| Was wird gefördert? |
Gefördert werden Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
Unternehmen mit kommunalem Gesellschafterhintergrund (Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50% - bei 25% kommunaler Mindestbeteiligung). |
Allgemeine Informationen
Der „IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen“ ermöglicht kommunalen Unternehmen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel in folgenden Bereichen:
• allgemeine Verwaltung,
• Stadt- und Dorfentwicklung,
• soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.),
• Ver- und Entsorgung,
• kommunale Verkehrsinfrastruktur inklusive Öffentlicher Personennahverkehr.
Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.
| Konditionen | Details |
| Darlehenshöhe |
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| Sollzinsbindung | 10 Jahre |
| Sollzinssatz |
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| Auszahlung |
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| Rückzahlung |
Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit erfolgt die Rückzahlung in gleich hohen vierteljährlichen Raten (Ratendarlehen). |
| Laufzeit/Tilgung | Die Laufzeit der Darlehen beträgt wahlweise:
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| Bearbeitungsgebühr | keine |
| Bereitstellungszinsen | Einen Monat und zwei Bankarbeitstage nach Zusagedatum fallen monatlich 0,25% Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an. |
| Sicherheiten | bankübliche Sicherung durch Grundschulden |
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.
Voraussetzungen
Das Programm zielt auf die Träger der Investitionsmaßnahmen.
Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Baubeginn bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag.
Frist / Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Kosten
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen.
Dazu können z. B. die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des finanzierten Gegenstandes gehören.



