| Was wird gefördert? |
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Beratungen zu verschiedenen Fragen der Unternehmensführung sowie zu Fragen, die mit der Erschließung ausländischer Märkte im Zusammenhang stehen. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
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Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) |
Allgemeine Informationen
Das Programm "Intensivberatung/Coaching, Außenwirtschaftsberatung" ist im Freistaat Sachsen Kernbaustein der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht nur in der Anfangsphase kann das für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.
Zu nachstehenden Themen können Sie sich beraten lassen:
- Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen
- Erschließung ausländischer Märkte, soweit diese über die Standardleistungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH hinausgehen.
Die Schwerpunkte der Förderung liegen auf:
- Marktanalysen im Vorfeld von Produktentwicklungen, Innovationsmarktforschung
- Anwendung von Methoden, Modellen und Werkzeugen zur Entwicklung hybrider Produkte
- Einführung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen
- Marketing
- Erschließung ausländischer Zielmärkte
- Optimierung betrieblicher Prozesse
- Risikomanagement
- Finanzierung
- Personalentwicklung
- Unternehmenssicherheit, Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie
- Unternehmensnachfolge
- Umwelt
Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere die Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen, die Ausarbeitung von Verträgen, die u.a. die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen oder die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, ferner fortlaufende oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommene Beratungen, Beratungen zur Vermittlung von betriebswirtschaftlichem Basiswissen und zu gewöhnlichen Betriebskosten, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung sowie Beratungen zur Erlangung von öffentlichen Mitteln.
Förderfähig sind die Honorarkosten des Beraters, im Falle der Einschaltung eines Qualitätssicherers zusätzlich die Kosten der Qualitätssicherung.
| Konditionen | Details |
| Art der Förderung | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
| Höhe |
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| Höchstbetrag/Umfang |
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| Rechtsanspruch | besteht nicht |
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU.
Junge Unternehmen, bei denen die Gründung maximal fünf Jahre zurückliegt, können Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen nur dann beantragen, wenn sie vorab ein Gründercoaching gemäß der Richtlinie „Gründercoaching Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder der Richtlinie „Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus der Arbeitslosigkeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchlaufen haben.
Nachrangig ist eine Förderung durch den Freistaat Sachsen dann, wenn eine Beratungsmaßnahme gemäß Richtlinie „Turn Around Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie möglich ist.
Für Beratungen mit Schwerpunktsetzung in den Bereichen Außenwirtschaft bzw. Umwelt soll bei Antragstellung nachgewiesen werden, dass eine kostenfreie Erstberatung bei einem Außenwirtschafts- bzw. Umweltberater der sächsischen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern vorgeschaltet ist.
Darüber hinaus sind Standardleistungen der Kammern regelmäßig vorab in Anspruch zu nehmen.
Beratungen zu Projekten des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Business) müssen auch die Voraussetzungen der Produktseite Mittelstandsförderung - Elektronischer Geschäftsverkehr erfüllen.
Verfahrensablauf
Um an die Förderung zu gelangen, stehen Ihnen zwei Antragsverfahren wahlweise zur Verfügung:
Antragstellung über Qualitätsicherer:
Ein zugelassenes Unternehmen übernimmt Aufgaben der Qualitätssicherung. Die Kontaktdaten der Qualitätssicherer finden Sie hier. Gegenstand der Qualitätssicherung sind die Feststellung des Beratungsbedarfs, Vorschlag eines geeigneten Beraters sowie die Qualitätskontrolle der Beratung. Die Eignung des ausgewählten Beraters ist mittels fachlicher Stellungnahme zu bestätigen. Die Antragstellung erfolgt über den Qualitätssicherer bei der SAB.
Antragstellung direkt bei der SAB (Direktverfahren):
Möchten Sie auf die Beauftragung eines Qualitätssicherers verzichten, kann der Antrag direkt bei der SAB gestellt werden. Zur Qualitätssicherung muss der ausgewählte Berater in der Beraterbörse der KfW-Mittelstandsbank gelistet und für ein Beratungsprodukt freigeschaltet sein. Ferner prüft die SAB, ob dieser Berater in den letzten drei Jahren an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Berater abgelehnt werden.
Unabhängig vom Antragsverfahren ist mit Einreichung des Förderantrags die Vorlage eines Kurzberichts erforderlich. Der Bericht umfasst mindestens eine Situationsbeschreibung des KMU, eine Schwachstellenanalyse und einen Beratungsplan.
Mit dem Auszahlungsantrag ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Dieser enthält u.a. Tätigkeitsnachweise sowie aus der Beratung resultierende Handlungsempfehlungen für das geförderte KMU. Auszahlungen können nur dann erfolgen, wenn die Bezahlung der Rechnung in Form eines Kontoauszugs nachgewiesen ist.
Für weitere Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zur Verfügung.
Beratungen sollen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids abgeschlossen werden.
Frist / Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.
Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn.
Hinweis: Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages.




