Hilfen für in Not geratene landwirtschaftliche Unternehmen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Wiederherstellung der Existenzfähigkeit von Unternehmen, die unverschuldet in eine soziale und wirtschaftliche Notlage geraten sind.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei mit Sitz im Freistaat Sachsen

Allgemeine Informationen

Die Förderung erfolgt zur Wiederherstellung der Existenzfähigkeit von Unternehmen unter Berücksichtigung der Gewinnreserven, Einsparmöglichkeiten und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. Zu diesem Zweck schulden wir kurzfristige Verbindlichkeiten für betriebliche Maßnahmen um, die zur Neu- bzw. Umorganisierung des Betriebes erforderlich sind.

Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung ist eine Projektförderung und wird als Anteilfinanzierung in Form eines degressiven Zinszuschusses für ein Kapitalmarktdarlehen gewährt.

Konditionen

Konditionen Details
Darlehenshöhe bis zu 75.000 EUR je betriebsnotwendiger Arbeitskraft
Laufzeit in der Regel 10 Jahre
Unverbilligter Sollzinssatz Der unverbilligte Sollzinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt.
Sollzinsbindung in der Regel 10 Jahre
Zinszuschuss
  • 1. - 2. Jahr: 6 % p.a.
  • 3. Jahr: 5 % p.a.
  • 4. Jahr: 4 % p.a.
  • 5. Jahr: 3 % p.a.
  • 6. Jahr: 2 % p.a.
  • ab 7. Jahr: 0 % p.a.
Rückzahlung in vierteljährlichen Raten
Tilgungsfreie Zeit bis zu 2 Jahre
Sicherheiten bankübliche Sicherung
Bearbeitungsgebühr 1 %

Zuständige Stelle

Der Antrag wird über Ihre Hausbank bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gestellt. Zum Erhalt der erforderlichen Antragsunterlagen nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner Kontakt auf.

Kosten

Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen (z. B. Bereitstellungszinsen).