KfW-Wohnraum Modernisieren
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)

Was wird gefördert?
Modernisierungsmaßnahmen an Wohnimmobilien, z.B. Erneuerung Installationen, Anbau von Balkonen, Grunsrissverbesserungen
Wer ist antragsberechtigt?

Alle Eigentümer von Wohnraum oder Bauherren, die sich eine bestehende Immobilie kaufen und diese entsprechend modernisieren wollen.

Hinweis:
Programm ist ausgelaufen.
Seit 31.12.2011 ist eine Antragstellung und Neubewilligung nicht mehr möglich.

Allgemeine Informationen

Das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" wird seitens der KfW zum 31. Dezember 2011 eingestellt. Die KfW nimmt letztmalig am 16. Dezember 2011 Anträge für dieses Programm an.

Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand sind Ziele des Förderprogramms.

Wohnraum Modernisieren Programm-Nr. 141

Antragsteller: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige öffentlich-rechtliche Antragsteller, Contracting-Geber

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden.

  • Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau z. B. Dachaufbau,
  • Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z. B. von Balkonen/Loggien,
  • Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt,
  • Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen,
  • Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster; Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Bei der Durchführung sind unter anderem die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.
  • Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung

Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Konditionen Details
Darlehenshöhe bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Höchstbetrag
  • max. 75.000 € je Wohneinheit
Sollzinsbindung
  • 5 oder 10 Jahre
Sollzinssatz Der Sollzinssatz entsprich dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW.
Auszahlung
  • 96%
Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich; die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Darlehenszusage.
Bearbeitungsgebühr keine
Rückzahlung in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Annuitätendarlehen)
Tilgung Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Sollzinsbindung jederzeit ohne Kosten möglich.
Bereiststellungszinsen
  • Vier Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an
Sicherheiten bankübliche Sicherung durch Grundschulden
Laufzeit / Tilgungssatz
  • Maximal 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Voraussetzungen

  • Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Modernisierungsmaßnahme bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.

Frist/Dauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Kosten

Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.