Berufsbegleitende Qualifizierung zur Erhöhung des Frauenanteils in zukunftsträchtigen Berufen

Was wird gefördert?
Berufsbegleitende Weiterbildungen für Frauen zur Ausübung eines Berufs in technischen oder technologischen Bereichen, der Informations- und Kommunikationselektronik bzw. neue Medien sowie in anderen zukunftsträchtigen Berufen.
Wer ist antragsberechtigt?
Bildungsträger und Unternehmen die derartige Projekte durchführen
Achtung Antragsstopp ab 01.07.2011

Nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird die Förderung dieses Fördergegenstandes zum 30.06.2011 beendet. Ab 01.07.2011 werden deshalb keine Anträge mehr entgegengenommen. Bis zum Antragsstopp eingegangene Förderanträge werden durch die Sächsische Aufbaubank -Förderbank - (SAB) nach den nachstehend genannten Bedingungen bearbeitet.

Allgemeine Informationen

Gefördert werden kann die berufsbegleitende Qualifizierungen von Frauen zur Sicherung oder Erlangung von Arbeitsplätzen in zukunftsträchtigen Bereichen. Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten sollen zur Ausübung eines Berufes in folgenden Bereichen befähigen:

  • technische und technologische Bereiche,
  • Bereiche der Informations- und Kommunikationselektronik sowie neue Medien,
  • andere zukunftsträchtige Berufe

Vorrangig werden Qualifizierungen gefördert, die zu einem anerkannten, höheren Berufsabschluss führen. Die Vorhaben dienen dem übergeordneten Ziel der Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen, vorrangig Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und darüber hinaus der Verbesserung des Humankapitals durch Förderung des lebensbegleitenden Lernens.

Voraussetzungen

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Verfahrensablauf

Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.

Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.

Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Frist / Dauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Das Vorhaben kann erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden. Weitere Fristen zu Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Förderablauf .

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.