Corona-Hilfe
Corona-Hotline
0351 4910-1100Stand: 13. Juni 2022
Überbrückungshilfe IV
Überbrückungshilfe III Plus
FAQ
Sie haben Fragen zu den Corona-Hilfen?
Hier finden Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Fragen und Antworten zu den Überbrückungshilfen
Fragen und Antworten zu den Soforthilfe-Programmen
Fragen und Antworten zu anderen Förderprogrammen
Aktuelle Mitteilungen
Corona-Hilfen
Corona-Hilfen
Kleinen und mittelständischen Unternehmen stehen die Überbrückungshilfen sowie das Programm "Stabilisierungsfonds" zur Verfügung. Die Überbrückungshilfen werden gemeinsam von Bund und Ländern angeboten.
Das Soforthilfe-Darlehen "Sport" dient zur Unterstützung von Trägervereinen von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen in Sachsen. Freie Träger der Kulturpflege können den Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur" beantragen.
Corona - Kultur Erhalt
Erhalt der Kunst- und Kulturlandschaft
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
Der „Sonderfonds für Messen und Ausstellungen“ soll Veranstalter für Schäden, die aus Corona-bedingten Veranstaltungsverboten entstehen, entschädigen.
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen soll die Wirtschaftlichkeit von Kulturveranstaltungen erhöhen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen gegen das Risiko eines Corona-bedingten Ausfalls absichern.
Nachhaltig aus der Krise
Förderung von Vorhaben, welche im Rahmen der Initiative „Nachhaltig aus der Krise“ ausgewählt wurden.
RL MuTaCo
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Förderung von Musikschulen und freiberuflichen Anbietern von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht.
RL Zoo
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Förderung von Tierparks und zoologischen Gärten in der Corona-Krise.
Corona Neustart Tourismus
Ziel der Förderung ist die Stimulation des Neustarts touristischer Angebote von regionaler Bedeutung im Freistaat Sachsen.
Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Unternehmen, die von den Folgen der Pandemie in besonderem Maße getroffen wurden und für die aufgrund besonderer Konstellationen die bereits bestehenden Hilfsprogramme von Bund und Freistaat Sachsen bisher nicht angemessen greifen konnten, soll durch die Härtefallhilfe eine einmalige Milderung gewäh
Corona-Zuschuss "Novemberhilfe"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Anträge für das Bundesprogramm „Novemberhilfe“ können bis zum 30. April 2021 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gestellt werden. Die Abschlagszahlungen werden allein vom Bund vorgenommen. Die SAB kann leider zu gestellten Anträgen weder Auskünfte erteilen noch Änderungen vornehmen.
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Stabilisierungsfonds
Mit dieser Förderung sollen kleine und mittlere Unternehmen rekapitalisiert werden. Ziel ist es, krisenbedingte Verluste an Eigenkapital zu mildern, die Rückkehr der Unternehmen auf den Wachstumspfad zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur"
Gefördert werden als gemeinnützig anerkannte freie Träger der Kulturpflege, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit infolge der amtlichen Maßnahmen während der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt ist.
Soforthilfe-Darlehen "Sport"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert wird der Liquiditätsbedarf von Trägervereinen von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen zur Überbrückung wirtschaftlicher Engpässe, welche durch die getroffenen Maßnahmen zum Infektionsschutz (COVID-19-Pandemie) entstanden sind.
Soforthilfe-Zuschuss "Bund"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind.
Soforthilfe-Zuschuss "Kino"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden Betreiber von Kinos im Freistaat Sachsen, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie mit Einschränkungen konfrontiert sind, welche sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kinobetreiber auswirken.
Kino-Förderung investiv Sachsen
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert werden investive Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen von kleinen Kinos, die zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr beitragen.
Soforthilfe-Zuschuss "Soziale Organisationen"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Mit diesem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen die sächsischen Einrichtungen von sozialen Trägern, die infolge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind.
Soforthilfe-Darlehen "Sachsen hilft sofort"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert wird der Liquiditätsbedarf bei Einzelunternehmern, Freiberuflern, Kleinstunternehmen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Soforthilfe-Darlehen "SMEKUL"
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Gefördert wird der Liquiditätsbedarf von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
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