| Was wird gefördert? |
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"Die Planung, Konzeption und Vorbereitung von E-Business-Projekten. technische Realisierung der E-Business-Projekte Investitionen in vorhabensspezifische Software Einführung der entwickelten Lösungen in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung der Nutzer" |
| Wer ist antragsberechtigt? |
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). |
Allgemeine Informationen
Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Internettechnologien, die über das übliche Maß an Kommunikation, Vertrieb, Verkauf und Werbung hinausgehen und damit dazu beitragen, die Stellung des Unternehmens in der Zukunft zu verbessern. Besondere Vorteile bieten z.B. die Integration bislang getrennter Wertschöpfungsketten, die Beschleunigung von Abläufen durch optimierte Kommunikation oder die Steigerung der Effizienz betrieblicher und betriebsübergreifender IT-Prozesse, einschließlich Sicherheitslösungen. Der Förderung zugänglich sind die Projektvorbereitung, die -durchführung sowie deren -einführung.
| Konditionen | Details |
| Art der Förderung | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
| Höhe |
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| Rechtsanspruch | besteht nicht |
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen:
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von E-Business-Projekten (bis 5 Tagewerke externer Beratungsleistung)
- technische Realisierung der E-Business-Projekte
- Investitionen in vorhabensspezifische Software (bis zu 60% der insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben)
- Einführung der entwickelten Lösungen in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung der Nutzer
- Einführung allgemein üblicher Standard- oder Basislösungen mit niedriger E-Businessreife sind nur in Ausnahmefällen förderfähig
- Hardware, Standardsoftware
- isolierte Internet-Präsentationen ohne Anbindung an interne IT-Prozesse
- Betriebskosten sowie
- Vorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben 10 000 EUR unterschreiten
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung Ihres Förderantrags ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zuständig.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU aus den Bereichen produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Von der Förderung ausgeschlossen sind ferner Unternehmen, die als Dienstleister in Betracht kommen.
Verfahrensablauf
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragssteller mit der Realisierung des Vorhabens bereits begonnen hat.
Nach Abschluss des geförderten Vorhabens ist der SAB die Erfüllung des Zuwendungszwecks durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen. Hierzu zählt neben den Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) die Vorlage des unterzeichneten Abnahmeprotokolls.
Für Fragen zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) sehr gern zur Verfügung.
Frist / Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Hinsichtlich Planungsleistungen, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten kann mit dem Vorhaben bereits nach durch die SAB bestätigtem Antragseingang begonnen werden.
Darüber hinaus ist der Beginn des Vorhabens erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. schriftlicher Bestätigung des förderunschädlichen Vorhabensbeginns durch die SAB zulässig.
Als Beginn des Vorhabens zählt insoweit die Anschaffung projektbezogener Ausrüstung oder die Unterzeichnung eines Liefer- oder Leistungsvertrages.
Bei Verletzung vorstehender Festlegungen ist eine Förderung des Vorhabens ausgeschlossen.
Vorhaben sollen innerhalb von 9 Monaten nach ihrem Beginn abgeschlossen sein.




