| Was wird gefördert? |
| Die Überprüfung eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung, die Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach nationalen Standards sowie die Einführung sonstiger Umweltmanagementansätze. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei Gruppenprojekten auch Kammern, Kommunen und Landkreise |
Allgemeine Informationen
Durch umweltgerechte Produkte, Technologien und umweltgerechte Unternehmensführung können sich KMU besser am Markt behaupten. Ergänzend zum Programm "Intensivberatung/Coaching, Außenwirtschaft" unterstützt der Freistaat Sachsen mit dieser Förderung sächsische Betriebe bei der Einführung eines modernen Umweltmanagements. Unternehmen sparen damit nicht nur Natur-Ressourcen ein, sondern sie können auch ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Gefördert werden Beratungen, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:
- Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung,
- Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) oder eines Energiemanagementsystems nach dem internationalen Standard DIN EN 16001; Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC),
- Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb/QuB, DLG-Nachhaltigkeitsstandard),
- Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren KMU, mit denen Umweltmanagementansätze oder Umweltmanagementsysteme entwickelt, weitergeführt und eingeführt werden.
| Konditionen | Details |
| Art der Förderung | Anteilsfinanzierung |
| Form der Zuwendung | Zuschuss |
| Höhe | Validierung/Zertifizierung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 8.000 EUR bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Beratungen ohne Einschaltung eines der zugelassenen Qualitätssicherer (Direktverfahren) sonstige Umweltmanagementansätze bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (bis zu 40 Prozent bei Beratungen im Direktverfahren), bei Beratung und Workshops maximal 350 EUR je Tagewerk (Qualitätssicherer), maximal 280 EUR je Tagewerk im Direktverfahren maximal 15 Tagewerke innerhalb von 3 Jahren, Vorförderungen aus den Vorgängerrichtlinien zur Mittelstandsförderung werden angerechnet Gruppenprojekte unter Beteiligung mehrerer KMU z.B. Ökoprofit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 EUR |
| Rechtsanspruch | nein |
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- bei Gruppenprojekten auch Kammern, Kommunen und Landkreise
- KMU mit Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Der Betrieb oder die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
Weitere Voraussetzungen
Der Berater (oder das Beratungsunternehmen) soll unabhängig und selbstständig sein, er darf nicht zugleich die Validierung und Zertifizierung (Prüfung) vornehmen. Diese Aufgaben sind akkreditierten Zertifizierern bzw. zugelassenen Umweltgutachtern vorbehalten.
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare bei der SAB.
Unterstützend können Sie einen Qualitätssicherer einschalten. Dieser beauftragt im Einverständnis mit Ihnen einen geeigneten freien Berater. Darüber hinaus kontrolliert der Qualitätssicherer die Qualität, den Umfang sowie die Wirkung der Beratung. Die Kontaktdaten zu den zugelassenen Qualitätssicherern finden Sie hier.
Bei Fragen zum Verfahren können Sie sich gern an die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wenden.
Frist/Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn.
HINWEIS: Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Beratervertrages.



