Bis zum Jahr 2020 stehen in Sachsen mehr als 25.000 mittelständische Unternehmen zur Übergabe an. Einen geeigneten Nachfolger zu finden, ist der erste Schritt zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Im Weiteren spielen emotionale, rechtliche, steuerliche und finanzielle Überlegungen eine Rolle.
Für die Regelung der finanziellen Aspekte, wie beispielsweise Kauf, Erweiterung oder Modernisierung des Betriebes, gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, die Sie auch im Falle einer Unternehmensnachfolge in Anspruch nehmen können:
- Investitionszuschuss - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
- Mittelstandsrichtlinie - Gründungsberatung
- Nachrangdarlehen - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)
- Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
- KfW-Unternehmerkredit
- ERP-Regionalförderprogramm
- KfW-Startgeld
- Landwirtschaftliche Rentenbank - Produktionssicherung
Auch die Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge wird unterstützt:
- Mittelstandsrichtlinie - Intensivberatung/Coaching, Außenwirtschaftsberatung
- KfW Gründercoaching Deutschland
Bei fehlenden Sicherheiten durch den Übernehmer stehen Bürgschaften bereit:
Auch Beteiligungskapital ist eine Möglichkeit zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen:
- SBG - Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH
- MBG-Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- ERP-Beteiligungsprogramm
- ERP-Kapital für Gründung
- Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen
Weitere Informationen
Unter www.unternehmensnachfolge.sachsen.de wird Ihnen zur Unternehmensnachfolge weiteres Wissen in Form von Texten und Checklisten, Praxisbeispielen und eine Liste von Ansprechpartnern zur Verfügung gestellt.


