KfW-Energieeffizient Bauen

Was wird gefördert?
Die Errichtung oder der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern (Wohnhäuser mit sehr geringem Verbrauch an Energie insbesondere für die Heizung)
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Bauherren oder Käufer, die ein KfW-Effizienzhaus errichten oder erwerben wollen.

Allgemeine Informationen

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern.

Gefördert werden Bauherren oder Ersterwerber von neuen Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten-, und Pflegeheimen bzw. Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung oder Vermietung, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Es werden auf Grundlage der geltenden Energiesparverordnung (EnEV2009) drei unterschiedliche Niveaus gefördert

  • KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus)
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Passivhaus)
  • KfW-Effizienzhaus 70

Im Rahmen der Antragstellung zum Effizienzhaus 70 ist die Förderung von Baudenkmmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (z. B. bei der Umwidmung von zuletzt nicht wohnwirtschaftlich genutzen Gebäuden) möglich. Auch wenn in einem solchen Geäude Baumaßnahmen nur eingeschränkt durchgeführt werden könnnen, um Auflagen des Denkmalschutzes oder zum Erhalt sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu erfüllen, kann das Vorhaben gefördert werden, sofern gutachterlich nachgewiesen wird, dass alle baulichen Maßnahmen unternommen wurden, um die Anforderungen des KfW Effizienzhauses 70 zu erreichen.

Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern finden Sie in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" zum Merkblatt.

Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

Im Falle eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 55, Passivhauses oder der Förderung von Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind die energetische Fachplanung und Bauleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

Konditionen Details
Darlehenshöhe bis zu 100% der Bauwerkskosten (ohne Grundstück)
Höchstbetrag max. EUR 50.000 je Wohneinheit
Sollzinsbindung 10 Jahre
Sollzinssatz Der Sollzinssatz entsprich dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW .
Auszahlung
  • 100%
  • Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich; die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Darlehenszusage.
  • Abgerufene Beträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig dem Verwendungszweck zuzuführen, eine Überschreitung der Frist führt zu einem Zinszuschlag.
Bearbeitungsgebühr keine
Rückzahlung monatlich in gleich hohen Annuitäten
Tilgung Während der ersten Sollzinsbindung ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen von mindestens 1.000 EUR zu den jeweiligen Zahlungsterminen kostenfrei möglich.
Bereitstellungszinsen Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an.
Sicherheiten bankübliche Sicherung durch Grundschulden
Laufzeit / Tilgungssatz
  • Maximal 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig.
Tilgungszuschuss Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzniveaus werden Tilgungszuschüsse wie folgt gewährt (in % des Zusagebetrages):
  • KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus): 10%
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Passivhaus): 5%

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Voraussetzungen

  • Der energetisch hochwertige Neubau muss bestimmte Kennzahlen, die Sie bitte den ausführlichen Unterlagen entnehmen, erreichen, um den Status ''KfW-Effizienzhaus'' oder ''Passivhaus'' zu erhalten. Ziehen Sie daher bitte fühzeitig einen Sachverständigen bei der Planung Ihres Vorhabens zu Rate.
  • Bei der Förderung von Baudenkmalen sind ausschließlich die in der Expertenliste für die Bundesprogramme unter www.energie-effizienz-experten.de geführten "Sachverständige für Baudenkmale" zugelassen. Für alle anderen Fördervorhaben wird die Beauftragung eines in der Expertenliste eingetragenen Sachverständigen empfohlen.
  • Für die Berechnung des KfW-Effizienzhäuser nach der DIN V 18599 sind ausschließlich die unter http://www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-und-arbeitshilfen-veroeffentlichungen.html aufgeführten Softwareanwendungen sowie deren Folgeversionen zugelassen.
  • Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung bzw. der Baubeginn.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.

Frist/Dauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Kosten

Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.