| Was wird gefördert? |
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Die Teilnahme an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland, Produktpräsentationen sowie die Teilnahme an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte. Außerdem werden Machbarkeitsstudien oder begleitende Studien gefördert. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
Allgemeine Informationen
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Erschließen neuer Märkte. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse im In- und Ausland zu verbessern.
Unterstützung für Ihr Unternehmen erhalten Sie bei
- Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland,
- Produktpräsentationen, die von Kommunen, Landkreisen, Kammern, Verbänden oder sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter (Projektträger) organisiert werden
- Teilnahmen an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte, falls die Veranstaltung nicht aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird sowie
- Erstellung von Machbarkeits- oder begleitenden Studien über ökonomische und technische Fragen des Zielmarktes.
Bei Messen, Produktpräsentationen und Symposien können Zuschüsse für folgende Ausgaben gewährt werden:
- Miete der Ausstellungsfläche,
- Auf- und Abbau der Ausstellungsfläche durch Dritte,
- Ausgaben für den Standbetrieb, soweit sie die Ausgaben für Miete und Auf- und Abbau der Ausstellungsfläche nicht übersteigen (Transport der Ausstellungsgüter, Dolmetscher und Werbematerialien), sowie
- Teilnahmegebühren
Hinweis: Bei Teilnahmen an Messen, welche im Auslandsmesseprogramm des Bundes enthalten sind, sowie an Messen im Rahmen des Sonderförderprogramms Erneuerbare Energien/Energieeffizienz können nur die Ausgaben für das Betreiben des Standes berücksichtigt werden.
Bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien bzw. begleitenden Studien ist das Honorar des Auftragnehmers zuwendungsfähig.
| Konditionen | Details |
| Art der Förderung | nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) |
| Höhe der Förderung | Messen, Produktpräsentationen und Symposien
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| Rechtsanspruch | besteht nicht |
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- KMU
- bei Produktpräsentationen als Projekttäger für die begünstigten KMU: Gebietskörperschaften, Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist bei der SAB einzureichen.
Bei Beantragung einer Förderung von Machbarkeitsstudien/ begleitenden Studien soll mit der Antragstellung nachgewiesen werden, dass eine Beratung bei dem sächsischen Kontaktpartner, der deutschen Auslandskammer oder einer vergleichbaren Institution auf dem Zielmarkt vorgeschaltet ist. Darüber hinaus ist zu jedem Auszahlungsantrag ein Exemplar der Studie vorzulegen.
Frist/Dauer
Mit dem Vorhaben darf erst nach bestätigter Antragstellung durch die SAB begonnen werden. Dies gilt, neben dem Abschluss von für die Teilnahme erforderlichen Verträgen, auch hinsichtlich der Anmeldung zur Veranstaltung. Bei Verletzung dieser Festlegungen zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn ist eine Förderung ausgeschlossen.




