| Was wird gefördert? |
| Modernisierungsmaßnahmen an Wohnimmobilien, z.B. Erneuerung Installationen, Anbau von Balkonen, Grunsrissverbesserungen |
| Wer ist antragsberechtigt? |
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Alle Eigentümer von Wohnraum oder Bauherren, die sich eine bestehende Immobilie kaufen und diese entsprechend modernisieren wollen. |
Hinweis:
Programm ist ausgelaufen.
Seit 31.12.2011 ist eine Antragstellung und Neubewilligung nicht mehr möglich.
Allgemeine Informationen
Das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" wird seitens der KfW zum 31. Dezember 2011 eingestellt. Die KfW nimmt letztmalig am 16. Dezember 2011 Anträge für dieses Programm an.
Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand sind Ziele des Förderprogramms.
Wohnraum Modernisieren Programm-Nr. 141
Antragsteller: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige öffentlich-rechtliche Antragsteller, Contracting-Geber
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie der Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden.
- Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau z. B. Dachaufbau,
- Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z. B. von Balkonen/Loggien,
- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt,
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen,
- Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster; Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Bei der Durchführung sind unter anderem die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.
- Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.
| Konditionen | Details |
| Darlehenshöhe | bis zu 100% der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag |
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| Sollzinsbindung |
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| Sollzinssatz | Der Sollzinssatz entsprich dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW. |
| Auszahlung |
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| Bearbeitungsgebühr | keine |
| Rückzahlung | in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Annuitätendarlehen) |
| Tilgung | Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Sollzinsbindung jederzeit ohne Kosten möglich. |
| Bereiststellungszinsen |
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| Sicherheiten | bankübliche Sicherung durch Grundschulden |
| Laufzeit / Tilgungssatz |
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Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Voraussetzungen
- Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Modernisierungsmaßnahme bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.



