaftsbezug, jedoch nicht für grenzüberschreitende Projekte im Rahmen der Ziel 3 – Förderung der Europäischen Union. Antragsberechtigt sind des weiteren Technologie- und Gründerzentren sowie Gebietskörperschaften.
Mittelstandsförderung - Gründungsberatung
Die Förderschwerpunkte wurden konkretisiert und an die Erfordernisse der Unternehmen angepasst.
In der Gründungsberatung sind nun auch der Nebenerwerb und die Unternehmensnachfolge förderfähig.
Mittelstandsförderung - Intensivberatung/Coaching, Außenwirtschaftsberatung
In der Förderrichtlinie Intensivberatung/Coaching können jetzt neben dem Verfahren über Qualitätssicherer auch Förderanträge direkt bei der SAB gestellt werden.
Pro Jahr sind bis zu 20 Tagewerke förderfähig. Bemessungsgrenze für ein Tagewerk sind maximal EUR 700, Tageshonorare von mehr als EUR 900 schließen eine Förderung aus.
Mittelstandsförderung - Elektronischer Geschäftsverkehr
Bei der Fördermaßnahme Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) kann hinsichtlich Planungsleistungen, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten mit dem Vorhaben bereits nach durch die SAB bestätigtem Antragseingang begonnen werden. Darüber hinaus ist der Beginn des Vorhabens erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. schriftlicher Bestätigung des förderunschädlichen Vorhabensbeginns durch die SAB zulässig. Anträge, die bis 31. Mai 2011 bei der SAB eingereicht werden, können noch auf Grundlage der bisherigen Regelung zum Vorhabensbeginn bewilligt werden.
Eine Mindestmitarbeiteranzahl im antragstellenden KMU ist nicht mehr Voraussetzung für eine Förderung.
Verbundausbildung
Bei der Förderung der Verbundausbildung für neu eingestellte Auszubildende des ersten Ausbildungsjahres gelten mit Ausbildungsbeginn 2011/12 reduzierte Förderhöchstgrenzen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Berufsausbildungsplätze für besondere Zielgruppen
Nach Entscheidung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit wird die Berufsausbildungsplatzförderung für besondere Zielgruppen mit Auslaufen des Ausbildungsjahres 2010/11 eingestellt. Für das neue Ausbildungsjahr 2011/2012 werden keine Anträge mehr entgegengenommen.
Mehrgenerationenwohnen
Für alle Darlehensanträge ab dem 12.02.2011 gilt ein verbesserter Sollzinssatz:
- 2,0 Prozent vom 01. - 10. Jahr
- 3,0 Prozent vom 11. - 20. Jahr


