KfW - Investitionskredit Kommunale Unternehmen (IKU)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund (Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50% - bei 25% kommunaler Mindestbeteiligung).

Allgemeine Informationen

Der „IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen“ ermöglicht kommunalen Unternehmen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel in folgenden Bereichen:
• allgemeine Verwaltung,
• Stadt- und Dorfentwicklung,
• soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.),
• Ver- und Entsorgung,
• kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive Öffentlicher Personennahverkehr.

Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.

Konditionen Details
Darlehenshöhe
  • bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt.)
  • max. 50 Millionen Euro pro Vorhaben
Sollzinsbindung 10 Jahre
Sollzinssatz
  • Anwendung des risikogerechten Zinssystems (RGZS) mit entsprechender Einordnung in Preisklassen gemäß Bonität und Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten.
  • Die Sollzinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
Auszahlung
  • 100%
  • Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich; die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage
Rückzahlung
Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit erfolgt die Rückzahlung in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Ratendarlehen).
Laufzeit/Tilgung Die Laufzeit der Darlehen beträgt wahlweise:

  • bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren,
  • bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren oder
  • bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren.
Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig. Bei außerplanmäßigen Tilgungen fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Bearbeitungsgebühr keine
Bereitstellungszinsen Einen Monat und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an.
Sicherheiten bankübliche Sicherung durch Grundschulden

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.

Voraussetzungen

Das Programm zielt auf die Träger der Investitionsmaßnahmen.

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Baubeginn bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.

Frist / Dauer

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Kosten

Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen.

Dazu können z. B. die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des finanzierten Gegenstandes gehören.