Klimadarlehen

Was wird gefördert?

Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen.

Wer ist antragsberechtigt?
Natürliche Personen, Unternehmen und Gemeinden

Allgemeine Informationen

Förderzweck

Finanziert werden investive Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies kann auch im Rahmen einer Projektfinanzierung durchgeführt werden.

Empfänger der Förderung

Finanziert werden:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Landwirtschaftsbetriebe
  • Freiberuflich Tätige
  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich tätig sind
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts

Gegenstand der Förderung

Es können unter anderem folgende Anlagen/Projekte gefördert werden:

  • größere Photovoltaikanlagen
  • größere Solarkollektoranlagen
  • Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
  • Biogasanlagen
  • Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme
  • Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
  • Energiecontracting
  • Finanzierung von Windkraftanlagen

Förderart und -höhe

Die Finanzierung erfolgt über:

  • Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
  • Förderergänzungsdarlehen der SAB

Die Darlehensbeträge und -konditionen richten sich nach den Regelungen der jeweiligen Programme und werden für das konkrete Vorhaben individuell zusammengestellt.

Der Finanzierungsbedarf sollte in der Regel 50.000 € nicht unterschreiten.

Voraussetzungen

Eine Förderung kann nur ausgereicht werden, wenn unter anderem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Maßnahmen und Projekte wurden noch nicht begonnen.
  • Die Gesamtfinanzierung kann sichergestellt werden.
  • Die Rentabilität des Gesamtvorhaben ist gegeben.

Zuständige Stelle

Der Antrag wird direkt und formlos bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) gestellt.

Kosten

Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung der Anlage.