Mittelstandsförderung - Intensivberatung/Coaching, Außenwirtschaftsberatung

Was wird gefördert?

Beratungen zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen.

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)

Allgemeine Informationen

Das Programm "Intensivberatung/Coaching, Außenwirtschaftsberatung" ist im Freistaat Sachsen Kernbaustein der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht nur in der Anfangsphase kann das für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Zu nachstehenden Themen können Sie sich beraten lassen:

  • Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen
  • Erschließung ausländischer Märkte, soweit diese über die Standardleistungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH hinausgehen.

Die Schwerpunkte der Förderung liegen auf:

  • Marktanalysen im Vorfeld von Produktentwicklungen, Innovationsmarktforschung
  • Anwendung von Methoden, Modellen und Werkzeugen zur Entwicklung hybrider Produkte
  • Einführung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen
  • Marketing
  • Erschließung ausländischer Zielmärkte
  • Optimierung betrieblicher Prozesse
  • Risikomanagement
  • Finanzierung
  • Personalentwicklung
  • Unternehmenssicherheit, Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie
  • Unternehmensnachfolge
  • Umwelt

Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere die Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen, die Ausarbeitung von Verträgen, die u.a. die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen oder die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, ferner fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratungen, Beratungen zur Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Basiswissen und zu gewöhnlichen Betriebskosten, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung sowie Beratungen zur Erlangung von öffentlichen Mitteln.

Förderfähig sind die Honorarkosten des Beraters, im Falle der Einschaltung eines Qualitätssicherers zusätzlich die Kosten der Qualitätssicherung.

Konditionen Details
Art der Förderung nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
  • bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Direktverfahren)
  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einschaltung eines Qualitätssicherers
Höchstbetrag/Umfang
  • pro Jahr bis zu 20 Tagewerke förderfähig
  • bei den Schwerpunkten Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge sind zusätzlich je 20 Tagewerke förderfähig
  • Beratungen, die sich inhaltlich nicht wesentlich voneinander unterscheiden, können innerhalb von drei Jahren nur einmalig gefördert werden.
  • Bemessungsgrenze für ein Tagewerk sind maximal 700 EUR
  • Tageshonorare von mehr als 900 EUR schließen eine Förderung aus
  • weniger als fünf Tagewerke sind der Förderung nicht zugänglich
Rechtsanspruch besteht nicht

Zuständige Stelle

  • für die Antragsstellung über einen Qualitätssicherer: der Qualitätssicherer
  • im Direktverfahren: die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Eine Übersicht der Außenwirtschaftsberater nach Institutionen finden Sie hier.
  • Eine Übersicht der Umweltberater nach Institutionen finden Sie hier.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind KMU.

Junge Unternehmen, bei denen die Gründung maximal fünf Jahre zurückliegt, können Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen nur dann beantragen, wenn sie vorab ein Gründercoaching gemäß der Richtlinie „Gründercoaching Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder der Richtlinie „Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchlaufen haben.

Nachrangig ist eine Förderung durch den Freistaat Sachsen dann, wenn eine Beratungsmaßnahme gemäß Richtlinie „Turn Around Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie möglich ist.

Für Beratungen mit Schwerpunktsetzung in den Bereichen Außenwirtschaft bzw. Umwelt soll bei Antragstellung nachgewiesen werden, dass eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- bzw. Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern vorgeschaltet ist.

Darüber hinaus sind Standardleistungen der Kammern regelmäßig vorab in Anspruch zu nehmen.

Beratungen zu Projekten des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Business) müssen auch die Voraussetzungen der Produktseite Mittelstandsförderung - Elektronischer Geschäftsverkehr erfüllen.

Verfahrensablauf

Um an die Förderung zu gelangen, stehen Ihnen zwei Antragsverfahren wahlweise zur Verfügung:

Antragstellung über Qualitätsicherer:

Ein zugelassenes Unternehmen übernimmt Aufgaben der Qualitätssicherung. Die Kontaktdaten der Qualitätssicherer finden Sie hier. Gegenstand der Qualitätssicherung sind die Feststellung des Beratungsbedarfs, Vorschlag eines geeigneten Beraters sowie die Qualitätskontrolle der Beratung. Die Eignung des ausgewählten Beraters ist mittels fachlicher Stellungnahme zu bestätigen. Die Antragstellung erfolgt über den Qualitätssicherer bei der SAB.

Antragstellung direkt bei der SAB (Direktverfahren):

Möchten Sie auf die Beauftragung eines Qualitätssicherers verzichten, kann der Antrag direkt bei der SAB gestellt werden. Zur Qualitätssicherung muss der ausgewählte Berater in der Beraterbörse der KfW-Mittelstandsbank gelistet und für ein Beratungsprodukt freigeschaltet sein. Ferner prüft die SAB, ob dieser Berater in den letzten drei Jahren an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Berater abgelehnt werden.

Unabhängig vom Antragsverfahren ist mit Einreichung des Förderantrags die Vorlage eines Kurzberichts erforderlich. Der Bericht umfasst mindestens eine Situationsbeschreibung des KMU, eine Schwachstellenanalyse und einen Beratungsplan.

Mit dem Auszahlungsantrag ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Dieser enthält u.a. Tätigkeitsnachweise sowie aus der Beratung resultierende Handlungsempfehlungen für das geförderte KMU. Auszahlungen können nur dann erfolgen, wenn die Bezahlung der Rechnung in Form eines Kontoauszugs nachgewiesen ist.

Für weitere Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zur Verfügung.

Beratungen sollen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids abgeschlossen werden.

Frist / Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn.

Hinweis: Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.