Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten/-innen und von hochqualifiziertem Personal

Was wird gefördert?

Die Beschäftigung von Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten sowie die Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und Berufserfahrung.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Allgemeine Informationen

Gefördert wird

  • die Beschäftigung von Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen mit Fachbereich Technik und Berufsakademien sowie von an Forschungseinrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern in kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen als Innovationsassistenten zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Projekte sowie
  • die Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und wenigstens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung, die zuvor in einer Forschungseinrichtung beschäftigt waren, in kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Projekte.

Förderfähig sind

  • die Personalausgaben für den/die Innovationsassistenten/-in sowie
  • die Personalausgaben für das hochqualifizierte Personal
  • maximal zwei Personen pro Unternehmen (im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen gemäß 5.3 der Förderrichtlinie zusätzlich auch weitere Personen).

Konditionen: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)

Beschäftigung von Absolventen/-innen

Konditionen Details
Höhe
  • Zuschuss von maximal 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten und von maximal 25 Prozent für weitere 12 Monate zu den Personalausgaben für den/die Innovationsassistenten/-in (bis maximal 50.000 EUR pro Person und Jahr sind förderfähig)
Laufzeit mindestens 12 und maximal 36 Monate
Rechtsanspruch nein

Beschäftigung von berufserfahrenem Personal

Konditionen Details
Höhe
  • Zuschuss von maximal 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten und von maximal 25 Prozent für weitere 12 Monate zu den Personalausgaben für das hochqualifizierte Personal (bis maximal 80.000 EUR pro Person und Jahr sind förderfähig)
Laufzeit mindestens 6 und maximal 36 Monate
Rechtsanspruch nein

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen.

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das Beschäftigungsverhältnis muss einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Unternehmens erwarten lassen
  • das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Funktion)
  • das geförderte Personal muss an einem Thema aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt arbeiten
  • Stellenanforderung für qualifiziertes/hochqualifiziertes Personal liegt vor
  • der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden
  • angemessene Beteilung des Antragstellers an der Gesamtfinanzierung mit subventionsfreien Eigen- oder Fremdmitteln

Beschäftigung von Absolventen/-innen

  • das Beschäftigungsverhältnis muss für mindestens 12 Monate eingegangen werden

Beschäftigung von berufserfahrenem Personal

  • das Beschäftigungsverhältnis muss für mindestens 6 Monate eingegangen werden
  • das hochqualifizierte Personal muss zuvor wenigstens zwei Jahre in der Forschungseinrichtung beschäftigt gewesen sein
  • das hochqualifizierte Personal muss von einer Forschungseinrichtung an ein Unternehmen abgeordnet werden oder vor Beschäftigungsbeginn im KMU das Beschäftigungsverhältnis aufgrund Befristung oder durch Aufhebungsvertrag beenden.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei:

  • Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist und
  • Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 Prozent der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit.

Zusätzlich ist die Förderung der Beschäftigung von Absolventen/-innen ausgeschlossen bei:

  • Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, deren letzter qualifizierender Abschluss länger als fünf Jahre zurückliegt (bis zu zehn Jahre in Fällen gemäß Ziffer 4.8 Buchstabe c der Förderrichtlinie) und
  • Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung von sich aus ein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen beendet haben oder die bereits in dem Unternehmen des Antragstellers oder eines mit dem Antragsteller verbundenen Unternehmens beschäftigt waren.

Verfahrensablauf

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Der Antrag ist bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank vor Beginn des Vorhabens (z. B. Abschluss eines Arbeitsvertrages) einzureichen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Arbeitsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich

Kosten

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an.