| Was wird gefördert? |
| Die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von eletrischer Energie. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Alle Eigentümer von Wohnraum, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Gebäude / Grundstück erreichten wollen. |
Allgemeine Informationen
Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz. Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme gefördert. Im Programmteil "Premium" werden besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung gefördert. Dieser Programmteil kann u.a. für große Solarkollektoranlagen genutzt werden.
Programmteil "Standard"
Gefördert werden Maßnahmen:
- zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich ("EEG") vom 25.10.2008 (BGBI. 2008 Teil 1 Nr. 49, S 2074) erfüllen.
- zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils "Premium" nicht erfüllen.
Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen.
Programmteil "Premium"
- Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
- streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Große Wärmespeicher
- Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
- Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 m Bohrtiefe)
Für alle Verwendungszwecke des Programmteils "Premium" gilt:
- Die Anlagen sind mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt werden. Auch bei einer Veräußerung muss die Anlage mindestens 7 Jahre betrieben werden.
Nicht gefördert werden:
- Eigenbauanlagen,
- Prototypen (als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind) oder
- gebrauchte Anlagen.
| Konditionen | Details |
| Darlehenshöhe |
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| Sollzinsbindung | 10 Jahre |
| Sollzinssatz |
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| Auszahlung |
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| Rückzahlung | in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Ratendarlehen) |
| Laufzeit / Tilgung |
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| Bearbeitungsgebühr | keine |
| Bereitstellungszinsen | Einen Monat und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an. |
| Sicherheiten | bankübliche Sicherung durch Grundschulden |
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Voraussetzungen
- Das Programm zielt auf die Träger der Investitionsmaßnahmen.
- Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Baubeginn bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen.
Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.



