| Was wird gefördert? |
| Die Vermittlung wirtschaftlicher und interkultureller Kompetenzen an Beschäftigte, um ausländische Märkte zu erschließen. Neben theoretischen Qualifizierungssequenzen sollen auch Auslandspraktika durchgeführt werden. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen |
Allgemeine Informationen
Die Globalisierung stellt Arbeitnehmer und Unternehmen im Freistaat Sachsen vor neue Herausforderungen. Qualifizierte Fachkräfte mit ausgeprägten Kompetenzen im internationalen Marketing sind wichtige Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demographischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen besonders im internationalen Marketing stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.
Voraussetzungen
Beschäftigte in Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie im begründeten Ausnahmefall Großunternehmen sollen durch die Vermittlung wirtschaftlicher und interkultureller Kompetenzen befähigt werden, ausländische Märkte zu erschließen. Neben theoretischen Qualifizierungssequenzen sollen auch themenbezogene Auslandspraktika durchgeführt werden. Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Verfahrensablauf
Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
Die Antragstellung erfolgt im vereinfachten Antragsverfahren.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Das Vorhaben kann erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden. Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Förderablauf .




