Mittelstandsförderung - Umweltmanagement

Was wird gefördert?
Die Überprüfung eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung, die Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach nationalen Standards sowie die Einführung sonstiger Umweltmanagementansätze.
Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei Gruppenprojekten auch Kammern, Kommunen und Landkreise

Allgemeine Informationen

Durch umweltgerechte Produkte, Technologien und umweltgerechte Unternehmensführung können sich KMU besser am Markt behaupten. Ergänzend zum Programm "Intensivberatung/Coaching, Außenwirtschaft" unterstützt der Freistaat Sachsen mit dieser Förderung sächsische Betriebe bei der Einführung eines modernen Umweltmanagements. Unternehmen sparen damit nicht nur Natur-Ressourcen ein, sondern sie können auch ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Gefördert werden Beratungen, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:

  • Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung,
  • Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) oder eines Energiemanagementsystems nach dem internationalen Standard DIN EN 16001; Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC),
  • Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb/QuB, DLG-Nachhaltigkeitsstandard),
  • Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren KMU, mit denen Umweltmanagementansätze oder Umweltmanagementsysteme entwickelt, weitergeführt und eingeführt werden.

Konditionen Details
Art der Förderung Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung Zuschuss
Höhe Validierung/Zertifizierung

bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 8.000 EUR
bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Beratungen ohne Einschaltung eines der zugelassenen Qualitätssicherer (Direktverfahren)

sonstige Umweltmanagementansätze

bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (bis zu 40 Prozent bei Beratungen im Direktverfahren),
bei Beratung und Workshops maximal 350 EUR je Tagewerk (Qualitätssicherer), maximal 280 EUR je Tagewerk im Direktverfahren

maximal 15 Tagewerke innerhalb von 3 Jahren, Vorförderungen aus den Vorgängerrichtlinien zur Mittelstandsförderung werden angerechnet

Gruppenprojekte unter Beteiligung mehrerer KMU z.B. Ökoprofit

bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 EUR
Rechtsanspruch nein

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • bei Gruppenprojekten auch Kammern, Kommunen und Landkreise
  • KMU mit Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Der Betrieb oder die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Freistaat Sachsen befinden.

Weitere Voraussetzungen

Der Berater (oder das Beratungsunternehmen) soll unabhängig und selbstständig sein, er darf nicht zugleich die Validierung und Zertifizierung (Prüfung) vornehmen. Diese Aufgaben sind akkreditierten Zertifizierern bzw. zugelassenen Umweltgutachtern vorbehalten.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare bei der SAB.

Unterstützend können Sie einen Qualitätssicherer einschalten. Dieser beauftragt im Einverständnis mit Ihnen einen geeigneten freien Berater. Darüber hinaus kontrolliert der Qualitätssicherer die Qualität, den Umfang sowie die Wirkung der Beratung. Die Kontaktdaten zu den zugelassenen Qualitätssicherern finden Sie hier.

Bei Fragen zum Verfahren können Sie sich gern an die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wenden.

Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn.

HINWEIS: Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Beratervertrages.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.