Beratungszentrum Konsolidierung (BZK)

Was wird gefördert?
"Beratung bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise. Im Konsolidierungsprozess die Moderation oder Vermittlung, unter anderem auch bei Diskrepanzen zwischen Unternehmen und Gläubigern oder mit sonstigen Fördermittelgebern."
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Unternehmen in Schwierigkeiten

Allgemeine Informationen

Wir beraten insbesondere Unternehmen unabhängig von Größe und Branche, die finanzielle Schwierigkeiten haben. Diese erkennen Sie z. B. daran:

  1. Die Betriebs- und Jahresergebnisse sinken; negative Ergebnisse werden in Bilanz und BWA ausgewiesen.
  2. Die Kontokorrentinanspruchnahme steigt.
  3. Lieferanten können nicht mehr pünktlich bezahlt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise durch Analyse der wirtschaftlichen Lage und bei der Erarbeitung einer Lösungsstrategie unter Einbeziehung weiterer Beteiligter (Kreditinstitute, Berater etc.).

Im Konsolidierungsprozess übernehmen wir die Moderation oder Vermittlung, unter anderem auch bei Diskrepanzen zwischen Unternehmen und Gläubigern oder mit sonstigen Fördermittelgebern.

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das BZK keine „normale“ Unternehmensberatung in Konkurrenz zu freiberuflichen Beratern und Beratungsgesellschaften leisten kann. Auch können wir aus Gründen der Wettbewerbsneutralität nicht die Suche nach einer Hausbank übernehmen.

Soweit im Ergebnis der Beratung öffentliche Programme wie

in Frage kommen und deren Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, unterstützen wir Sie ggf. bei der Beantragung.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an sächsische Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden

Verfahrensablauf

  1. telefonische Terminvereinbarung in der SAB
  2. ggf. Unterlagen zusammentragen
  3. im Gespräch Strategie festlegen
  4. ggf. gemeinsamer Termin mit Hausbank/Beratern
  5. ggf. Antrag auf finanzielle Hilfen

Frist/Dauer

Wir versuchen alle, auch sehr kurzfristige Terminwünsche, zu erfüllen. Die Beratungen dauern in der Regel zwischen 30 Minuten und drei Stunden.

Kosten

Grundsätzlich steht das Beratungsangebot kostenlos allen sächsischen Unternehmen offen.

Rechtsgrundlage

Beratungen werden aufgrund einer Vereinbarung im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt.