Die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds bedingt den wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz finanzieller Mittel. Um Ihnen die Kalkulation der Maßnahmen zu erleichtern, wurden Orientierungswerte und Regeln für förderfähige Ausgaben bzw. Kosten festgelegt. Bitte beachten Sie die Regelungen für den jeweiligen Förderzeitraum.
1. Aktuelle Fassung
Förderzeitraum 2007-2013: gültig ab 01.11.2012
Pauschalen in ESF-Förderprogrammen: Übersicht für Antragsteller
2. Alte Fassungen
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig ab 01.02.2012
Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung der Verwaltungspauschale nach Teil II, Ziff. 3.2 der Regeln der VB ESF nur mit PRANO ab Version 3.0 möglich und ausschließlich für nachfolgend aufgeführte Vorhabens- bzw. Projektbereiche zugelassen ist. - Zugelassene Vorhabens-und Projektbereiche sowie Höhe für die Verwaltungspauschale (Stand: 10.01.2012)
- Zugelassene Vorhabens-und Projektbereiche sowie Höhe für die Verwaltungspauschale (Stand: 23.09.2011)
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig vom 12.09.2011 bis 31.01.2012
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig vom 01.01.2011 bis 11.09.2011
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig vom 01.04.2010 bis 31.12.2010
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig vom 26.11.2009 bis 31.03.2010
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig vom 17.11.2009 bis 25.11.2009
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig vom 04.05.2009 bis 16.11.2009
- Zugelassene Vorhabens-und Projektbereiche sowie Höhe für die Verwaltungspauschale: gültig ab 04.05.2009
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig vom 17.11.2008 bis 03.05.2009
- Förderzeitraum 2007-2013: gültig vom 24.08.2007 bis 16.11.2008
- Förderzeitraum 2000-2006: gültig vom 01.07.2006 bis 31.12.2008
- Anlage 1: Erteilung von Unteraufträgen im Rahmen von ESF-geförderten Qualifizierungsprojekten
- Anlage 2: Anwendungsbeispiele zur Beurteilung der Vergütung bei eigenem Personal der Bildungsträger
- Anlage 3: Muster des Formblattes zur Ermittlung der durchschnittlichen jährlichen Arbeitszeit
- Anlage 4: Übersicht zur Förderfähigkeit von Ausgaben für Versicherungen



