Wirtschaft und Technologie

Technologie
Programm zur Rettung und Umstrukturierung von KMU
GRW-Nachrangdarlehen

 Unter welchen Voraussetzungen kann ein Aufschlag für technologiepolitisch bedeutsame Projekte gewährt werden?

Ein Aufschlag für technologiebedeutsame Projekte ist insbesondere möglich:

  • für Vorhaben von Unternehmen, die FuE-Kapazitäten in Sachsen ansiedeln oder bezüglich Umfang oder Inhalt wesentlich erweitern;
  • für Vorhaben, die in besonderer Weise den Technologietransfer von Forschungseinrichtungen in Unternehmen befördern, z. B.
    • bei Vorhaben nach Nummer 5.5.2, wenn die Forschungseinrichtung mindestens 20% der förderfähigen Projektkosten trägt; oder
    • bei der Vergabe von Aufträgen an eine Forschungseinrichtung mit einem Auftragsvolumen von mindestens 40% an den förderfähigen Projektkosten.

 Unter welchen Voraussetzungen kann für Verbundprojekte ein Aufschlag gewährt werden?

Ein Aufschlag im Sinne von Nummer 5.4.3 der Richtlinie "FuE-Projektförderung" ist möglich, wenn:

  • das Vorhaben die effektive Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei eigenständigen Unternehmen betrifft und kein Unternehmen allein mehr als 70 % der förderfähigen Kosten des Kooperationsvorhabens trägt und an dem Vorhaben mindestens ein KMU beteiligt ist oder
  • das Vorhaben die Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung*) betrifft und die Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Projektkosten trägt und die Forschungseinrichtung das Recht hat, die Ergebnisse des Forschungsprojekts zu veröffentlichen, soweit sie von der Forschung stammen, die von der Einrichtung durchgeführt wurde oder
  • bei der industriellen Forschung die Ergebnisse des Vorhabens auf technischen oder wissenschaftlichen Konferenzen oder durch Veröffentlichung in wissenschaftlichen und technischen Zeitschriften weit verbreitet werden oder in offenen Informationsträgern (Datenbanken, bei denen jedermann Zugang zu den unbearbeiteten Forschungsdaten hat) oder durch gebührenfreie bzw. Open-Source-Software zugänglich sind.

*) vergleiche Begriffsdefinition in Nummer 5.7

 Von wem werden die Förderentscheidungen getroffen?

Die SAB ist Bewilligungsbehörde und trifft damit die Entscheidungen.

Bei größeren Vorhaben oder in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung werden die Förderentscheidungen unter Hinzuziehung eines Gremiums getroffen, welches aus Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Landesdirektionen und der SAB besteht.

 Was ist unter Produkten und Verfahren zu verstehen?

Ein Produkt kann sowohl ein Sachgut als auch eine produktionsnahe Dienstleistung sein, die entsprechend dem Geschäftszweck eines Unternehmens zu Umsatz führt.

Ein technisches Verfahren ist das Wissen, mit dem bestimmte Abläufe im Hinblick auf chemische, physikalische oder biologische Vorgänge so gesteuert und damit nutzbar gemacht werden können, dass damit bestimmte Sachgüter (auch Informationen) oder Eigenschaften in gewünschter Weise erzeugt oder verändert werden können.

 Was sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die zu neuen oder neuartigen Produkten und Verfahren führen?

Die Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE-Arbeiten) sollen wesentlich über den Stand der Technik hinausgehen und in verkaufsfähigen Produkten und Verfahren umgesetzt werden. Die Umsetzung der FuE-Arbeiten in ein Verfahren, das im Unternehmen selbst genutzt wird, z. B. für die Optimierung innerbetrieblicher Prozesse oder zur Rationalisierung, ist nicht förderfähig.

 Welche Ziele verfolgt der Freistaat Sachsen mit der Technologieförderung?

Im Rahmen der Programme der Technologieförderung unterstützt der Freistaat sächsische Unternehmen bei der Entwicklung innovativer wettbewerbsfähiger Produkte und Verfahren. Die damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Ziele sind die Realisierung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Steigerung der Exportquote und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Sachsen.

