Allgemeine Informationen
Mit unserer Unterstützung gemeinsam dem demografischen Wandel begegnen
Einhergehend mit dem demografische Wandel erleben zahlreiche Gebiete in Sachsen eine hohe Schrumpfungsrate und eine Überalterung der Bevölkerung.
Durch das Programm „Demografie“ fördern wir Projekte und Maßnahmen, die dazu beitragen, die negativen Nebeneffekte des demografischen Wandels in Sachsen zu bewältigen. Vor allem Kommunen sollen dafür enger zusammenarbeiten und frühzeitig zukunftsfähige sowie finanziell nachhaltige Strukturen aufbauen.
Gefördert werden Kommunen in ganz Sachsen mit der Ausnahme von Leipzig und Dresden und dem jeweiligen Verdichtungsraum nach dem Landesentwicklungsplan.
Profitieren Sie von der Förderung und informieren Sie sich hier zu unserem vielfältigen Förderangebot.
Der Freistaat Sachsen fördert Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen. Vor allem Kommunen sollen zu Fragen der demografischen Entwicklung enger zusammenarbeiten und frühzeitig zukunftsfähige sowie finanziell nachhaltige Strukturen aufbauen.
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
- gemeinnützige Vereine und Verbände
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:
1. Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien und Szenarien zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels
2. Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben und von Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen
3. Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure
4. Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen und Projekte, die dem Aufbau mobiler Grundversorgung oder die dem Aufbau und der Einführung von "rollenden" Verwaltungsdienstleistungen in dünn besiedelten Räumen (unter 100 EW/km² in den Gemeinden) dienen
5. Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung
6. Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden
7. Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlicher Bereich
Träger der jeweiligen Maßnahmen, wie Vereine, Gemeinden, Zweckverbände
Projekte und Maßnahmen in Gebieten mit hoher Schrumpfungsrate und Überalterung der Bevölkerung, die dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu bewältigen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind unter anderem:
- Fördergebiet ist das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen mit Ausnahme von Leipzig und Dresden mit dem jeweiligen Verdichtungsraum nach dem Landesentwicklungsplan Sachsen.
- Die Maßnahme darf grundsätzlich nicht über andere Förderprogramme förderfähig sein.
- Es muss mindestens ein Eigenanteil von 10 v. Hundert erbracht werden.
- Die Maßnahmen und Projekte dürfen noch nicht begonnen haben.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Der zweckgebundene Zuschuss kann in der Regel bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Die Zweckbindung für nach dieser Richtlinie geförderte Investitionen beträgt 3 Jahre.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Darüber hinaus sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- ausführliche Maßnahmebeschreibung
- bei interkommunalen Vorhaben von kommunalen Gebietskörperschaften eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der beteiligten Kommunen oder bei interkommunalen Vorhaben von kommunalen bzw. regionalen Zweck- und Verwaltungsverbänden entsprechende Beschlüsse der Verbandsversammlung
- mindestens drei Kostenangebote potenzieller Auftragnehmer mit ausführlicher Leistungsbeschreibung mit Ausnahme der förderfähigen Personal- und Sachkosten des Zuwendungsempfängers bei der Förderung von Projekten nach II. Nr. 3, 4 und 6
- bei beantragten Zuwendungen für investive Maßnahmen mit einem Eigenmittelanteil von mehr als EUR 25.600 die positive gemeindewirtschaftliche Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde
Frist / Dauer
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der SAB bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
- Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL "Demografie")
- Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (FRL "Demografie") Fassung gültig vom 01.05.2007 bis 31.07.2008
Antragstellung
- Demografie_Förderantrag
61380 - Demografie_Ausgaben- und Finanzierungsplan
61384 - Demografie_Anlage 2_Projekt- und Maßnahmebeschreibung
61381 - Antrag_Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme
60552 - Datenschutz_Zuschuss_Darlehen
60450
Auszahlung
Verwendungsnachweis
- Demografie_Verwendungsnachweis
61382 - Demografie_Sachbericht
61385
Letzte Änderung: 31.05.2017