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Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Baumaßnahmen an Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder

KONTAKT

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (Landesstelle)

Servicecenter

Mo - Fr: 8:00 - 18:00 Uhr
0351 4910-0
E-Mail

Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss von bis zu 100 Prozent für Baumaßnahmen an Hilfseinrichtungen

  • Aus-, Um-, Neubau und Sanierung von Hilfseinrichtungen, z. B. der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen oder die Schaffung von neuen räumlichen Kapazitäten und innovativen Wohnformen.
  • Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für den Betrieb von Hilfseinrichtungen

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des Privatrechts, die als gemeinnützig anerkannt sind 
  • Zweckbestimmte Weiterleitung an Dritte ist möglich

  • Auswahl der Projektidee durch die Bundesservice- und die Landesstelle (siehe Kontakt)

  • Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben durch den Bund
  • Zusätzlich Finanzierung von i. d. R. 10 % aus Landesmitteln möglich

  • Hauptansprechpartner und Hauptrantragsstelle ist die Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Die SAB bearbeitet lediglich eine Kofinanzierung des Bundeszuschusses aus den Landesmitteln. 
  • Vorstellung der Projektidee (Förderanfrage) bei der Bundesservicestelle und der Landesstelle
  • Einladung zu einem Koordinierungsgespräch mit der Bundesservicestelle, wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde
  • Förderantrag bei der Bundesservicestelle
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides von der Bundesservicestelle erfolgt Antragstellung bei der SAB

Bundesmittel:

https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/bundesfoerderprogramm/bundesinvestitionsprogramm/antragstellung

Landesmittel:

{{BIP Gewaltschutz_Antrag | 62160}}

Nutzen Sie für die Antragstellung den Antragsvordruck und fügen Sie bitte den Förderantrag an die Bundesservicestelle sowie dessen Zuwendungsbescheid bei.

{{Verwendungsnachweis_Auszahlungsantrag_Zuschuss_WI_Muster | 69201}}

Parallel mit dem Bundesmittel-Auszahlungsantrag beim BAFzA (den Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“) stellen Sie bei der SAB den Auszahlungsantrag. Sobald das BAFzA seine Auszahlung durchführt, reichen Sie bei der SAB einen Nachweis dazu ein und die SAB führt die Auszahlung aus den Landesmitteln durch.

Der Verwendungsnachweis (und - sofern vorgesehen - Zwischennachweis) ist bei dem BAFzA zu erbringen. Bei der SAB legen Sie dann lediglich einen Nachweis über die vom BAFzA erfolgte Prüfung des Verwendungsnachweises vor.