Eine Familie (2 Erwachsene und 2 Kinder) möchte ein älteres Haus erwerben und vor Bezug sanieren. Der Kaufvertrag wurde noch nicht unterzeichnet. Die SAB kombiniert die Eigenmittel mit zinsgünstigen Förderdarlehen zur individuellen Gesamtfinanzierung aus einer Hand.
Kosten
| Kaufpreis |
120.000 EUR |
| Kauf- und Baunebenkosten |
13.500 EUR |
| Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen |
65.000 EUR |
| Kosten für Bauberatung und -betreuung |
1.500 EUR |
| Gesamtkosten |
200.000 EUR |
Eigenanteil
| Barmittel | 40.000 EUR |
| Summe Eigenanteil | 40.000 EUR |
Darlehen
| Sollzins | effektiver Jahreszins** | Tilgung | Nettodarlehens-betrag* | |
| KfW-Wohneigentum mit SAB-Zinsverbilligung | 2,40 % | 2,63 % | 4,05 % | 50.000 EUR |
| Wohneigentum (Innerstädtisch Wohnen) | 1,00 % | 1,00 % | 3,70 % | 110.000 EUR |
| Summe der Darlehen | 160.000 EUR |
* Der Nettodarlehensbetrag und der Darlehensnennbetrag sind in diesem Beispiel gleich groß, da keine Darlehensgebühren und kein Disagio anfallen.
** bei einem tilgungsfreien Jahr
Monatliche Rate und Sollzinsbindung
| monatliche Darlehensrate 1. Jahr (nur Zinszahlung): | 191,67 EUR |
| monatliche anfängliche Darlehensrate 2.-25. Jahr: | 699,59 EUR |
| Restschuld nach einer Sollzinsbindung von 10 Jahren (ohne Sondertilgungen): | 101.370 EUR |
Nach Ablauf der Sollzinsbindung beim KfW-Wohneigentumsprogramm 124 (im Beispiel 10 Jahre) kann das Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Selbstverständlich kann das Darlehen auch weitergeführt werden. Es wird dann ein neuer Sollzinssatz und eine neue Sollzinsbindung vereinbart. Die Höhe des Sollzinssatzes richtet sich nach den Konditionen, die bei Ablauf der Sollzinsbindung für Darlehen dieser Art üblich sind, und kann höher oder niedriger als der derzeit aktuelle Sollzinssatz ausfallen.
Das Darlehensprogramm nach der Richtlinie Wohneigentum ist in der Laufzeit von 25 Jahren zu tilgen. Für eine vollständige Rückzahlung in gleichmäßigen Raten während der Laufzeit ist unter Berücksichtigung eines tilgungsfreien Jahres ein Tilgungssatz von ca. 3,70 % p. a. zu vereinbaren.
Das Darlehen kann während der Laufzeit ohne Kosten ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Sofern zum Ende der Laufzeit noch ein Restdarlehensbetrag besteht, ist dieser mit der planmäßigen Schlussrate zu tilgen. Eine Anschlussfinanzierung/Umschuldung zu dann geltenden marktüblichen Konditionen kann bei der SAB beantragt werden.
Nach Darlehensvollauszahlung wird ein Zuschuss zur technischen und wirtschaftlichen Bauberatung und -betreuung in Höhe von 1.000 EUR gewährt. Dieser wird dem Darlehen als Sondertilgung gutgeschrieben und verkürzt die Laufzeit des Darlehens.


