Verbundausbildung

Was wird gefördert?
Die Durchführung von Ausbildungsinhalten in anderen Unternehmen oder Einrichtungen ergänzend zur eigenen betrieblichen Ausbildung.
Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen mit weniger als 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

Allgemeine Informationen

Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Verbund für betriebliche Berufsausbildungsplätze mit dem Ziel, das Ausbildungspotenzial von Unternehmen und die Qualität der Ausbildung zu erhöhen, in dem Teile der Ausbildung ergänzend zur betrieblichen Ausbildung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank -Förderbank- (SAB). Eingebunden in die Antragstellung ist weiterhin die nach Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, die die Angaben des Antragstellenden zu den Berufsausbildungsverhältnissen prüft.

Voraussetzungen

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare über die nach Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.

Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.

Frist / Dauer

Der Antrag kann auch dann bei der SAB gestellt werden, wenn der Ausbildungsvertrag bereits geschlossen und mit der Verbundausbildung begonnen aber diese noch nicht beendet worden ist.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.