Mittelstandsförderung - Elektronischer Geschäftsverkehr

Was wird gefördert?

"Die Planung, Konzeption und Vorbereitung von E-Business-Projekten. technische Realisierung der E-Business-Projekte Investitionen in vorhabensspezifische Software Einführung der entwickelten Lösungen in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung der Nutzer"

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Allgemeine Informationen

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Internettechnologien, die über das übliche Maß an Kommunikation, Vertrieb, Verkauf und Werbung hinausgehen und damit dazu beitragen, die Stellung des Unternehmens in der Zukunft zu verbessern. Besondere Vorteile bieten z.B. die Integration bislang getrennter Wertschöpfungsketten, die Beschleunigung von Abläufen durch optimierte Kommunikation oder die Steigerung der Effizienz betrieblicher und betriebsübergreifender IT-Prozesse, einschließlich Sicherheitslösungen. Der Förderung zugänglich sind die Projektvorbereitung, die -durchführung sowie deren -einführung.

Konditionen Details
Art der Förderung nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
  • der Zuschuss beträgt 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben für KMU
  • die der Förderung zugänglichen zuwendungsfähigen Ausgaben sind begrenzt auf 100.000 EUR
Rechtsanspruch besteht nicht

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen:

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von E-Business-Projekten (bis 5 Tagewerke externer Beratungsleistung)
  • technische Realisierung der E-Business-Projekte
  • Investitionen in vorhabensspezifische Software (bis zu 60% der insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben)
  • Einführung der entwickelten Lösungen in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung der Nutzer
  • Einführung allgemein üblicher Standard- oder Basislösungen mit niedriger E-Businessreife sind nur in Ausnahmefällen förderfähig
Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgaben für:

  • Hardware, Standardsoftware
  • isolierte Internet-Präsentationen ohne Anbindung an interne IT-Prozesse
  • Betriebskosten sowie
  • Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben 10 000 EUR unterschreiten

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung Ihres Förderantrags ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zuständig.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind KMU aus den Bereichen produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Von der Förderung ausgeschlossen sind ferner Unternehmen, die als Dienstleister in Betracht kommen.

Verfahrensablauf

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragssteller mit der Realisierung des Vorhabens bereits begonnen hat.

Nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist der SAB die Erfüllung des Zuwendungszwecks durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen. Hierzu zählt neben den Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) die Vorlage des unterzeichneten Abnahmeprotokolls.

Für Fragen zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) sehr gern zur Verfügung.

Frist / Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Hinsichtlich Planungsleistungen, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten kann mit dem Vorhaben bereits nach durch die SAB bestätigtem Antragseingang begonnen werden.

Darüber hinaus ist der Beginn des Vorhabens erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. schriftlicher Bestätigung des förderunschädlichen Vorhabensbeginns durch die SAB zulässig.

Als Beginn des Vorhabens zählt insoweit die Anschaffung projektbezogener Ausrüstung oder die Unterzeichnung eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Bei Verletzung vorstehender Festlegungen ist eine Förderung des Vorhabens ausgeschlossen.

Vorhaben sollen innerhalb von 9 Monaten nach ihrem Beginn abgeschlossen sein.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.