| Was wird gefördert? |
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Gefördert wird die Wiederherstellung der Existenzfähigkeit von Unternehmen, die unverschuldet in eine soziale und wirtschaftliche Notlage geraten sind. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
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Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei mit Sitz im Freistaat Sachsen |
Allgemeine Informationen
Die Förderung erfolgt zur Wiederherstellung der Existenzfähigkeit von Unternehmen unter Berücksichtigung der Gewinnreserven, Einsparmöglichkeiten und des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. Zu diesem Zweck schulden wir kurzfristige Verbindlichkeiten für betriebliche Maßnahmen um, die zur Neu- bzw. Umorganisierung des Betriebes erforderlich sind.
Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung ist eine Projektförderung und wird als Anteilfinanzierung in Form eines degressiven Zinszuschusses für ein Kapitalmarktdarlehen gewährt.
Konditionen
| Konditionen | Details |
| Darlehenshöhe | bis zu 75.000 EUR je betriebsnotwendiger Arbeitskraft |
| Laufzeit | in der Regel 10 Jahre |
| Unverbilligter Sollzinssatz | Der unverbilligte Sollzinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt. |
| Sollzinsbindung | in der Regel 10 Jahre |
| Zinszuschuss |
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| Rückzahlung | in vierteljährlichen Raten |
| Tilgungsfreie Zeit | bis zu 2 Jahre |
| Sicherheiten | bankübliche Sicherung |
| Bearbeitungsgebühr | 1 % |
Zuständige Stelle
Der Antrag wird über Ihre Hausbank bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gestellt. Zum Erhalt der erforderlichen Antragsunterlagen nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner Kontakt auf.
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen (z. B. Bereitstellungszinsen).


