Integrationsprojekte für psychisch Kranke und Suchtkranke

Was wird gefördert?
Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Träger von Arbeitsprojekten, die Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankung auf der Grundlage geringfügiger Beschäftigung beschäftigen.

Allgemeine Informationen

Förderfähig sind Arbeits- und Beschäftigungsvorhaben, in denen durch eine Qualifizierung und Fachanleitung bzw. sozialpädagogischen Betreuung eine Integration von psychisch kranken und suchtkranken Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden soll. Die Vorhaben können als sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte für psychisch kranke und suchtkranke Menschen zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit oder als Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen als niedrigschwelliges Angebot der beruflichen Orientierung zur Unterstützung des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgestaltet sein.

Voraussetzungen

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Verfahrensablauf

Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.

Für die Antragstellung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird anhand eines aussagekräftigen Projektvorschlages vorgeprüft ( Projekte - Struktur und Inhalt von Projektbeschreibungen / Projektvorschlag ).

Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.

Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Frist / Dauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Das Vorhaben kann erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden. Weitere Fristen zu Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Förderablauf .

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.