Förderung betrieblicher und beruflicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)

Was wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen in Unternehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

Allgemeine Informationen

Die Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung" ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.

Qualifizierte Fachkräfte sind einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Sachsens, um den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen. Arbeitnehmer und Unternehmen müssen ihre beruflichen Kompetenzen stetig verbessern, um innovations- und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zuschüsse können Sie für folgende Weiterbildungsprojekte beantragen:

Bereich Wirtschaft/Landwirtschaft

Betriebliche Weiterbildungen sind mit folgenden Zielsetzungen förderfähig:

  • Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen in Unternehmen
  • Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern
  • Professionalisierung des Unternehmensmanagements
  • Erwerb interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing

Hinweis:
Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein:

  • Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit)
  • Praktikanten, Werkstudenten, Studenten im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich
  • in begründeten Fällen Auszubildende, Arbeitslose oder sonstige Personen, die wieder in das Erwerbsleben eintreten wollen
  • Selbstständige

Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein - Informationsblatt zur Umsetzung der ESF-Ressortrichtlinien.

Bereich Gesundheit und Soziales

Die Teilnehmer der Weiterbildungsmaßnahme sollen Beschäftigte, Werkstudenten, Praktikanten und im Ausnahmefall auch Auszubildende (einschließlich Berufsfachschüler) folgender Dienstleistungsfelder des Gesundheits- und Sozialbereichs sein:

  • Gesundheitsberufe
  • physiotherapeutische Berufe
  • mittelständischer Pharmaunternehmen
  • Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
  • sozialpsychatrische Einrichtungen und Dienste
  • Einrichtungen für behinderte Menschen

Darüber hinaus kann die Multiplikatorenausbildung in der "Aktiven Bewältigung von Arbeitslosigkeit" (AktivA) sowie die Weiterbildung "Motivierende Gesprächsführung für Berater von Arbeitslosen nach Miller und Rollnik" Gegenstand der Weiterbildung sein.

Gefördert werden auch Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter, um die Voraussetzungen für eine Auditierung oder Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen zu erreichen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Fördergegenständen im Gesundheits- und Sozialbereich finden Sie als Übersicht hier.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Firmensitz oder eine Niederlassung ist im Freistaat Sachsen
  • die Beschäftigten werden durch einen externen Dienstleister weitergebildet
  • die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen

Im Ausnahmefall können Unternehmen mit mehr als 500 beschäftigten Personen gefördert werden, insbesondere im Rahmen von Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen- oder Umstrukturierungen (gilt nicht für Projektbereich Gesundheit und Soziales).

Bitte beachten Sie, dass die Förderung von firmeninternen Schulungen und Coachings ausgeschlossen sind, sobald sie nicht durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.

In Abhängigkeit vom gewähltem Förderverfahren gelten als weitere Bedingungen:

  • beantragte Zuschusshöhe kleiner/gleich EUR 50.000 (gemäß Förderhöchstsatz - siehe Punkt Konditionen)
    Grundsätzlich sind drei Angebote verschiedener nationaler oder internationaler Dienstleister einzureichen, wobei eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist.

    Kann nur ein Angebot vorgelegt werden, weil der Auftragswert kleiner/gleich EUR 410 ist oder eine wettbewerbliche Preisermittlung nicht möglich ist (z.B. nur ein Anbieter am Markt), ist eine Aufschlüsselung des Angebotes nach folgenden Positionen notwendig:

    • Personalkosten (des/der Dozenten)
    • Reisekosten (des/der Dozenten)
    • Sachkosten (sonstige laufende Aufwendungen wie Materialien oder Ausstattung)
    • Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen gemäß dem Anteil ihrer ausschließlichen Verwendung für die Weiterbildungsmaßnahme)
    • Kosten für Beratungsdienste, sofern sie die Weiterbildungsmaßnahme betreffen
  • beantragte Zuschusshöhe größer als EUR 50.000 gemäß Förderhöchstsatz- siehe Punkt Konditionen)
    In diesem Fall ist es erforderlich, ein Ausschreibungsverfahren nach VOL/A*) durchzuführen.

    Bitte reichen Sie eine Kalkulation des Auftragswertes auf der Grundlage Ihrer Markterkundung ein. Auf dieser Basis wird Ihnen nach einer ersten positiven Prüfung Ihrer Unterlagen eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Diese berechtigt Sie zur förderunschädlichen Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens nach VOL/A.

Erläuterung zu *)

Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) regelt die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland. Als Verdingung wird die Vergabe von Arbeiten durch Ausschreibung bezeichnet.

Leistungen im Sinne der VOL sind alle Lieferungen und (Dienst)Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) behandelt werden.

Konditionen

Konditionen Details
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe: Anteil an den förderfähigen Weiterbildungskosten
Förderhöchstsatz: Weiterbildungsmaßnahmen allgemein:
kleine Unternehmen (KMU): 80 Prozent der Kosten
mittlere Unternehmen (KMU): 70 Prozent der Kosten
Großunternehmen: 60 Prozent der Kosten

Weiterbildungsmaßnahmen spezifisch:
kleine Unternehmen (KMU): 45 Prozent der Kosten
mittlere Unternehmen (KMU): 35 Prozent der Kosten
Großunternehmen: 25 Prozent der Kosten

zusätzliche Förderung für benachteiligte Arbeitnehmer:*)
alle Unternehmen: +10 Prozent auf Förderhöchstsatz, jedoch nicht mehr als 80%
Mindesthöhe der Zuwendung: EUR 200
Auszahlung: nach Vorlage des Verwendungsnachweises

Erläuterung zu *)

Benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 2, Nr. 18 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 sind:

  • Personen, die in den vorangegangenen 6 Monaten keiner regulären bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind
  • Personen, die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II bzw. keinen Berufsabschluss verfügen (ISCED 3)
  • Personen, die älter als 50 Jahre sind
  • Personen, die als Erwachsene allein leben und mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind
  • Angehörige einer ethnischen Minderheit, die ihre sprachlichen oder beruflichen Fertigkeiten ausbauen oder mehr Berufserfahrung sammeln müssen, damit sie bessere Aussichten auf eine dauerhafte Beschäftigung haben
  • Personen, die nach nationalem Recht als Menschen mit Behinderungen gelten.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Verfahrensablauf

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen vollständig bei der SAB ein. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen Bescheid.

Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.

Dauer/Fristen

Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. 6 Wochen. Die Weiterbildungsmaßnahme kann erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden. Weiterbildungsmaßnahmen können grundsätzlich nur für Vorhaben beantragt werden, die spätestens zum 31.03.2014 enden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Kosten

Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei.