| Was wird gefördert? |
| Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Machbarkeitsstudien, Planungen) für Vorhaben, die ein hohes Potential für spätere Consulting-Leistungen, Investitionen bzw. Lieferungen sächsischer Unternehmen in mittel- und osteuropäische Länder haben. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Technische Consultants aus dem Ingenieur- und Architekturbereich mit Sitz im Freistaat Sachsen |
Allgemeine Informationen
Die Förderung dient der Unterstützung von technischen Consultants aus dem Ingenieur- und Architekturbereich in der Vorbereitungsphase von Auslandsvorhaben. Gefördert werden Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Machbarkeitsstudien, Planungen) für Vorhaben, die ein hohes Potential für spätere Consulting-Leistungen, Investitionen bzw. Lieferungen sächsischer Unternehmen in mittel- und osteuropäische Länder (MOEL) haben.
Förderfähig ist nur die vorbereitende Maßnahme, jedoch nicht das mit dieser Maßnahme vorbereitete bzw. angestrebte Vorhaben (Projekt).
| Konditionen | Details |
| Darlehenshöhe | maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die vorbereitende Maßnahme |
| Höchstbetrag | maximal EUR 50.000 |
| Laufzeit | 3 Jahre |
| Zinssatz | Festzins für die gesamte Laufzeit in Höhe des zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden EU-Basiszinssatzes zzgl. 2 Prozent-Punkte |
| Sicherheiten |
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| Auszahlung | 100 Prozent |
| Tilgung | am Ende der Lauzeit in einem Betrag (endfälliges Darlehen) Eine vorzeitige vollständige Tilgung des Darlehens ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. |
| Rechtsanspruch | nein |
Das Darlehen kann zur Finanzierung von
- Personalausgaben für Eigenleistungen des Consultants und seiner Mitarbeiter,
- Reisekosten,
- Sachausgaben und
- Fremdleistungen
die in unmittelbarem Zusammenhang mit der vorbereitenden Maßnahme stehen (=zuwendungsfähige Ausgaben), eingesetzt werden.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind technische Consultants aus dem Ingenieur- und Architekturbereich mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- das vorzubereitende bzw. angestrebte Projekt muss Aussicht auf Durchführbarkeit, Finanzierbarkeit und Rentabilität haben und es bietet umfängliche Kapazitäten für weitere Consultant-Leistungen bzw. Investitionen sächsischer Unternehmen;
- der Antragsteller hat die fachliche Qualifikation und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für eine erfolgreiche Durchführung der vorbereitenden Maßnahme
- die Ingenieurkammer Sachsen beurteilt die vorbereitende Maßnahme sowie das angestrebte Projekt positiv
Nicht gefördert werden:
- Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
- Antragsteller, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben,
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend den Leitlinien der EU
Verfahrensablauf
Den Förderantrag legen Sie zusammen mit
- einer ausführlichen Beschreibung des vorzubereitenden bzw. angestrebten Projekts,
- einem Durchführungskonzept für die vorbereitende Maßnahme inclusive Kosten- und Finanzierungsplan,
- einer Beschreibung des eigenen Unternehmens sowie
- weiteren betriebswirtschaftlichen Unterlagen
der Ingenieurkammer Sachsen zu Begutachtung vor. Die Ingenieurkammer fügt dem Antrag ihre Stellungnahme bei und leitet ihn zusammen mit den anderen Unterlagen an die SAB weiter.
Frist / Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn der vorbereitenden Maßnahme bei der Ingenieurkammer Sachsen stellen. Als Vorhabensbeginn gilt das Eingeben der ersten finanziell bindenden Verpflichtung (Abschluss von Kaufverträgen, Auftragsvergabe etc.), soweit diese sich auf das zu fördernde Vorhaben bezieht.
Der Beginn der Maßnahme darf erst nach Bewilligung des Darlehens bzw. nach Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erfolgen
Kosten
Für die Antragsbearbeitung werden von der SAB keine Gebühren erhoben. Neben den Darlehenszinsen können gegebenenfalls weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen.