 Wie werden Anträge auf Technologieförderung bewertet?

Die Entscheidung über die eingereichten Anträge erfolgt nach einheitlichen Kriterien unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer sparsamen und effektiven Vergabe der Fördermittel.

Gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst orientiert die SAB auf eine möglichst umfassende und objektive Bewertung der eingereichten Anträge in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht, aber auch hinsichtlich struktureller Effekte für den Wirtschaftsstandort Sachsen.

Beurteilt wird auch, ob es sich um ein technologiepolitisches Leitprojekt handelt und ob positive Auswirkungen auf andere Unternehmen und/oder Wirtschaftszweige absehbar sind. Im Sinne der Förderung des Wissenstransfers als Motor der Innovation wirkt sich das Vorhandensein von Kooperationen mit anderen Unternehmen und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen positiv auf die Bewertung aus. Die Nachteile von kleinen und/oder jungen Unternehmen - im Vergleich zu großen bzw. etablierten Unternehmen - werden bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt.

Bei der Einschätzung der Förderanträge werden folgende Bewertungskriterien herangezogen:

  • Richtlinienkonformität
  • Innovationsgrad im Vergleich zum Stand der Technik
  • Technisches Risiko
  • Qualität der Projektplanung und des Verwertungskonzeptes
  • Technische und finanzielle Durchführbarkeit des Vorhabens
  • Verwertungspotenzial der Entwicklung
  • Finanzielle und wirtschaftliche Stabilität des Antrag stellenden Unternehmens
  • In der Vergangenheit realisiertes Unternehmens- und Beschäftigungswachstum
  • Beiträge des Vorhabens zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensbedingungen

 Wie wird die effektive Förderquote bei FuE-Verbundprojekten berechnet?

Die Förderrichtlinie regelt die maximal möglichen Förderquoten für die einzelnen Verbundpartner in Abhängigkeit von der Art und Größe des Unternehmens bzw. der Einrichtung sowie dem Charakter des FuE-Projektes. Gemäß den Bestimmungen der Förderichtlinie darf dabei die Förderquote des Verbundes als Ganzes die Förderquote des größten gewerblichen Verbundpartners nicht übersteigen. Damit kann die effektiv erzielbare Förderquote der einzelnen Verbundpartner unter dem Maximalwert der Förderrichtlinie liegen. Das folgende Rechenbeispiel erläutert diese Regelung.

Unabhängig davon kann die Förderquote jedes Verbundpartners im Rahmen der maximal möglichen Förderquote gemäß Förderrichtlinie zwischen den Verbundpartnern ausgehandelt werden.

 Gibt es weitere grundsätzliche Ausschlussgründe für die Gewährung einer Beihilfe?

  • Die Kapitaldienstfähigkeit ist trotz der im Umstrukturierungskonzept aufgezeigten Maßnahmen nicht gegeben.
  • Der Überschuldungsstatus weist eine Überschuldung auf, welche durch die Maßnahmen des Konzeptes nicht beseitigt wird.
  • Es bestehen ungeklärte Förderfälle in der SAB (z.B. offene Verwendungsnachweisprüfung oder Rückforderung von GA-Zuschüssen).
  • Nachfinanzierung von Rationalisierungsvorhaben im Rahmen der GA-Förderung, z.B. als Ersatz für andere Finanzierungsbausteine.

 Was versteht man unter Umstrukturierung?

Eine Umstrukturierung im Sinne der Richtlinie sind Maßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität eines Unternehmens. Diese sind in einem tragfähigen Umstrukturierungskonzept darzulegen. Teile eines solchen Konzeptes sind unter anderem die finanzielle Umstrukturierung (Umschuldung, Kreditausreichung, Kapitalverzichte etc.) und die Umstrukturierung der Produktpalette (neue Produkte, Einstellung nicht rentabler Produkte) sowie auch Änderungen der Lieferanten und Abnehmerstruktur.

Weitere Erläuterungen hierzu in Ziffer 4.2 der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung von KMU im Freistaat Sachsen .

 Wie lange dauert die Bearbeitung einer solchen Beihilfe?

