Allgemeine Informationen
Die Zuwendung berechnet sich auf Basis der CO2-Minderung im angestrebten Sollzustand gegen-über dem Ausgangszustand. Die Zuwendungshöhe wird aus einem Betrag von 500 € pro Tonne CO2-Minderung pro Jahr multipliziert mit einem fördergegenstandspezifischen Faktor – aufgeführt im Antragsvordruck (Vordruck 60599 ) unter Ziffer 7.1 – wie folgt berechnet:
jährliche CO2-Minderung in t * 500 EUR/t * Faktor.
Die jährliche CO2-Minderung berechnet sich aus der Differenz der Kohlendioxid-Emission im Aus-gangszustand und der Kohlendioxid-Emission im angestrebten Sollzustand. Grundlage für die Be-rechnung sind die Emissionsfaktoren von GEMIS (Ergebnistabelle 4.8/ Stand 2013). Nähere Infor-mationen hierzu können Sie dem beigefügten Dokument der SAENA (Emissionsberechnung ) ent-nehmen.
Darüber hinaus kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Bonuszuschlag i. H. v. 10 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in Abhängigkeit vom Antragsteller sowie der im konkreten Fall zu Grunde liegenden beihilferechtlichen Vorschrift bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausga-ben.
Projekte, die eine Zuwendungshöhe von 2.000 EUR unterschreiten, sind nicht förderfähig.
Hinweis: Investitionen in bauliche Anlagen die innerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten liegen, sind nicht zuwendungsfähig (Ziffer IV.4 a RL Energie/2014).
Im besonderen Ausnahmefall kann eine Förderung im Einzelfall erfolgen, wenn für das Vorhaben eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen unteren Wasserbehörde vorgelegt wird.
Ob die (geplante) bauliche Anlage in einem Überschwemmungsgebiet liegt, können Sie unter dem Link auf das Geoportal Sachsenatlas nachvollziehen.
Förderfähige Ausgaben sind insbesondere:
- Sachausgaben für Investitionsgrüter, Bau- und Installationsarbeiten
- Ausgaben für Planungsleistungen in Höhe von max. 20 % der förderfähigen Sachausgaben
- Ausgaben für Sachverständigenleistungen.
Vorhaben aus diesem Programmteil dürfen mit Posteingang des vollständig ausgefüllten Antrages, bestehend aus dem Antragsvordruck (VD 60599 ) und der Anlage 3 (VD 60603 ) bei der SAB auf eigenes Risiko begonnen werden.
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, sonstige Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, sowie kommunale Körperschaften, soweit diese - bezogen auf das zur Förderung beantragte Vorhaben - wirtschaftlich tätig sind.
Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Speicherung von
- elektrischer Energie. Voraussetzung ist, dass die Anlagen aufgrund ausreichender Größe oder Bündelung kleiner Anlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen können.
- thermischer Energie. Voraussetzung ist, dass der Jahres-Heizenergiebedarf des angeschlossenen Gebäudes mind. zu 70% aus erneuerbaren Energien oder aus Anfallenergie gedeckt wird.
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren.
Antrag
Allgemeine Unterlagen
- Energie/2014_Mantelantrag
60599 - Energie/2014_Anlage 3_Vorhaben zur Speicherung von Energie
60603 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung - EFRE-ESF-EMFF
60451 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Sofern Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-Minimis-Beihilfen beantragt wird:
- De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 bzw. - DAWI_De-minimis _Erklärung
69083 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 oder - Sofern Beihilfe als Umweltschutzbeihilfe gem. Art. 36 ff AGVO beantragt wird: Kostenberechnung für Referenzanlage.
- KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bzw. einer Kopie (Vorder- und Rückseite) der gesetzlichen Vertreter/der Verfügungsberechtigten
- Nachweis des Eigenanteils (bspw. Kontoauszug, Darlehensvertrag)
Fachliche Unterlagen
- Kostenberechnung nach DIN 276 mit verifizierbaren Mengen- und Preisansätzen mit Vordruck SAENA SAE_103
- Kostenangebote der Hauptkomponenten
- Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand der Kapitalwertmethode gemäß VDI-Richtlinie 6025 gemäß Vordruck der SAENA SAE_104
- Technische Datenblätter zu Anlagen und ggf. deren Komponenten
- Nachweise/Berechnungen zum Erreichen der Zuwendungsvoraussetzungen – wie im Antragsvordruck ( 60603 ) aufgeführt
- Bei Geltendmachung Bonuszuschlag: Unterlagen wie im Antragsvordruck ( 60603 ) aufgeführt
- Berechnung der jährlichen Kohlendioxid-Emission auf Grundlage der im Vordruck der SAE-NA_102 vorgegebenen Emissionsfaktoren
- Nachweis gemäß § 10 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, wenn das Vorhaben zur Erfüllung der Nutzungspflichten gemäß § 3 EEWärmeG dient
Zusätzlich bei Vorhaben zur Speicherung elektrischer Energie:
- Preisprognose für Regelenergieleistung
- Vertragsentwurf/ Vorvertrag zur Absicherung der zugesicherten Leistung bei Nichtverfügbarkeit
- Vertragsentwurf/ Vorvertrag über die Leistung und Vergütung bei Stromspeichern im Poolingverfahren
Zusätzlich bei Vorhaben zur Speicherung von thermischer Energie:
- Berechnung des Jahresheizenergiebedarfs des angeschlossenen Gebäudes
- Ertragsprognose zur Erzeugung und Speicherung von thermischer Energie aus erneuerbaren Energien bzw. Anfallenergie
- Vertragsentwurf/ Vorvertrag zur Belieferung mit Anfallenergie
Abruf
Informationen zum Abruf der Mittel finden Sie im Zuwendungsbescheid unter dem Punkt "Mittelabruf".
- Energie_2014_Auszahlungsantrag_Zwischennachweis
60606 - Belegliste
61389, postalisch und als Excel-Datei per E-Mail - Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis
60607 - Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung
60609
Verwendungsnachweis
Gegebenenfalls werden in den einzelnen Verfahrensabschnitten weitere Unterlagen zur Prüfung und Bewertung des Projektes angefordert.
Letzte Änderung: 09.03.2017