| Was wird gefördert? |
| Die Weiterführung der Finanzierung nach Ablauf einer Zinsvereinbarung. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Alle Kunden der SAB, welche ihre Baufinanzierung zinsgünstig weiterführen möchten. |
Allgemeine Informationen
Acht Gründe für die Fortsetzung unserer erfolgreichen Partnerschaft:
Die Zinsbindung Ihres Darlehens endet in den nächsten drei Jahren? Wir führen Ihr SAB-Darlehen mit günstigen Zinssätzen weiter.
Vorteile
| 1. | Planungssicherheit für die nächsten Jahre |
| 2. | Sie könnnen die neue Zinsbindungsfrist frei wählen (bei 5, 10 oder 15 Jahren Zinsbindungsfrist wird der Zins zusätzlich für zwei Jahre verbilligt.) |
| 3. | Tilgungshöhe ab 1 Prozent p. a. frei wählbar |
| 4. | Sondertilgungen können vereinbart werden |
| 5. | Nutzung bereits bestehender Sicherheiten |
| 6. | Keine Kosten, wie Bearbeitungs- oder Kontoführungsgebühren, Schätz- oder Notarkosten/Grundbuchamt |
| 7. | Keine weiteren Unterlagen zur Prüfung erforderlich |
| 8. | Persönliche und individuelle Beratung |
Die derzeitigen Konditionen für eine zukünftige Zinsanpassung können Sie sich bereits heute mit einem Forwarddarlehen sichern. Auch hierfür fallen keine Gebühren oder Bereitstellungszinsen an.



