SAB-Förderergänzungsdarlehen

Was wird gefördert?
Alle Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien. Das Darlehen dient vor allem zur Komplettierung der Gesamtfinanzierung.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Eigentümer von Wohnraum oder Bauherren, die Wohneigentum schaffen wollen.

Allgemeine Informationen

Die Bildung von Wohneigentum in Sachsen ist Ziel dieses Darlehens. Dazu zählen der Bau, der Erwerb, der Um- oder Ausbau oder die Modernisierung von Immobilien. Sie nutzen das Darlehen zur Vervollständigung Ihrer SAB-Baufinanzierung.

Konditionen Details
Darlehenshöhe individuell vereinbar
Sollzinsbindung individuell vereinbar zwischen 3 und 15 Jahren
Sollzinssatz Darlehen der SAB
Die Sollzinssätze werden jeweils am Tag der Zusage festgelegt.
Auszahlung zur Kaufpreiszahlung oder je nach Baufortschritt
100 Prozent
Bearbeitungsgebühr Keine
Rückzahlung in gleich hohen monatlichen Raten (Annuitätendarlehen)
Tilgung ab 1 Prozent pro Jahr
Bereitstellungszinsen Ab der siebenten Woche nach Zusage fallen
monatlich 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge an. Auf Wunsch kann eine Verlängerung der zinsfreien Bereitstellung auf bis zu sechs Monate erfolgen.
Sicherheiten bankübliche Sicherung durch Grundschulden

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Voraussetzungen

Eigenanteil:

  • Die Höhe des Eigenanteils hängt von Ihrem individuellen Bauvorhaben und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Ergänzende Fördervoraussetzung:

  • Dieses Darlehen dient der Ergänzung Ihrer Finanzierung.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.

Frist/Dauer

Der Finanzierungsantrag ist in der Regel vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Kosten

Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes.