Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA) und Ergänzungsqualifikation (EQ) in der Landwirtschaft

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an Berufsbildungsmaßnahmen, die die betriebliche Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft ergänzen und vertiefen.

Wer ist antragsberechtigt?

Bildungsträger und Unternehmen

Allgemeine Informationen

Ziele der Ergänzungsqualifizierungen sind

  • die Erleichterung des Zugangs zu einem Arbeitsplatz
  • die Sicherung der Weiterbeschäftigung
  • die Verbesserung des Verständnisses insbesondere agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, ökologischer und umweltpolitischer Fragestellungen

Damit soll der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung, insbesondere des ländlichen Raums im Freistaat Sachsen, gedient werden.

Ziel der ÜbA ist es, die Übernahme- und Erwerbschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach der Ausbildung zu verbessern.

Voraussetzungen

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien-EQ, sowie dem Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien-ÜbA.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Verfahrensablauf

Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.

Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.

Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Frist/Dauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. 6 Wochen. Das Vorhaben kann erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Investitionsbeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.