Weiterbildungsscheck Sachsen (Förderung beruflicher Weiterbildung)

Was wird gefördert?
Die Weiterbildung von Arbeitnehmern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen.
Wer ist antragsberechtigt?
Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommengrenzen nicht überschreiten
Hinweis zum Zwischenabruf/Verwendungsnachweis

Bitte beachten Sie, dass der Anlage zu Ihrem Zuwendungsbescheid „Auszahlungsantrag/Zwischenabruf“ bzw. „Verwendungsnachweis/Sachbericht/
Zahlungsanforderung/Bestätigungen“
folgende Unterlagen und Angaben beizufügen sind:

  • Unterschrift, Datum des Zuwendungsempfänger
  • Unterschrift und Stempel des Bildungsträgers
  • vollständige Bankdaten
  • Originalrechnungen – keine Kopien! - wenn Gesamtrechnung bei Zwischenabruf bereits vorgelegen hat, dann nochmalige Vorlage entbehrlich
  • Bezahltnachweis im Original (Kontoauszug/PDF-Format bei Online-Banking oder Quittung bei Barzahlung oder Bezahltvermerk auf Rechnung mit Originalunterschrift, Firmenstempel und Datum des Bildungsdienstleisters)
  • Teilnahmebestätigung (Kopie) - bei Zwischenabruf mit Angabe des Weiterbildungsfortschrittes (Bsp. abgeschlossene Semester, Module etc.)
  • ggf. Zertifikat (Kopie)

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, den Abrufantrag in einem unserer Kundencenter oder Regionalbüros der SAB einzureichen. Gern prüfen die Berater Ihren Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Telefonnummer 0351 4910-4930 einen Beratungstermin, damit wir Ihnen ohne Wartezeiten zur Verfügung stehen können.

Allgemeine Informationen

Die Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Sie können Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen.

Im Bereich der Gesundheitsfachberufe informieren Sie sich bitte über die Anerkennung der geplanten Weiterbildung bei einem Fachverband bzw. unter http://www.revosax.sachsen.de über die Regelungen des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe / der Weiterbil-dungsverordnung Gesundheitsfachberufe. Von der Förderung ausgenommen sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind.

Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen EUR 2.500, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die:

  • ein Einkommen von maximal EUR 4.150 erzielen
    und
  • älter als 50 Jahre sind oder
  • in Teilzeit arbeiten oder
  • in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder
  • Leiharbeitnehmer sind oder
  • mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben.

Mit dem Antrag sind grundsätzlich drei Angebote vorzulegen, wobei durch den Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Als Angebote gelten auch Preisinformationen von Fort- und Weiterbildungsanbietern. Diese müssen dann mindestens den Anbieter, die Inhalte und den Preis der Weiterbildung enthalten. Können keine drei vergleichbaren Angebote oder Preisinformationen eingeholt werden, so genügt im begründeten Einzelfall eine geringere Anzahl.

Konditionen

Konditionen Details
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung: anteilige Förderung der Weiterbildungskosten
Fördersätze:
  • bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. EUR 2.500:
    80% der Weiterbildungskosten
  • bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als EUR 2.500 bis EUR 4.150:
    60% der Weiterbildungskosten
Mindestkosten der Weiterbildung:
  • bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von max. EUR 2.500:
    EUR 650
  • bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als EUR 2.500 bis EUR 4.150:
    EUR 1.000
Auszahlung: grundsätzlich nach Abschluss der Weiterbildung und nach Vorlage von Rechnungen und dem dazugehörigen Zahlungsnachweis (Erstattungsprinzip)

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Verfahrensablauf

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen bei der SAB ein. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen Bescheid.

WICHTIG: Um eine reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen, werden nur vollständige Anträge entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.09.2011 ein aktualisiertes Antragsformular zur Verfügung steht.

Wenn Sie Fragen zur Förderung oder zur Antragstellung haben, nutzen Sie bitte die Beratungsangebote der SAB.

Dauer/Fristen

Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - dauert ca. 6 Wochen. Die Weiterbildungsmaßnahme kann erst nach Bestätigung durch die SAB bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides (Weiterbildungsscheck) begonnen werden.
Weiterbildungsschecks können grundsätzlich nur für Vorhaben beantragt werden, die spätestens zum 31.03.2014 enden. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Kosten

Die Antragsbearbeitung ist für Sie kostenfrei.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Die Beantragung der Förderung zum Weiterbildungsscheck ist ein Einzelfällen nicht unkompliziert. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie gern per E-Mail Kontakt zu uns aufnehmen.