| Was wird gefördert? |
| Die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum durch Neubau, Kauf oder Um- und Ausbau eines Einfamilienhauses / einer Eigentumswohnung. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Bauherren, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung schaffen wollen. |
Allgemeine Informationen
Die Bildung von Wohneigentum ist Ziel dieses Förderprogrammes. Dazu zählen der Bau oder der Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
Folgende Kosten sind förderfähig:
- Beim Bau sind die Kosten des Baugrundstücks, die Bau- und Baunebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen förderfähig.
- Beim Erwerb sind der Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten sowie eventuelle Kosten für Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen förderfähig.
| Konditionen | Details |
| Darlehenshöhe | bis zu 100% der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | max. 50.000 EUR |
| Sollzinsbindung | 10 Jahre |
| Sollzinssatz | Der Zinssatz aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) wird von der SAB zusätzlich um 0,50% pro Jahr in den ersten zehn Jahren verbilligt. Die Sollzinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt. |
| Auszahlung |
|
| Bearbeitungsgebühr | keine |
| Rückzahlung | monatlich in gleich hohen Annuitäten |
| Tilgung | Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist während der ersten Sollzinsbindung unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. |
| Bereitstellungszinsen | Vier Monate und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an. |
| Sicherheiten | Die Besicherung soll durch erstrangige Grundschulden erfolgen. |
| Laufzeit / Tilgungssatz |
|
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Voraussetzungen
Das Programm zielt auf Privatpersonen ab, die durch Bau oder Erwerb Wohneigentum zur Selbstnutzung in Sachsen schaffen.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -. An Neubauvorhaben können für die Gewährung der zusätzlichen SAB-Förderung zusätzliche Anforderungen gestellt werden (z.B. Lage innerhalb der geltenden Gebietskulisse der Landeswohnraumförderung für Wohneigentum).
Eigenanteil:
- Die Höhe des Eigenanteils hängt von Ihrem individuellen Bauvorhaben und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Zur Orientierung gelten mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.
Frist/Dauer
Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der erste Spatenstich bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung, z. B. notarieller Kaufvertrag im Falle eines Objekterwerbes oder der Bauträgervertrag.
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen.
Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.



