| Was wird gefördert? |
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Der nachhaltige Zusammenschluss sächischer KMU mit dem Ziel der gemeinsamen Marktbearbeitung. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
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"Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie als Träger der Kooperationsmaßnahmen beispielsweise Kommunen, Landkreise, Kammern, Verbände." |
Allgemeine Informationen
Gemeinsam stark: Erfahrungen aus der Branche, auf regionaler Ebene und darüber hinaus sind ein Kapital, von denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemeinsam profitieren sollten. Der Freistaat Sachsen unterstützt folgende Maßnahmen:
- Machbarkeitsstudien sowie begleitende Studien zu schwerpunktmäßig ökonomischen und technischen Fragen der Projektdurchführung
- Projektmanagement sowie die Durchführung von Arbeitskreisen, Erfahrungsaustausch- und Projektgruppen
- industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung
- Entwicklung einer Marketingkonzeption für das Netzwerk, Anschub der Umsetzung des Netzwerkmarketings
- Organisation des gemeinsamen Kooperationsgegenstandes
Fördergegenstände sind die Vorbereitung, Organisation (Aufbau, Stabilisierung, Ausbau) und das Marketing von Beschaffungs-, Produktions-, Entwicklungs- und Vertriebskooperationen sowie Mischformen hiervon.
Der von konkreten Projekten losgelöste Aufbau von Dachstrukturen kann im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert werden.
Diese Richtlinie gilt auch für Kooperationen mit Außenwirtschaftsbezug, jedoch nicht für grenzüberschreitende Projekte im Rahmen der Ziel 3 – Förderung der EU.
Projekte der vorwettbewerblichen Forschung und Entwicklung (FuE) sind im Rahmen der Kooperationsförderung nur dann förderfähig, wenn sie im Rahmen der FuE-Verbundprojektförderung nicht unterstützt werden können.
| Konditionen | Details |
| Art der Förderung | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
| Höhe | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei vorwettbewerblicher FuE: max. Fördersatz der geltenden Richtlinie zur FuE-Verbundprojektförderung
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| Rechtsanspruch | besteht nicht |
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter
- Technologie- und Gründerzentren sowie Gebietskörperschaften
Weitere Voraussetzungen:
- Mindestens drei selbstständige KMU sind nachhaltig an der Kooperation / dem Netzwerk beteiligt.
- Beteiligen sich Unternehmen, die keine möglichen Endbegünstigten im Sinne dieser Richtlinie sind, reduzieren sich die zuwendungsfähigen Projektausgaben um die von diesen Unternehmen zu leistenden angemessenen Ausgaben.
- Sitz des Unternehmens bzw. die zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen
- Kooperationsvorhaben müssen wettbewerblich unbedenklich sein
- Kooperationsförderung wird für maximal 2 Jahre gewährt
- Projektmanager müssen Fachkenntnis in der jeweiligen Branche und auf dem relevanten Markt besitzen; sie sollen über Erfahrung im Netzwerkmanagement verfügen.
- externes Projektmanagement kann i.d.R. nur gefördert werden, wenn mit Projektantrag ein schlüssiges Konzept zur Art und Weise der Weiterführung des Projektmanagements nach Auslaufen der Förderung vorgelegt wird (dieses Konzept genügt den Anforderungen, wenn entsprechende Maßnahmen bereits während des Bewilligungszeitraums eingeleitet werden)
- Die gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Projektdurchführung sollen allen Kooperationspartnern möglichst gleichen Nutzen bringen.
Machbarkeitsstudien, die eine Produktionsverlagerung an einen Standort außerhalb Sachsens zum Gegenstand haben oder hiermit in einem Zusammenhang stehen, können grundsätzlich nicht gefördert werden.
Bei Förderung des Kooperationsgegenstandes (Umsetzung des Vorhabens):
Um Ihnen die Umsetzung von Kooperationsvorhaben der Forschung und Entwicklung (FuE) zu erleichtern, hält der Freistaat Sachsen das Programm "FuE-Verbundprojektförderung" bereit. Ist eine solche Förderung nicht möglich, können Sie zur Realisierung auch Zuschüsse aus dem Programm "Kooperationen" erhalten.
Hinweis:
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Einwilligungserklärungen der Kooperationspartner einzuholen, deren unternehmensbezogene Daten an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – weitergegeben werden. Die Einwilligungserklärung muss die Information über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –, die Europäische Kommission, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bzw. von diesen beauftragte Institutionen und die Verarbeitung der Daten durch diese Stellen enthalten.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -.
- Die nötigen Formulare stellt die SAB im Downloadcenter online zur Verfügung.
- Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
- Die SAB zahlt Ihnen die Mittel auf Ihren Ausgabennachweis hin aus.
- Jeweils zu Beginn und zum Abschluss des Vorhabens sind Fragebögen auszufüllen (s. Erforderliche Unterlagen)
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.
Bitte starten Sie Ihr Projekt erst dann, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.
Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zum beabsichtigten Vorhaben.




