Medios II

Was wird gefördert?
Die Anschaffung moderner Informations- und Kommunikationstechnik für Schulen und medienpädagogische Zentren.
Wer ist antragsberechtigt?
"Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände als Träger ihrer Schulen und freie Träger entsprechender genehmigter Ersatzschulen"

Achtung:

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Förderprogramm Medios II sind im Konvergenzgebiet des Freistaates Sachsen (Direktionsbezirk Dresden, Direktionsbezirk Chemnitz ohne Altlandkreis Döbeln) überzeichnet. Es werden nur noch Anträge von Antragstellern aus dem Phasing-Out-Gebiet des Freistaates Sachsen entgegengenommen.

Allgemeine Informationen

Zuwendungszweck:

Der Freistaat Sachsen fördert die für den nachhaltigen Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien notwendige Ausstattung von Schulen und Medienpädagogischen Zentren.

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungen können gewährt werden an:

  1. Träger öffentlicher Schulen wie Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände und
  2. Träger von Ersatzschulen oder Träger von internationalen Schulen i. S. d. § 14 SächsFrTrSchulG
  3. Kreisfreie Städte und Landkreise für Medienpädagogische Zentren

Gegenstand der Förderung ist:

  • Ausrüstungen für vorkonfigurierte Server und Terminalserver,
  • Ausrüstungen für mobile Medienecken,
  • Ausrüstungen für den Ersatz veralteter, nicht multimediafähiger Arbeitsplatzrechner,
  • Ausrüstungen für die effiziente Wartung der an Schulen vorhandenen Informationstechnik, auch im Wege der Fernwartung, jedoch keine Wartungsleistungen,
  • Software zum Betrieb der vorgenannten Systeme einschließlich deren Installation und
  • Aufwendungen zur technischen Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes.

Zuwendungsart und -höhe:

Die Maßnahmen werden als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit bis zu 75 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

ergänzende Hinweise

Bei schulfachlichen Fragen und Fragen zum Medienentwicklungsplan, die im Rahmen der Antragerstellung auftreten, können Sie sich an die zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur wenden. Zur Erstellung des Medienentwicklungsplans können Sie ebenfalls die fachliche Kompetenz der Kreismedienstellen bzw. der Medienpädagogischen Zentren nutzen.

Für technische Fragen steht Ihnen die fachtechnische Prüfstelle des Sächsischen Bildungsinstitutes zur Verfügung.

Voraussetzungen

Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn folgende Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen:

  • Die Einhaltung der Richtwerte für die Klassenbildung gemäß der Schulnetzplanungsverordnung.
  • Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung einschließlich Folgekosten (bei öffentlichen Schulträgern durch Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme)
  • Der medienpädagogische Einsatz der IT–Infrastruktur muss in einem Medienentwicklungsplan begründet sein. Insbesondere sind bei einem Medienpädagogischen Zentrum kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Absicherung der medienpädagogischen, organisatorischen und technischen Entwicklung darzustellen.

Welche Ausgaben zuwendungsfähig sind, ist der Anlage zur Richtlinie zu entnehmen.

Als Ausrüstung von mobilen Medienecken sind zudem folgende Zubehörprodukte förderfähig:

  • Soundsystem (Umsetzung des multimedialen Anspruchs)
  • Dokumentenkamera (Einbindung klassischer Medien in die Arbeit mit interaktiven Wandtafeln)
  • Votingsystem (Einbeziehung der Schüler durch Ermöglichung von Feedbacks)
  • Tablet, Slate oder Pen Display (optimierter Zugriff auf die interaktiven Wandtafeln unabhängig vom Standort Klassenzimmer)

Als Ausrüstung für den Ersatz veralteter, nicht multimediafähiger Arbeitsplatzrechner sind zudem folgende Zubehörprodukte förderfähig:

  • Kopfhörer bei Schüler - PC (Multimediafähigkeit)
  • Soundsystem bei Lehrer - PC (Multimediafähigkeit)

Bei Systemen zu Wartung und Gründung von Wartungsverbünden sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:

  • bei Systemen zur Wartung bis zu 10 vom Hundert der Investitionssumme der Gesamtmaßnahme
  • bei Wartungsverbünden bis zu 20 vom Hundert der gesamten Investitionssumme

Ein Wartungsverbund besteht mindestens aus 15 Schulen und umfasst mit Ausnahme der Kreisfreien Städte und Landkreise mindestens 2 Schulträger. Der Wartungsverbund muss die Wartung vorhandener und neu beschaffter Systeme gewährleisten.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Der Förderantrag ist unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars einschließlich Anlagen schriftlich bei der SAB einzureichen.

Im Bewilligungsverfahren sind die Sächsische Bildungsagentur und das Sächsische Bildungsinstitut beteiligt.

Publizitätspflicht

Erläuterungstafeln im A4-Format sind bei der Projektgruppe Öffentlichkeitsarbeit Strukturfonds des SMWA erhältlich.

Kosten

Das Zuwendungsverfahren ist kostenfrei.