| Was wird gefördert? |
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Die Nutzung erneuerbarer Energien zum Beispiel durch die Errichtungen von Photovoltaik-, Solarkollektor-, Biomasse- und Biogasanlagen. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Natürliche Personen, Unternehmen und Gemeinden |
Allgemeine Informationen
Förderzweck
Finanziert werden investive Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz. Dies kann auch im Rahmen einer Projektfinanzierung durchgeführt werden.
Empfänger der Förderung
Finanziert werden:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Landwirtschaftsbetriebe
- Freiberuflich Tätige
- Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Gegenstand der Förderung
Es können unter anderem folgende Anlagen/Projekte gefördert werden:
- größere Photovoltaikanlagen
- größere Solarkollektoranlagen
- Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
- Biogasanlagen
- Anlagen zur energetischen Nutzung von Erdwärme
- Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
- Energiecontracting
- Finanzierung von Windkraftanlagen
Förderart und -höhe
Die Finanzierung erfolgt über:
- Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Förderergänzungsdarlehen der SAB
Die Darlehensbeträge und -konditionen richten sich nach den Regelungen der jeweiligen Programme und werden für das konkrete Vorhaben individuell zusammengestellt.
Der Finanzierungsbedarf sollte in der Regel 50.000 € nicht unterschreiten.
Voraussetzungen
Eine Förderung kann nur ausgereicht werden, wenn unter anderem die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Maßnahmen und Projekte wurden noch nicht begonnen.
- Die Gesamtfinanzierung kann sichergestellt werden.
- Die Rentabilität des Gesamtvorhaben ist gegeben.
Zuständige Stelle
Der Antrag wird direkt und formlos bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) gestellt.
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung der Anlage.



