| Was wird gefördert? |
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Die nachhaltige Stärkung der Gesundheitswirtschaft im Freistaat Sachsen. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
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natürliche oder juristische Personen |
Allgemeine Informationen
Zuwendungszweck:
Ziel der Förderung ist es, die Gesundheitswirtschaft im Freistaat Sachsen nachhaltig zu stärken.
Dazu wird die telematische Vernetzung und die Einführung technischer Assistenzsysteme in den Bereichen Krankenhäuser, Altenpflege und Vertragsärzte die Gesundheitswirtschaft im Freistaat Sachsen unterstützt. Weiterhin sollen durch innovative Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung regenerativer Energien in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen aktuelle und künftige Anforderungen des Klimaschutzes und des Klimawandels erfüllt sowie die Energiekosten der Einrichtungen gesenkt werden.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger sind natürliche oder juristische Personen.
Für Zuwendungen zur Förderung innovativer Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung regenerativer Energien in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen sind nur Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen antragsberechtigt.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
1. E-Health-Maßnahmen
E-Health-Maßnahmen umfassen insbesondere Telehealth-Maßnahmen. Telehealth ist die Interaktion zwischen Bürgern, Patienten, Klienten oder Kunden und Gesundheits- oder Pflegedienstleistern oder unter mehreren Gesundheits- oder Pflegedienstleistern in direktem Zusammenhang mit einer Gesundheits- oder Pflegedienstleistung, wobei sich die Beteiligten nicht in unmittelbarem physischem Kontakt befinden.
Die Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pflege ist auf die Altenpflege beschränkt.
2. Maßnahmen zur diagonalen Vernetzung
In Abgrenzung zu staatlich finanzierten Maßnahmen der Gesundheitsversorgung, welche bisher eine „vertikale“ (Krankenhaus – Hausarzt – Patient) oder eine „horizontale“ Vernetzung (zum Beispiel durch ärztliche Versorgungsnetzwerke) Integration vorsehen, sollen Maßnahmen zur „diagonalen“ Vernetzung gefördert werden. Beispiel hierfür sind die Schaffung von innovativen Organisationsformen und System-Integratoren sowie die Etablierung zentraler Tele-Monitoring-Zentren, sowohl für medizinische als auch für arztunterstützende Dienstleistungen.
3. Ambient Assisted Living
AAL (Ambient Assisted Living) und Telehomecare umfassen Dienstleistungen aus den Bereichen Sicherheit, Logistik und Facility Management im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft. Ziel ist die Schaffung integrierter Patientenbetreuungen über den gesamten Patientenprozess, die Unterstützung von Langzeitpatienten und die Förderung der Lebensqualität älterer Mitbürger.
4. Innovative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung regenerativer Energien in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch Nutzung innovativer Tech-nologien (z.B. Gebäudeautomation und Energiemanagement, Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung gegebenenfalls unter Einbeziehung von Energiespeichern).
Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, wie zum Beispiel solare Prozesswärme und -kälte sowie Erdwärme aus Bergbaufolgelandschaften.
Zuwendungsart und -höhe:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt in Abhängigkeit der beihilferechtlichen Grundlage bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Voraussetzungen
Die Gewährung der Zuwendung setzt u.a. voraus, dass Ausgaben vorhabensbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. So ist beispielsweise der Kernbereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung von der Förderung ausgeschlossen.
Im Bereich der Altenpflege werden vorrangig Vorhaben gefördert, die mindestens zwei der oben genannten Fördergegenstände beinhalten.
Bei Vorhaben im vertragsärztlichen Bereich ist insbesondere die technische Ausstattung rollender Versorgungskonzepte förderfähig.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, zu stellen.
Verfahrensablauf
Eine Ausfertigung des Antrages wird dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übermittelt. Dieses beruft unter seiner Leitung einen Beirat ein, der über die Anträge entscheidet. Der Beirat setzt sich aus Vertretern des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und Vertretern der für die einzelnen Vorhabensbereiche zuständigen Gremien zusammen.
So können im Bereich der Altenpflege Mitglieder des Beirates Vertreter aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, der Wohnungsbaugesellschaften, der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Krankenhäuser sowie der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sein.
Bei Vorhaben im vertragsärztlichen Bereich sind die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Mitglieder des Beirates.
Frist/Dauer
Anträge können bis spätestens 1. September des der Förderung vorangehenden Jahres, im Jahr 2011 bis spätestens 1. Dezember bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden.



