Mittelstandsförderung - Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign

Was wird gefördert?
"Die Herstellung eines marktfähigen Serienmusters oder einer Nullserie, Maßnahmen zur unmittelbaren Vorbereitung des Markteintritts sowie die Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs-/Marketingkonzeption."
Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Allgemeine Informationen

Der Freistaat Sachsen gewährt Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung, wenn es sich Märkte für innovative neue oder weiterentwickelte Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren erschließt.

Ziel der Förderung ist es, durch einen hohen Absatz im In- und Ausland die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken. Durch die Unterstützung verringert sich das finanzielle Risiko, das Sie beim Umsetzen von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen eingehen. Damit vermag das Programm zugleich die Innovationskraft Ihres Unternehmens zu stärken.

Unterstützung erhalten Sie insbesondere für folgende Vorhaben:

  • Produktdesign sowie unterstützende Gestaltungsleistungen
  • Herstellung eines marktfähigen Serienmusters oder einer Nullserie, soweit diese nicht für den Verkauf bestimmt sind
  • Maßnahmen zur unmittelbaren Vorbereitung des Markteintritts wie Normierungen und Zertifizierungen
  • Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs-/Marketingkonzeption durch eigenes Personal
  • Erstellung produktspezifischer Werbematerialien

Die Gestaltung der Produkte ab dem Beginn der Entwicklungsphase ist förderfähig, wenn vor Beginn der Maßnahme der Förderantrag bei der SAB vorliegt.

Gestaltungsleistungen können in Einzelfällen auch gefördert werden, wenn sie nicht auf ein innovatives Produkt bezogen sind, jedoch nur, soweit das Produkt ausschließlich für Unternehmen bestimmt ist und das Gestaltungsvorhaben eine erhebliche Verbesserung der Wettbewerbssituation des antragstellenden KMU erwarten lässt (bei diesen Produkten entfällt die Zuwendungsvoraussetzung Punkt 3).

Förderfähig sind unter anderem Ausgaben für:

  • Personal bei Neueinstellung – zum Beispiel eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten (einschließlich Arbeitgeberanteil),
  • Fremdleistungen,
  • Sachausgaben (insbesondere Materialausgaben zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie),
  • Recherchen, Patente, Lizenzen, Normierungen und Zertifizierungen,
  • Gestaltung und Druck von Prospekten, Flyern oder Katalogen für ausländische Märkte (vorrangig in Fremdsprachen), Darstellung der Produkte auf elektronischen Medien.

Konditionen Details
Art der Förderung Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung nichtrückzahlbarer Zuschuss
Höhe 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 €
  • für produktbezogenes Werbematerial: maximal 50.000 €
  • für Neueinstellung Designassistent: ggf. Erhöhung auf maximal 120.000 €
Rechtsanspruch besteht nicht

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Voraussetzungen

  • Sie stellen den Antrag für ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz in Sachsen.
  • Die Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die Sie auf den Markt bringen möchten, beruhen auf Innovationen und wurden bisher auf dem wirtschaftlich relevanten Markt noch nicht verwertet.
  • Der Planungsstand für die Markteinführung des Produktes auf konkret definierten Absatzmärkten ist schlüssig.
  • Ihr Unternehmen sichert die Gesamtfinanzierung abhängig von Vermögen, Liquidität und Ertragslage zu mindestens 25 Prozent (Eigenanteil ohne andere Finanzierungshilfen aus öffentlicher Hand).

Gestaltungsaufträge, die an Externe vergeben werden, sind nur zuwendungsfähig, wenn die Leistungserbringung durch selbständige Designer oder andere Dienstleister, die gestalterisch tätig sind und hierzu über Referenzen verfügen, erfolgt.

Verfahrensablauf

Der Förderantrag ist bei der Sächsischen Aufbaubank -Förderbank - einzureichen.

Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.