| Was wird gefördert? |
| Die Beratung beim Start in die Selbstständigkeit zu allen unternehmerischen Fragen. |
| Wer ist antragsberechtigt? |
| Existenzgründer vor der Selbstständigkeit |
Allgemeine Informationen
Das Programm "Gründungsberatung" ist auf die Gründung von wettbewerbsfähigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit dem Ziel der Vollexistenz ausgerichtet. Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Die richtige Beratung kann gerade in der Anfangsphase für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.
Insbesondere können Sie sich zu folgenden Themen beraten lassen:
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzepts
- Überarbeitung/ Weiterentwicklung Ihres Gründungs- bzw. Unternehmenskonzepts
- Markterschließung
- Standortsuche
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/ -strategien
- Personalkonzeptentwicklung/ Maßnahmen zum Personalaufbau
Nicht vom Förderumfang umfasst sind die Erstellung Gründungs- und Unternehmenskonzepten, Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen.
| Konditionen | Details |
| Art der Förderung | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
| Höhe |
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| Umfang |
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| Rechtsanspruch | besteht nicht |
Zuständige Stelle
- für die Erstberatung: die sächsischen IHK's sowie Handwerkskammern, Landesverband der Freien Berufe
- für die Bearbeitung des Förderantrags: die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Unterstützung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein kleines/mittleres Unternehmen in Sachsen gründen bzw. die sich durch Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die Ausweitung eines Nebenerwerbes zum Vollerwerb selbständig machen wollen.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie als Rechtsanwälte oder Notare tätig werden wollen.
Die Beratung ist nur förderfähig, wenn sie von selbständigen Beratern / Beratungsunternehmen durchgeführt wird, die in der Beratungsbörse der KfW-Mittelstandsbank für das Beratungsprodukt Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sind.
Verfahrensablauf
Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich zunächst – je nach geplanter Ausrichtung – an die zuständige IHK, Handwerkskammer bzw. an den Landesverband der Freien Berufe. Dort wird Ihnen bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie positiver Beurteilung Ihres Vorhabens eine entsprechende Beratungsempfehlung erteilt.
Innerhalb von 2 Monaten nach Erteilung einer Beratungsempfehlung muss der Förderantrag bei der SAB gestellt werden.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt als Einmalzahlung nach Vorlage der nachstehenden Unterlagen: Beratervertrag, Beratungsbericht, Originalrechnung des Beraters sowie Nachweis der Bezahlung.
Die Beratung selbst als auch die Abrechnung der Beratungskosten soll innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, an der Erfolgskontrolle mitzuwirken. Hierzu versendet die SAB nach Beendigung des Vorhabens Fragebögen, die vollständig ausgefüllt zurückzusenden sind.
Für Fragen zur Antragstellung und zum weiteren Verfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) sehr gern zur Verfügung.
Frist / Dauer
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.
Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.
Hinweis: Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages.




