Bürgerbeteiligung

Politische Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat fördern

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Wichtige Hinweise

  • Eine Antragestellung ist in diesem Programm aktuell nicht möglich. Sobald wieder Anträge gestellt werden können, werden Sie an dieser Stelle informiert.
  • Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie umfangreiche FAQs finden Sie unter FAQ - Demokratie und Beteiligung - sachsen.de

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zuschuss in Höhe von mindestens 5.000,00 EUR bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für Vorhaben der Kommunen und Zivilgesellschaft, die die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess sowohl quantitativ als auch qualitativ ermöglichen und in der Breite etablieren
  • Wissenschaftliche Begleitung aller Vorhaben, um evidenzbasierte Empfehlungen abgeben und Weiterentwicklungspotenziale anregen zu können
  • Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk zur Vernetzung der Akteurinnen und Akteure untereinander 

  • Vorhaben und Projekte der Kommunen oder Zivilgesellschaft im Bereich der Bürgerbeteiligung
  • Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Willensbildungsprozessen, die Einbindung in politische Entscheidungsprozesse sowie die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs

  • ​​Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Freistaat Sachsen ansässig und lokal verankert sind
             Hinweis: 
  • Gemeinsame Antragstellung mehrerer Gebietskörperschaften im Verbund möglich
  • Von der Erfordernis eines Sitzes und der lokalen Verankerung im Freistaat Sachsen kann in begründeten Fällen abgewichen werden.

 
  • Vorhaben werden vorrangig im Freistaat Sachsen durchgeführt.
  • Es besteht die Bereitschaft zur Mitwirkung am Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung und der Kooperation an der wissenschaftlichen Begleitung.
  • Kooperationen von freien Trägern mit Gebietskörperschaften bzw. Gebietskörperschaften mit freien Trägern sind möglich. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist darzulegen.
  • Träger und Projektpartner aller geförderten Vorhaben müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen und haben eine ihr förderliche Arbeit zu gewährleisten.
  • Der Zuwendungsempfänger darf nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des 
    § 3 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes unterhalten.

  • Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung.
  • Zuschuss beträgt bis zu 90 % der Bemessungsgrundlage.
  • Bemessungsgrundlage bilden die zuwendungsfähigen Ausgaben (ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben).
  • Höhe der Zuwendung soll 5.000,00 EUR nicht unterschreiten.

  • ​​​​Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Beratung sowie die Entscheidung über die Förderfähig- und Förderwürdigkeit des Fördervorhabens obliegt dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
  • Anträge können vom 18. Februar 2023 bis zum 2. März 2023 elektronisch über das Förderportal der SAB eingereicht werden.
  • Ein Versand des Antrages an die SAB per Post ist nicht erforderlich, da die gesamte Antragstellung online erfolgt. Für eine fristgerechte und gültige Antragstellung muss das im Förderportal elektronisch erzeugte Antragsformular ausgedruckt, von der zeichnungsbefugten Person unterschrieben und im Förderportal hochgeladen werden. 

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{{FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Vorhabenbeschreibung | 62141}}

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{{FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Projektplan | 62143}}

{{FRL Bürgerbeteiligung_Antrag_Stellungnahme der Kommune/Kommunales Unterstützungsschreiben | 62144}} (nur für zivilgesellschaftliche Vorhaben)

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