Wer in Sachsen etwas bewegen will, steht nicht allein da. Denn in vielen Fällen können Sie auf öffentliche Fördermittel zugreifen. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB ist dafür Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die SAB ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (FördbankG) vom 19.06.2003 unterstützt die SAB als Anstalt des öffentlichen Rechts den Freistaat bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben.
Ob Privatperson, Verein, Verband, Unternehmen, Forschungsträger oder Kommune – die SAB bietet für viele Zielgruppen die passenden Förderprogramme. Im Auftrag des Freistaates Sachsen vergeben wir Fördermittel in den Bereichen Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Wohnungsbau, Infrastruktur und Städtebau sowie Umwelt und Landwirtschaft. Im Wesentlichen fördern wir mittels Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften.
In enger Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatsregierung möchten wir die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaats stärken. Deshalb setzt die SAB auf starke Partner auf kommunaler, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Dazu gehören unter anderem die sächsischen Kommunen, die Kammern und Verbände, die Banken und Sparkassen, die KfW-Bankengruppe sowie die Europäische Investitionsbank.
| 2004 | |
| 2003 | 12. Juli 2003 Die SAB ist Anstalt des öffentlichen Rechts unter dem Namen "Sächsische Aufbaubank - Förderbank -". |
| 2002 | 30. Dezember 2002 Die SAB ist 100-prozentige Tochter des Freistaates Sachsen |
| 2001 | 1. Januar 2001 Die SAB ist eine 100-prozentige Tochter der Sachsen LB |
| 2000 | |
| 1999 | |
| 1998 | |
| 1997 | |
| 1996 | 1. Juni 1996 Alle Förderaufgaben und der Geschäftsbetrieb der SAB Zweiganstalt gehen auf die SAB GmbH über. Gesellschafter sind bis zum 31. Dezember 2000 die Sachsen LB, die 51 % der Anteile und die L-Bank, die 49 % der Anteile hält. |
| 1995 | 19. Dezember 1995 Die SAB erlangt als ein Kreditinstitut in der Rechtsform der GmbH die Selbstständigkeit. Errichtet wird die Sächsische Aufbaubank GmbH durch die L-Bank und die Sachsen LB. |
| 1994 | |
| 1993 | |
| 1992 | |
| 1991 | 6. Mai 1991 Errichtung der SAB als Förderbank Sachsens in Form einer Zweiganstalt der L-Bank. 27. Februar 1991 Die L-Bank wird mit der Durchführung der öffentlichen Fördermaßnahmen des Freistaates Sachsen beauftragt. |
| 1990 |


