Förderung betrieblicher und beruflicher Weiterbildung

Was wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen mit den Zielen Schaffung neuer Arbeitsplätze, Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen, Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns, Professionalisierung des Unternehmensmanagements sowie zum Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

Allgemeine Informationen

Die Förderung "betriebliche und berufliche Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.

Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Voraussetzungen

Betriebliche Weiterbildungen (ohne Umwelt- und Landwirtschaftsbereich) sind mit folgenden Zielsetzungen förderfähig:

  • für Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • zur Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen in Unternehmen und zum Technologietransfer
  • zur Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern
  • für Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor
  • zur Professionalisierung des Unternehmensmanagements in den Themenbereichen Unternehmensführung, strategische Unternehmensplanung und Marketing einschließlich der Qualifizierung von Unternehmensnachfolgern und -übergebern
  • zum Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Verfahrensablauf

Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.

Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.

Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Frist/Dauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Das Vorhaben kann erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden. Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Förderablauf (SAB-Vordruck 60713 ).

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.