Technologietransferförderung

Was wird gefördert?

Die planvolle Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zu Technologienehmern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt und Verfahrensinnovationen.

Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Allgemeine Informationen

Förderfähig sind Projekte zur Unterstützung des Technologietransfers in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - vorrangig auf den Gebieten der Zukunftstechnologien. Inhalt dieser Projekte soll die Übertragung bereits entwickelter Produkt- oder Verfahrensinnovationen unmittelbar vom Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers auf Technologienehmer sein.

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen als Technologienehmer. Die Förderung soll dazu beitragen, ihren Technologiebedarf zu decken und das mit der Integration neuer Technologien verbundene technische und finanzielle Risiko zu mindern.

Als Technologiegeber können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen dienen.

Technologiemittler können Technologiezentren (Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren, Transferstellen der universitären und außeruniversitären Einrichtungen) sowie Beratungsunternehmen im Freistaat Sachsen sein.

Folgende Kosten sind förderfähig:

Investitionen (Technologieerwerb von Technologiegebern):

  • Kosten für immaterielle Investitionen (Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen, Anpassungsentwicklung),
  • Kosten für materielle Investitionen (Erwerb von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsgütern),

Beratungsleistungen (von Technologiemittlern):

  • Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeitern).

Konditionen: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)

Konditionen Details
Höhe
  • für Investitionen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten in kleinen Unternehmen und bis zu 40 Prozent in mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition (ab 01.01.2011 je 10 Prozent weniger für Unternehmen im Direktionsbezirk Leipzig und im ehemaligen Landkreis Döbeln)
  • maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Beratungsleistungen von Technologiemittlern
Höchstbetrag
  • EUR 500.000 pro Jahr und Antragsteller
  • Die Förderung von Beratungsleistungen darf sich in einem Zeitraum von drei Jahren nicht auf mehr als EUR 200.000 pro Antragsteller belaufen.
  • Die Kosten für materielle Investitionen sind bezogen auf die Projektgesamtkosten nur bis zu einem Anteil von 50 Prozent förderfähig.
Rechtsanspruch nein

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU ).

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sitz des Unternehmens in Sachsen
  • keine gesellschaftsrechtliche oder personelle Verbindung zu Technologiegebern bzw. Technologiemittlern
  • Verwirklichung des beantragten Projektes wäre ohne die Zuwendung aufgrund eines technischen und finanziellen Risikos gefährdet
  • mindestens 25 Prozent subventionsfreie Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen

Achtung:

Die geförderten Investitionen müssen für mindestens drei Jahre nach Projektende beim Zuwendungsempfänger verbleiben.

Ausgeschlossen ist die Förderung von:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (entsprechend den Leitlinien/Definitionen der EU)
  • Unternehmen aus den Branchen Stahlindustrie, Kohleindustrie, Schiffbau, Kunstfaserindustrie, unmittelbar exportbezogenen Tätigkeiten (insbesondere solche, die unmittelbar mit dem Aufbau oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen) und Vorhaben im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, Fischerei und Aquakultur

Verfahrensablauf

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank -Förderbank - (SAB). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen.

Frist/Dauer

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Kosten

Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an.