Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW)

Was wird gefördert?

Investitionen in Anlagevermögen und Betriebsmittel sowie Liquiditätshilfemaßnahmen.

Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer

Allgemeine Informationen

Mit Unterstützung des Freistaates Sachsen können Sie sich nicht nur eine eigene Existenz als Freiberufler oder mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufbauen, sondern sich damit auch am Markt behaupten und weiter entwickeln. Dafür können Investitions-, Betriebsmittel- und Liquiditätshilfedarlehen jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro gewährt werden. Die Darlehen werden auf Basis der Programme „ERP-Gründerkredit – Universell“ und „KfW-Unternehmerkredit“ refinanziert und durch den Freistaat Sachsen zusätzlich verbilligt.

Investitionsdarlehen

Um Unternehmer und Freiberufler im Wettbewerb zu stärken, stehen Vorhaben im Mittelpunkt, die auf Innovation und Wachstum zielen. Dazu zählen:

  1. Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz, auch durch Erwerb einer tätigen Beteiligung (bis drei Jahre nach Gewerbeanmeldung, bzw. der Meldung beim Finanzamt bei Freiberuflern)
  2. Festigung einer selbstständigen Existenz (ab drei Jahre nach Existenzgründung)

Bei der Bemessung für den mit dem Darlehen zu finanzierenden Anteil des Vorhabens können folgende Ausgaben berücksichtigt werden:

  • Betriebsgrundstücke und Gebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Baunebenkosten sowie Grunderwerbskosten)
  • Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge)
  • Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (tätige Beteiligung)
  • Immaterielle Investitionen (zum Beispiel Patente, Lizenzen)

Betriebsmitteldarlehen

Bei der Bemessung für den mit dem Betriebsmitteldarlehen zu finanzierenden Anteil des Vorhabens können zum einen folgende Ausgaben berücksichtigt werden:

  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Sonstige Betriebsmittel

Zudem können gesunde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen bei der Überwindung von Rentabilitäts- und Liquiditätsproblemen unterstützt werden (Liquiditätshilfedarlehen).

Folgende Vorhaben sind mit den Liquiditätshilfedarlehen förderfähig:

  • Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen,
  • Finanzierung von zusätzlichem bzw. erhöhtem Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung,
  • Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentlichen Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten

Konditionen Details
Art der Förderung
Darlehen mit Zinsverbilligung (Anteilsfinanzierung)
Höhe bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
Höchstbetrag
jeweils bis zu 2,5 Millionen EUR je Vorhaben für Investitionen und Betriebsmittel / Liquiditätshilfemaßnahmen
Laufzeiten Investitionsdarlehen
  • 5 Jahre / davon max. ein Jahr tilgungsfrei
  • bis 10 Jahre / davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
  • bis 20 Jahre / davon max. drei Jahre tilgungsfrei
Bei der 20jährigen Laufzeitvariante müssen mindestens 2/3 der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen.


Betriebsmittel- / Liquiditätshilfedarlehen
  • 5 Jahre / davon max. ein Jahr tilgungsfrei
Es gilt jeweils ein Festzins für die gesamte Laufzeit, außer bei Darlehen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren – hier Zinsfestschreibung für 10 Jahre.
Tilgung
Gründungsvorhaben:
  • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen monatlichen Raten
Wachstumsvorhaben:
  • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten
Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Auszahlung 100 Prozent
Bereitstellungsprovision 0,25 Prozent p.m. (zu entrichten ab einem Monat nach Datum der Darlehenszusage)
maximale Zinsverbilligung:

in den ersten 5 bzw. 10 Jahren
  • 1,0 Prozent p.a. für Gründungsvorhaben
  • 0,7 Prozent p.a. für Festigungsvorhaben
Zinssatz / Konditionen Ihr Zinssatz wird für Sie individuell anhand des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW ermittelt und jeweils am Tag der Zusage festgelegt.
Weitere Informationen zu den Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung finden Sie unter Konditionen.
Bei den angegebenen verbilligten Endkreditnehmerzinssätzen handelt es sich um Obergrenzen.
Beihilfe Die Zinsverbilligung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar.
Sicherheiten Die Hausbank trägt das volle Risiko. Fehlen Ihnen bankübliche Sicherheiten, können Sie im Rahmen von bestehenden Förderprogrammen Bürgschaften bei der SAB oder der Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) beantragen. Informationen zum SAB-Bürgschaftsprogramm finden Sie hier. Bei Umfinanzierung bestehender Betriebsmittellinien ist die Möglichkeit einer Bürgschaft für die Hausbank ausgeschlossen.
Rechtsanspruch Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung eines zinsverbilligten GuW-Darlehens besteht nicht.

Zuständige Stelle

  • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Bitte beachten Sie die unten stehenden Ausführungen zur Antragsfrist.)
  • für die Bearbeitung des Antrags: die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • Existenzgründer (natürliche Personen)
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
  • Freiberufler (ausgenommen Zahnärzte, Ärzte nur auf Basis der offenen Planungsbereiche im jeweiligen Fachgebiet)

Der Investitions-/ Maßnahmeort muss sich im Freistaat Sachsen befinden.

Ausgeschlossen ist die Förderung

  • für Kommanditisten und stille Gesellschafter,
  • in Sanierungsfällen und Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • bei Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
  • von Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • von Energieerzeugungsanlagen, die von der EEG-Förderung begünstigt sind
  • von Investitionen in Leasinggüter.

Die Regelungen sowie weitere Branchenausschlüsse der De-minimis-Beihilfeverordnung sind zu beachten. So sind beispielsweise Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, in der Fischerei und der Aquakultur oder im Steinkohlenbergbau tätig sind, von der Förderung ausgeschlossen. Nicht förderfähig ist auch der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.

Weitere Voraussetzungen:

  • der Antragsteller verfügt über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation
  • die unternehmerische Tätigkeit dient dauerhaft dem Haupterwerb
  • das Projekt ist finanziell tragfähig

Bei Gründungsfinanzierungen sind die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln zu beachten.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei Ihrem Kreditinstitut (Hausbank) einzureichen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank bzw. im Folgenden zum Download. Die Bank leitet Ihren Antrag an die SAB weiter.

Frist / Dauer

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung (Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe usw.).

Kosten

Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten anfallen. Dazu zählen Bereitstellungszinsen. Lesen Sie dazu bitte aufmerksam den Darlehensvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bank.

Falls Sie nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der SAB das Darlehen über Ihre Hausbank abrufen, fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat an (beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach dem Datum der Zusage der SAB).