Zinsanpassungsprogramm für selbst genutzte Immobilien

Was wird gefördert?
Die Weiterführung der Finanzierung nach Ablauf einer Zinsvereinbarung.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Kunden der SAB, welche ihre Baufinanzierung zinsgünstig weiterführen möchten.

Allgemeine Informationen

Acht Gründe für die Fortsetzung unserer erfolgreichen Partnerschaft:

Die Zinsbindung Ihres Darlehens endet in den nächsten drei Jahren? Wir führen Ihr SAB-Darlehen mit günstigen Zinssätzen weiter.

Vorteile

1. Planungssicherheit für die nächsten Jahre
2. Sie könnnen die neue Zinsbindungsfrist frei wählen (bei 5, 10 oder 15 Jahren Zinsbindungsfrist wird der Zins zusätzlich für zwei Jahre verbilligt.)
3. Tilgungshöhe ab 1 Prozent p. a. frei wählbar
4. Sondertilgungen können vereinbart werden
5. Nutzung bereits bestehender Sicherheiten
6. Keine Kosten, wie Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren, Schätz- oder Notarkosten/Grundbuchamt
7. Keine weiteren Unterlagen zur Prüfung erforderlich
8. Persönliche und individuelle Beratung

Die derzeitigen Konditionen für eine zukünftige Zinsanpassung können Sie sich bereits heute mit einem Forwarddarlehen sichern. Auch hierfür fallen keine Gebühren oder Bereitstellungszinsen an.