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Abstimmung mit den weiteren Finanzierungspartnern soll die Entscheidung innerhalb von vier Wochen getroffen werden.

 Wie sind die Konditionen der Beihilfen?

Die Verzinsung der Darlehen erfolgt zu Marktkonditionen für vergleichbare Bankkredite als Tilgungsdarlehen.

 Gibt es eine Mittelzweckbindungsfrist?

Ja, diese beträgt 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme.

 In welcher Höhe muss investiert werden?

Die Mindestinvestition liegt bei 100.000 EUR.

 In welcher Höhe wird das Darlehen ausgereicht?

Das Darlehensvolumen muss mind. 25.000 EUR betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 5 Mio. EUR. Es können max. 65 % der förderfähigen Ausgaben, bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben bis 75 % finanziert werden. Insbesondere bei Kombination mit einem GRW-Zuschuss kann der Darlehenshöchstbetrag durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt sein.

 Kann das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden?

Ja, das Darlehen kann jederzeit kostenfrei (keine Vorfälligkeitsentschädigung) zurückgezahlt werden.

 Können neu gegründete Unternehmen ein Darlehen beantragen?

Die Gewährung von GRW-Darlehen an neu gegründete KMU bzw. Start-up-Unternehmen, die über kein bilanzbasiertes Rating verfügen bzw. auf keine historischen Bonitätsdaten verweisen können, ist ausgeschlossen. Das Rating muss auf der Bilanz eines Geschäftsjahres basieren und nicht auf einer Planbilanz.

 Sind gebrauchte Wirtschaftsgüter förderfähig?

Gebrauchte Wirtschaftsgüter können gefördert werden, wenn sie noch nicht älter als 5 Jahre sind und in der Vergangenheit noch nicht gefördert wurden. Darüber ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen (z. B. Bestätigung des Steuerberaters).

 Wann darf mit der Maßnahme begonnen werden?

Erst nach schriftlicher Genehmigung der SAB zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bzw. Erteilung der Darlehenszusage.

Bei Kombination mit dem GRW-Zuschuss, ist die Genehmigung für beide Anträge abzuwarten.

 Wann ist ein Vorhaben volkswirtschaftlich bedeutsam und wie erfolgt der Nachweis?

Von volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben kann ausgegangen werden, wenn mit dem Vorhaben eine Umsatzsteigerung um mind. 25 % geplant ist. Der Nachweis ist spätestens 3 Jahre nach Abschluss des geförderten Vorhabens zu erbringen.

 Welche Sicherheiten sind erforderlich?

Keine.

 Welche Voraussetzungen sind bei Tourismusvorhaben zu erfüllen?

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den GRW-Zuschuss (siehe GRW RIGA 2011 Pkt. 2.3).

 Wer ist antragsberechtigt?

KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

 Wie hoch sind diese Kappungsgrenzen?

500.000 EUR je neu geschaffen DAP

250.000 EUR je gesicherten DAP

 Wie viele Dauerarbeitsplätze müssen geschaffen werden?

Die Schaffung eines neuen Dauerarbeitsplatzes ist ausreichend. Die Kappungsgrenzen der förderfähigen Kosten müssen allerdings berücksichtigt werden.

 Wie wird das Darlehen ausgezahlt?

Alle Darlehensbeträge bis 150.000 EUR werden mit dem ersten Aus-zahlungsantrag vollständig ausgezahlt. Ab 150.000 EUR werden die Darlehen regelmäßig in drei Tranchen nach Kostenanfall, aber im Voraus, ausgezahlt. Die Tranchen sollen grundsätzlich 30 %, 60 % und dann 100 % der geplanten Kosten betragen. Das bedeutet, mit dem ersten Mittelabruf werden 30 % ausgezahlt. Wenn in etwa dieser Höhe Kosten angefallen sind, kann der nächste Auszahlungsantrag über weitere 30 % der Darlehenssumme gestellt werden. Bei einer solchen gestaffelten Auszahlung ist ab dem 2. Auszahlungsantrag ein Nachweis über die bis dahin getätigten Ausgaben beizulegen.

 Wo ist der Antrag zu stellen?

Grundsätzlich über eine Hausbank.