| Was wird gefördert? |
| Die Qualifizierung arbeitsloser Personen ohne Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Bildungsträger und Unternehmen die derartige Projekte durchführen |
Allgemeine Informationen
Die Förderung "betriebliche und berufliche Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitslose ohne anerkannten Berufsabschluss, die einen anerkannten Berufsabschluss erwerben.
Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demographischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben. oder wieder in Beschäftigung zu kommen.
Voraussetzungen
Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte den Informationen für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinie und den Anforderungen und Aufgaben des SMWA als Fondsbewirtschafter zur Umsetzung der Qualifizierungsprojekte im Rahmen von QAB II sowie den Ergänzenden Hinweisen für die Einreichung von Projektvorschlägen für Bildungsdienstleister.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Zunächst können bis zum 31.05.2012 Projektvorschläge für Qualifizierungsprojekte eingereicht werden.
Die Antragstellung erfolgt anschließend nach Aufforderung durch die Bewilligungsstelle auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Frist/Dauer
Die Qualifizierungsprojekte können erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Investitionsbeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.




