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Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger

Gewährung von Härtefallhilfen für Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger im Entlastungszeitraum 01.01.2022 bis 01.12.2022 gegenüber dem Referenzzeitraum 2021

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Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-0
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist seit dem 20. Oktober 2023 nicht mehr möglich.

Was bietet mir die Billigkeitsleistung?

  • Unterstützung für Privathaushalte wegen stark gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
  • Einmalige, nicht rückzahlbare Unterstützungsleistung

  • Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) im Entlastungszeitraum (01.01.2022 bis 01.12.2022) gegenüber den Kosten für denselben Energieträger gemessen am jeweiligen Referenzpreis aus dem Jahr 2021.
  • Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz beantragt werden.

  • Personen des Privathaushalts, die eine Feuerstätte mit nichtleitungsgebundenen Energieträgern zum Heizen in Sachsen betreiben.
  • Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben, sind die Vermieterinnen und Vermieter oder ggf. die Wohnungseigentumsgemeinschaft als Zentralantragsteller antragsberechtigt. Sie reichen dann die Härtefallhilfen an die Bewohnerinnen und Bewohner der Privathaushalte weiter.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
​​​​​​​Optional, möglichst Inhalte unter "Was wird gefördert?" bzw. "Wer wird gefördert?" platzieren.


A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.

  • 80% der Mehrkosten, wobei ein Betrag bis zur Verdopplung des Referenzpreises (durchschnittlicher Preis für jeweiligen leitungsgebundenen Energieträger im Jahr 2021) selbst zu tragen ist. Dementsprechend müssen Sie mehr als das Doppelte der nachfolgenden Referenzpreise bezahlt haben, um eine Hilfe zu erhalten.
  • Die bundeseinheitlichen Referenzpreise (Bruttopreise) für das Jahr 2021 sind:
    • Heizöl: 71 Cent/Liter
    • Flüssiggas: 57 Cent/Liter
    • Holzpellets: 24 Cent/kg
    • Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
    • Holzbriketts: 28 Cent/kg
    • Scheitholz: 85 EUR/Raummeter
    • Kohle/Koks: 36 Cent/kg
  • Gewährung einer Härtefallhilfe in Höhe von mindestens 100 EUR, jedoch maximal 2.000 EUR je Privathaushalt
  • Bei Beantragung durch einen  Zentralantragstellenden beträgt der Mindestbetrag 100 EUR je enthaltenem Privathaushalt, höchstens aber insgesamt 1.000 EUR. 

  • Die Antragstellung erfolgt ab 8. Mai 2023 grundsätzlich digital. In jedem Fall ist vor der Antragsstellung die Berechnung  zur Abschätzung Ihrer Brennstoffhilfe durchzuführen. Die Berechnung und anschließende Antragstellung erfolgt hier.
  • Den Antrag stellt der Betreiber der Feuerstätte (Person, auf deren Rechnung der leitungsungebundene Energieträger gekauft wurde). Um die Antragsbearbeitung zu optimieren sollte der Antragsteller auch der Rechnungsadressat sein (bei Abweichung: Bitte eine Begründung anfügen).
  • Existieren mehrere Feuerstätten in einem Privathaushalt ist ein gemeinsamer Antrag für alle Feuerstätten zu stellen.
  • Wenn Mieter ihre Heizkosten an den Vermieter zahlen, stellt in der Regel der Vermieter einen Antrag. Weitere Informationen finden sie im Merkblatt für Mieter/innen und Vermieter/innen sowie Wohnungseigentümer/innen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.
  • Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich nur für einen Wohnsitz (gilt auch bei einem oder mehreren Umzügen).
  • Zur Online-Antragstellung wird geraten! Das ist der schnellste Weg. Wenn Ihnen die Online-Antragstellung, auch mit Unterstützung von Freunden, Verwandten und Nachbarn nicht möglich ist, können Sie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0341 2290-4422 (erreichbar Montag bis Freitag von 9-13 Uhr) eine einmalige und kostenlose Hilfe seitens der
    Verbraucherzentrale Sachsen erhalten. 
  • Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • Alle Rechnung(en) über den Bezug des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aus dem Entlastungszeitraum (01.01.2022 bis 01.12.2022). Haben Sie mehrere Rechnungen in der Berechnung im Rahmen der Antragsstellung angegeben, so sind zwingend alle diese Rechnungen im Rahmen der Online-Antragstellung vollständig hochzuladen. 
    • Den Bestellnachweis, wenn die Bestellung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung vom 02.12.2022 bis spätestens 31.03.2023 erfolgte.
    • Den Kontoauszug als Nachweis über die Bezahlung aller besagten Rechnung(en). Aus dem Kontoauszug sollte zudem hervorgehen, dass die IBAN des Kontoinhabers identisch ist mit der IBAN des Antragstellers (bei Abweichung: Bitte eine Begründung angeben).
    • Bei Barzahlung einen Zahlungsbeleg über die Bezahlung der besagten Rechnung(en).
      Hinweis: Handschriftliche Rechnungen und Belege können nicht akzeptiert werden.
    • Den/die vollständigen Feuerstättenbescheid(e) der Feuerstätte(n), für die eine Härtefallhilfe beantragt werden soll. Den Feuerstättenbescheid haben Sie oder ggf. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter bei der letzten Prüfung der Feuerstätte (Feuerstättenschau) vom Bezirksschornsteinfeger erhalten.
    • Privatpersonen:
      • Ein Foto mit Ihnen und der Vorderseite Ihres Personalausweises (Selfie mit Personalausweis).
      • Jeweils ein Foto von der Vorder- und der Rückseite Ihres Personalausweises.
    • Firmen und Organisationen, die Eigentümer einer Immobilie sind:
      • Vertretungsbefugnisnummer, die Sie nach Anlage einer Firmenakte erhalten. In der Firmenakte hinterlegen Sie alle wichtigen Firmendaten und Handlungsvollmachten, die es ermöglichen, Ihr Unternehmen eindeutig zu identifizieren.
    • Wohnungseigentümergemeinschaften:
      • Teilungserklärung
      • Nachweis über die Vertretungsbefugnis
      • Bei Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft: Nachweis (bspw. Handelsregisterauszug) über die Vertretungsberechtigung.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
​​​​​​​nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


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Verwaltungsvereinbarung

Vollzugshinweise

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Antworten auf häufige Fragen zum Förderprogramm Härtefallhilfen Energie für private Haushalte finden Sie in den
bundeseinheitlichen FAQ.

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